offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis

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  • Hast du eine "illegal" ausgestellte BE für einen Reimport, dann hast du keine BE. Somit darfst du mit dem Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen und hast meines Erachtens nach mindestens eine Teilschuld.


    Aber-ich will auch nicht vergessen, zu sagen, dass sowas wohl erst ein Thema werden würde, wenn großer Schaden entstanden wäre. Den üblichen Bagatellquatsch wird jede Versicherung wahrscheinlich einfach bezahlen. Wäre ja auch völlig unverhältnismäßig und teuer.

  • Dann dürfte man dem Anliegen des Einigungsvertrags auch nicht folgen können.

    Es ging darum, daß keiner schlechter gestellt werden solle als vor der Vereinigung, und um weiter nüscht. Deswegen bezog sich das exclusiv auf Fahrzeuge, die in der DDR zugelassen worden waren.

    Das hat doch nichts, aber auch gar nichts mit dem Versicherungsfall zu tun. Würde man so argumentieren, hätten nur DDR-Versicherungsscheine Bestandsschutz.

  • Die haben damals einfach unsauber den Einigungsvertrag geschrieben. Dachten ja auch, dass keiner mehr den Ostschrott will, sondern alle Simson auf den Müll kommen.

    Hätten die 1990 geahnt, dass man die Karren zurück aus Bulgarien holt, um 60er-Papiere zu bekommen und Preise aufgerufen werden, mit denen man die DDR-Wirtschaft hätte sanieren können, dann hätten die das sauberer formuliert.

  • Hast du eine "illegal" ausgestellte BE für einen Reimport, dann hast du keine BE. Somit darfst du mit dem Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen und hast meines Erachtens nach mindestens eine Teilschuld.

    Illegal ausgestellt, ist son KTA Sammlernachdruck den jemand einfach ausgefüllt hat.


    Ein 21er Gutachten auf dessen die Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erteilt ist ein legales Dokument.

    Kommt noch dazu das bei einer 21er Abnahme geprüft wurde ob es den Vorschriften entspricht und technisch in Ordnung ist.


    Was wird dahin gehen von KBA geprüft ?

    Da hat ja bis Anfang des Jahres, nicht mal einer geschaut ob das Fahrzeug als solches real existiert

    und vor paar Jahren ist offenbar gar nichts geprüft wurden , da haben auch Reimporte eine Zweitschrift bekommen.

  • Deswegen bezog sich das exclusiv auf Fahrzeuge, die in der DDR zugelassen worden waren.


    Das ist deine Meinung / Interpretation und schriftlich in keinem Gesetztestext festgehalten.


    Der Gesetzestext lautet:


    (21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Es steht in den Verkehr genommen sind und nicht, in der DDR in den Verkehr genommen sind.


    Diese Meinung vertritt im übrigen auch unser Landesverwaltungsamt / Landesverkehrsministerium.

  • deswegen ja der Zamper jetzt. Weil versucht wird zu bescheißen auf Deibel komm raus

    Jetzt ?

    Der Zamper ging aber vor paar Jahren los, als das KBA offenbar angefangen hat, was zu prüfen und für Reimporte keine Zweitschrift mehr ausgestellt hat.

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