Aber auch der wird keine Brennkammer demontieren...
Zylindereinlass messen bei Polizeikontrolle?
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Sollte er zumindest nicht dürfen. Was allerdings gemacht wird und was gedurft, sind meist zwei sehr verschiedene paar Schuhe. Also hier jedenfalls.
Wovon ich allerdings schon hörte war: "Schrauben SIE mal das und das ab. Ich mach das nicht..könnte ja kaputt gehen und dann hab ich den Salat. Wenn Sie nicht wollen, kann ich auch den Abschlepper kommen lassen und das prüft der Sachverständige bei uns. Wird dann teurer."
Inwiefern das dann legal ist, kann bestimmt Ulfus sagen. Ich vermute mal, bei hinreichendem Verdacht usw., ..ists so.
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Und wenn 5 oder mehr Leute zivilrechtlich gegen den Sheriff klagen und das Moped in einer Fachwerkstadt ,auf Polizeikosten wieder herrichten lassen , und das vielleicht noch in der Presse veröffentlichen ; Dorfsheriff führt sich als Tüv Sachverständiger auf und der Steuerzahler soll für die Reparaturkosten aufkommen . Wird diese Berechtigung ganz schnell entzogen um das Ansehen der Polizei nicht zu gefährden . Mit einem guten Anwalt wird das ein ganz netter Sheriff der dann winkt wenn ein Moped vorbei fährt.
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Um nochmal auf meine Frage zurück zu kommen,
Wenn sie das Tuning bemerken dann ja eher am Auspuff oder? Also ob ich jetzt nen 60er mit 16er Einlass fahre oder nen 60er mit 21er Einlass ist dann nicht entscheidend ? Oder denkt ihr gerade der Zylindereinlass könnte mir in so einer Situation zum Verhängnis werden oder die Rettung sein?Es geht mir darum ob ich mir einen Zylinder mit 16er Einlass oder doch mit größerem hole.
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Stino hat 16er Einlaß alle größeren nicht.
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vielleicht solltet ihr euch mal nachbauzylinder kaufen und nachmessen. Dann kommt man alleine auf die Themenantwort
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Um nochmal auf meine Frage zurück zu kommen,
Wenn sie das Tuning bemerken dann ja eher am Auspuff oder? Also ob ich jetzt nen 60er mit 16er Einlass fahre oder nen 60er mit 21er Einlass ist dann nicht entscheidend ? Oder denkt ihr gerade der Zylindereinlass könnte mir in so einer Situation zum Verhängnis werden oder die Rettung sein?Es geht mir darum ob ich mir einen Zylinder mit 16er Einlass oder doch mit größerem hole.
Bemerken wird das ein ostzonaler Altpolizist schon am Fahrgeräusch in 500 Meter Entfernung.
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Oder das komische schwarze/silberne/weisse Auto, das dich trotz 80 auf dem Tacho seit 2km nicht überholen will...
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Okay gut dann wird’s wieder einer mit großem Einlass, wenn ich hochgenommen werde dann habe ich so oder so wahrscheinlich Pech, egal was für ein Einlass.
Stino hat 16er Einlaß alle größeren nicht.
Kann ich so nicht unterschreiben, hätte mir im anderen Fall meinen DDR auf 60ccm bohren und schleifen lassen, dann wäre es ein 16er Einlass gewesen.
Danke für die ganzen Antworten -
Sollte er zumindest nicht dürfen. Was allerdings gemacht wird und was gedurft, sind meist zwei sehr verschiedene paar Schuhe. Also hier jedenfalls.
Wovon ich allerdings schon hörte war: "Schrauben SIE mal das und das ab. Ich mach das nicht..könnte ja kaputt gehen und dann hab ich den Salat. Wenn Sie nicht wollen, kann ich auch den Abschlepper kommen lassen und das prüft der Sachverständige bei uns. Wird dann teurer."
Inwiefern das dann legal ist, kann bestimmt Ulfus sagen. Ich vermute mal, bei hinreichendem Verdacht usw., ..ists so.
Ist doch ganz simpel, bei unzulässigen Umbauten erlischt sofort die Betriebserlaubnis.
Der Verdacht des Vollzugsbeamten reicht aus, um die Maschine für eine Prüfung durch einen Sachverständigen sicher zu stellen.
Allerdings kann er natürlich auch meinen, wie oben beschrieben:
"Schrauben SIE mal das und das ab. Ich mach das nicht..könnte ja kaputt gehen und dann hab ich den Salat. Wenn Sie nicht wollen, kann ich auch den Abschlepper kommen lassen und das prüft der Sachverständige bei uns. Wird dann teurer.""Legale Erpressung"
Macht das dann der Delinquent, so könnte der Vollzugsbeamte meinen, etwas festgestellt haben zu wollen - was natürlich der Rechtsbeistand des Delinquenten in der folgenden Strafverhandlung "wegen Teilnahme am Straßenverkehr mit einem nicht zugelassenen und somit auch nicht (korrekt) versicherten Kfz" bestreiten wird, was spätestens dann zu einem Gutachten durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen führt.
Bis zu dieser Verhandlung bleibt die Karre sichergestellt, evtl. auch der Führerschein.Meint der Vollzugsbeamte, nichts feststellen zu können/wollen - Glück gehabt und viel Spaß beim Zusammenbau.
Baue ich meine Karre nicht auseinander, kann natürlich passieren, dass diese eingezogen - sichergestellt - wird.
Meist passiert dann erst mal gar nichts. Die Karre steht irgendwo bei der Behörde rum.
Eigene Anfragen werden mit "...Verfahren läuft noch... ...keine Auskunft möglich..." beantwortet.
Fragen des Anwalts führen dann zu einer eventuellen Beschleunigung, so dass ein Staatsanwalt einen SV beauftragt,
die Kiste zu begutachten.mögliches Ergebnis:
A) Kiste ist unzulässig verändert
- Strafverfahren, Geldbuße, Probleme bei der Erteilung des nächsten Führerscheins (PkW, Motorrad), Karre kann eingezogen werden, günstigstenfalls Herausgabe mit Auflage Rückbau auf Zulässigkeit und kostenpflichtige Wiedervorstellung
=> blöd gelaufen und sehr teuerB) Kiste ist i.O.
- Mitteilung der Einstellung des Verfahrens nach einiger Zeit mit Termin zur Abholung der Kiste...So möge jeder selbst beurteilen, ob sich das lohnt...
Bezüglich des angemerkten Beamten im Raum Merseburg, der die Geiseltalregion unsicher macht - es gab bisher zu wenig Dienstaufsichtsbeschwerden...
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