Simson aus Polen - Gibt es allgemeine Exportmerkmale?

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  • Man "könnte" sich ja die ersten ein oder zwei "Versuchsobjekte" auch Privat aufbauen für sich, um zu schauen was und wieviel so ungefähr an den Polenhütten gemacht werden muss und wieviel Kohle da noch reingeht. Danach können die auch von Privat verkauft werden da sie nicht Gewerblich aufgebaut wurden. Aber ich nehme mal an mit dem ganzen Papierkram und Reparaturarbeiten um die wirklich reinen Gewissens als Gewerbetreibender mit Gewährleistung zu verkaufen lohnt sich das ganze dann nicht mehr, du musst ja auch erstmal ordentlich in Vorkasse gehen bei dem ganzen.

  • doch, ist komplizierter als du denkst. Sobald du an Moppeds gewerblich rumschraubst (oder andern KFZ), musst du nen Meisterbrief haben

    In diesem Fall ist das nicht so, da er keine handwerkliche Dienstleistung anbietet sondern als Händler tätig ist, somit fällt er nicht unter die HWK sondern unter die IHK. Erst wenn er anfängt Reparaturaufträge anzunehmen und diese dann auch noch den größten Teil des Umsatzes ausmachen müßte er sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.

  • Erst wenn er anfängt Reparaturaufträge anzunehmen und diese dann auch noch den größten Teil des Umsatzes ausmachen müßte er sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.

    Das sehe ich nicht so, das Zweirad-Mechaniker Handwerk ist ein geschütztes Handwerk, da muss man sofort bei der Handwerkskammer eingetragen sein, sobald man irgendeinen Reparaturauftrag annimmt ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Es gibt da einen bestimmten Prozentsatz mit dem man als Händler unterm Radar bleibt. Wenn ich das richtig verstanden habe will Martin auch keine öffentliche Werkstatt betreiben sondern die Fahrzeuge für den Verkauf herrichten.

  • sondern die Fahrzeuge für den Verkauf herrichten.

    Fahrzeughandel ist wenn er die kauft und dann so wieder verkauft

    und wenn er sie kauft um diese dann herrichtet/repariert um sie dann zu verkaufen, ist es kein reiner Fahrzeughandel, sondern ein Fahrzeughandel mit Reparatur um das er sein bestehendes Gewerbe erweitert werden müsste.

    So bald Reparaturen da gemacht werden, bzw. im Gewerbeschein steht, ist man bei dem was hallo-stege geschrieben hat.

  • Man merkt das du kein Mitglied der HWK bist. Wenn er keine Reparatur in Rechnung stellt gilt er auch nicht als Handwerker. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

  • Da muß ich mich wohl wirklich noch etwas schlauer machen.

    Ich habe keinen Reparaturdienst geplant.

    Da ich aber die Mopeds fahrtauglich machen _muß_, um eine 21er Abnahme zu bekommen, muß ich auch dran schrauben. Aber vor dem Verkauf, nicht als Dienstleistung.


    Grundsätzlich wäre ich bereit, 12 Monate Gewährleistung auf die Mopeds zu geben. Wenn ich eine Simson flottmache, fährt die auch 12 Monate ohne große Probleme. Bekannte Mängel sollten beim Verkauf dokumentiert werden.

    Aber als Nicht-Kfz-Mechaniker bin ich vielleicht genötigt, die Fahrzeuge als defekt/Bastlerware/zum Ausschlachten/wasauchimmer anzubieten.

    Mal gucken, wen ich da von Fach fragen könnte.

  • Mehr Fach als hier bekommste nich. :biglaugh:

    Bei technischen Fragen gibt es hier schon geballte Kompetenz, aber bei rechtlichen Fragen brauche ich für sichere Auskünfte schon noch andere Quellen ...

    Einige Einwände sind berechtigt und geben mir zu denken. Soweit sind dabei auch hilfreiche Tips, worauf ich achten sollte.

    Eine schnelle Recherche hat ergeben, daß einfache Reparaturen außerhalb von Fachwerkstätten durchaus zulässig sind. Voraussetzung ist in dem Fall, daß der Handel den Schwerpunkt setzt und Reparaturen nur ergänzend sind.

    Ich denke mal, die IHK könnte mich da beraten. Die sind mir sowieso lieber als die Handwerkskammer, falls ich in einen dieser Vereine muß.

  • Ich würd mich mit dem "drumherum" erstmal nicht so fertig machen. Schau doch erstmal ob du überhaupt ein Moped aus Polen geliefert bekommst oder ob dein Bekannter nur große Töne gespuckt hat. Dann wäre da noch der Einkaufspreis und was da noch so reinfließt inkl. Abnahme und Papiere. Also ich würde Empfehlen erstmal kleine Brötchen zu Backen und so einen Polenbomber "für dich selbst" aufzubauen. :)

  • Hallo ckich,


    dein Wissen ist in dem Punkt falsch.

    Wenn der Handel der Hauptbetrieb ist und die Reparatur der Nebenbetrieb und keine Reparaturen an Dritte angeboten werden ist die HWK nicht zuständig. So läuft das bei fast allen Gebrauchtwagenhändlern.

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