offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
-
-
Schön, dass die Dekra der Anwaltsmeinung folgt und nun gern exzessiv Umsatz generieren wird.
Fraglich ist nur der Nachweis des erstmalig in Verkehr genommen werden bei Exportmopeds.
-
Da kommt meine Lieblingsantwort... liegt im ermessen des Prüfers, was er da gelten lässt und dann gibts noch das Thema mit dem Stock im Ars....
-
Dieses Dokument hat schon vor längerer Zeit die Runde gemacht.
Interessant wäre mal zu wissen von wann das ist, leider kann man dies hier auch nicht erkennen.
Nützt nur alles nichts wenn die Zulassungsstelle nicht mitspielt.
-
Die Zullasungsstelle muss aber. Wenn nicht, Rechtsgültigen bescheid von der Leitung der Zulassungstelle fordern und damit zum Landesverwaltungsamt. Im Falle des Falles rechtsanwalt einschalten. In deutschland gibt es für alles eine klare Regelung nur bei dem Moped Zeug meinen einige Zulassungstellen Richter und Henker spielen zu dürfen.
Habe hier aktuell auch so einen Fall mit einem Nutzer aus dem Forum mit der Zulassungstelle LK Saalfeld - Rudolstadt.
-
Ich hab meine robusten Zweifel an der rechtlichen Auslegung der Dekra und warte gespannt auf den Gerichtsprozess. ?
-
Erläuterung?
Wir haben es hier im Ilm-Kreis per Landesverwaltungsamt durch und da gabs für die Zulassungstelle mächtig eine auf den Deckel, seitdem keinerlei Probleme mehr.
-
OK, lass es mich umformulieren. Die Auslegung der Dekra hinsichtlich der Begutachtung mag stimmig und richtig sein, eine finale Ausstellung der BE durch die Zulassungsbehörde dürfte aber dem Sinn/der Intention des Einigungsvertrag widersprechen. Dieser zieht, wenn auch nicht explizit genannt, natürlich nur Fahrzeuge in Betracht, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor dem 28.2.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind. Das ist zumindest meine Auslegung.
-
Dieser zieht, wenn auch nicht explizit genannt, natürlich nur Fahrzeuge in Betracht, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor dem 28.2.1992 erstmalig in den Verkehr gekommen sind.
Das steht aber nunmal so nicht im Gesetzestext.
-
Die Zulassungssstelle "muß" gar nichts, vor allem nicht, wenn sie Zweifel hat. Nicht die Dekra oder eine andere Prüforganisation hat die letzte Entscheidung, sondern die Zulassungsstelle.
Den Rest - also dass z.B. ein Fahrzeug mit einer ungarischen oder bulgarischen Betriebserlaubnis kein Fahrzeug im Sinne ders Einigungsvertrages ist, haben wir glaube ich schon tausend Mal durchdiskutiert.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!