Simson aus Polen - Gibt es allgemeine Exportmerkmale?

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  • Für den Anfang, im noch sehr kleinen Rahmen, brauche ich auch kein Gewerbe, das läuft unter privat. Gewerblich wird es erst, wenn da dauerhaft in nennenswerter Menge was rumkommt.

    Aha.

    Warum machst du das ganze nochmal?


    Zum Zeitvertreib, weil das Sofa so durchgesessen ist und dir mal nach was anderem ist?

    Oder doch eher um damit Geld zu verdienen?

    Zumindest war davon mal die Rede.


    Dieses "Geld verdienen wollen" verbirgt sich hinter dem hochtrabenden Wort "Gewinnerzielungsabsicht".

    Bei eben jener kommts nichtmal darauf an ob nachher wirklich Gewinn hängen bleibt. Der bloße Wille reicht um aus nem Privathöker nen gerwerblichen zu machen mit allen Konsequenzen die mit dranhängen (auch wenn man schon nen Gewerbe zu laufen hat).


    Aber nun gut, wollen wir die Sache mal nicht zu madig machen, aber behalte immer im Hinterkopf, dass der erste "unglückliche Kunde" dir und deinem tollkühnen Plan das Genick brechen kann.

    Viel Erfolg bei der Feldstudie.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Um rechtliche Fragen und Möglichkeiten mache ich mir Gedanken, wenn das Ganze einen nennenswerten Umfang gewinnen sollte. Da werde ich schon Lösungen finden, wenn etwas problematisch sein sollte. Das würde ich ggf. andernorts klären, z.B. bei einem Rechtsberater. Die ersten einzelnen Mopeds fallen locker unter Hobby/Sammler/Privatverkäufer.


    Eine andere Frage:

    Macht es eigentlich einen Unterschied bei 21er Abnahme (DEKRA+Zulassungsstelle), ob es sich um ein DDR-Modell oder einen Reimport handelt? Oder spielt das in dem Fall keine Rolle und ist ausschließlich bei KBA-Papieren interessant?

  • Da scheiden sich die Geister.

    Die konservative Sicht besagt, dass es auch bei der 21er-Abnahme eine Rolle spielen muss, weil mit Inbetriebnahme im Sinne des Einigungsvertrags nur die Fahrzeuge gemeint sind, die auf dem Beitrittsgebiet bis 92 in Betrieb genommen wurden.

    Die progressive sagt, dass es irrelevant ist, maßgeblich ist die technisch korrekte Ausstattung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.


    Juristisch zu 150% wird es wohl nur geklärt, wenn es mal vor den Kadi geht weil ein Querulant zu viel Zeit und Geld hat, oder großer Schaden mit einem Exportfahrzeug entstanden ist, den die Versicherung aufgrund der konservativen Sicht nicht begleichen will.

  • Um rechtliche Fragen und Möglichkeiten mache ich mir Gedanken, wenn das Ganze einen nennenswerten Umfang gewinnen sollte. Da werde ich schon Lösungen finden, wenn etwas problematisch sein sollte. Das würde ich ggf. andernorts klären, z.B. bei einem Rechtsberater. Die ersten einzelnen Mopeds fallen locker unter Hobby/Sammler/Privatverkäufer.

    Ich denke, das wird das Finanzamt eher mit Dir klären ... also solltest Du dazu lieber vorher Deinen Steuerberater befragen.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Normalerweise gibt es da fürn Reimport nur eine BE mit maximal 50km/h.

    Ja es gibt Prüfer die stellen 21er Gutachten mit 60km/h aus, auch gibt es Zulassungsstellen die so auch die BE erteilen.

    Die Frage ist also ob du über eine 21er Abnahmen auch eine 60km/h BE bekommst und wenn ja, auch weiterhin in Zukunft?

    Wenn man so liest was da User diesbezüglich im Forum berichten, stellt man fest das da immer mehr Steine in Weg gelegt werden.

    Auch ich habe ich habe bezüglich Zulassungsstelle (aber auch mit Prüfern) da so meine Erfahrungen, die sich genau mit warhawk,

    der im selben Landkreis zu hause ist, deckt.

    Die ersten einzelnen Mopeds fallen locker unter Hobby/Sammler/Privatverkäufer.

    Du hast nach eigenen Aussagen ein Kleingewerbe, da ist nichts mehr mit Privatverkauf meines Wissens.

    Das solltest du wirklich erst mal abklären.

    Selbst wenn ein Privatmensch da paar Mopeds im Jahr verkauft und ein, wie Sterni es ausdrückt, ein "unglückliche Kunde" ist dabei,

    kommt da jemand schnell darauf, zb.Verbraucherschutz, das unter gewerbliche Tätigkeit fällt was der Verkäufer da macht.

    Was da dann ins rollen kommt .....

    Ist genug Leuten schon passiert die Zeug bei diversen Verkaufsplattformen angeboten/verkauft haben.

    Nur mal zur Info https://www.medienrecht-urhebe…er-privat-gewerblich.html

    Auch wird es bei den bekanntesten Verkaufsplattformen leicht gemacht, einen einen Anbieter/Verkäufer als mutmaßlichen Gewerblichen zu melden.


    doch, ist komplizierter als du denkst. Sobald du an Moppeds gewerblich rumschraubst (oder andern KFZ), musst du nen Meisterbrief haben.

    Nicht nur das, die Räumlichkeiten müssen Vorschriften/Umweltauflagen entsprechen konform sein.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

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