Simson Neuling hat kein Plan von Bürokratie

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  • und wenn dir wer ein Versicherungsschild ausgegeben hat, weil eine "Betriebserlaubnisbeantragung" gemacht worden sei,
    so hat dieser einen Fehler getätigt...
    aber fahr ruhig und warte auf die erste Kontrolle vom Dorfsheriff, der neben Versicherungskärtchen eine Betriebserlaubnis sehen will...


    "jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss vorher von einer Kfz-Zulassungsstelle zugelassen werden. Wurde ein Fahrzeug nicht angemeldet, aber dennoch im Straßenverkehr geführt, gilt dies als Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung.


    Ist eine Fahrt ohne Zulassung aber mit Versicherungsschutz zulässig? Nein, der Versicherungsschutz allein reicht nicht aus, denn trotz vorhandener Kfz-Versicherung liegt trotzdem hierbei trotzdem der Verstoß “Fahren ohne Zulassung” vor."


    Macht dann 70 Öcken und ein Pünktchen auf der Weste... :i_troest:

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

    Einmal editiert, zuletzt von Ulfus ()

  • Bewegen eines Fahrzeuges ohne ABE:


    "m § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird geregelt, dass Kraftfahrzeuge oder auch Anhänger nur dann am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen dürfen, wenn eine gültige Betriebserlaubnis existiert.
    Daher muss immer eine gültige ABE vorhanden sein und stets beim Fahren dieser Fahrzeuge mitgeführt werden. Andernfalls ist dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit und wird als „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ mit einem Bußgeld belegt.[...]
    Fahren Sie mit einem Fahrzeug, für das keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt, drohen mindestens 50 Euro Bußgeld und unter Umständen auch ein Punkt in Flensburg.[...]"


    Nich dabei haben kost'n Zehner.

    Biete Interpunktionskurse

    Bewerbung per PN

    Einmal editiert, zuletzt von DitFroschN ()

  • Doof nur, dass wir zulassungsfreie Kraftfahrzeuge bewegen...

    Pisumsativumzähler :D


    Ohne Stempel der Zulassungsbehörde in den Papieren ist die Kiste nicht zulässig - auch wen sie zulassungsfrei ist - oder sehe ich das falsch?

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Ja, siehst du falsch - sofern wir von der Zweitschrift des KBA reden.


    Bei der Einzelbetriebserlaubnis (die hier bisher kein Thema war) siehts wieder etwas anders aus - dort wird gesiegelt. Da wird aber von Amtswegen auch keine Zulassung vollzogen.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

    Einmal editiert, zuletzt von Sterni ()


  • das ist dann wohl das Gutachten zur Erlangung der Einzelbetriebserlaubnis - für mich zum Verständnis?

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Das Lustige ist, ich habe auch noch eine Karre mit Dekra-GA von 1990, ohne Stempel der Zulassungsstelle und der Vorbesitzer ist damit 27 Jahre ohne Behelligung gefahren...

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Bin gespannt, was passiert, wenn ich den Lappen hier der Zulassungsstelle vorlege und nen Stempel will...

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

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