Hast du eine "illegal" ausgestellte BE für einen Reimport, dann hast du keine BE. Somit darfst du mit dem Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen und hast meines Erachtens nach mindestens eine Teilschuld.
Aber-ich will auch nicht vergessen, zu sagen, dass sowas wohl erst ein Thema werden würde, wenn großer Schaden entstanden wäre. Den üblichen Bagatellquatsch wird jede Versicherung wahrscheinlich einfach bezahlen. Wäre ja auch völlig unverhältnismäßig und teuer.