Chaos bei §21 Abnahme, Zulassung verweigert Stempel

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  • Ich würde zum nächsten Schlüsseldienst oÄ gehen und mir eins ordentlich gravieren lassen. Manchmal sieht’s schon doof aus mit schlagzahlen wenn man keine Übung hat.

    Sommer, Sonne, Heizung

  • Steht doch nirgends geschrieben das das Orginal sein muss, die Angaben müssen bloß korrekt sein.

    Das KBA verlangt ein originales und wenn du keins vor weißen kannst macht das KBA schnell mal ein Reimport daraus.


    Wie scorch schreibt,

    Zitat von Scorch

    So nun vor zwei Wochen Rückmeldung vom KBA gekommen, ich solle Bilder schicken, habe ich gemacht. Heute habe eine die Absage für meinen Antrag erhalten, weil das Typenschild nicht das Originale ist. Laut KBA braucht man dafür eine Einschlaggenehmigung, ich solle mich für die Zulassung bei meiner Verkehrsbehörde melden.

    brauch man seit angeblich eine Einschlaggenehmigung fürs Typenschlild.


    Der Dekra Prüfer den gestern dazu befragt habe, sagte klar Nein.

  • Die kommen halt offenbar nicht 100%tig nach, habe doch schon paarmal geschrieben wie es ermittelt wird....
    Das steht sogar mittlerweile auf der KBA-Seite das es keine offizielle Liste gib, bzw. dem KBA vorliegt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Du solltest mit der Sache zu einem Anwalt gehen, was meinst Du wie schnell Du plötzlich Deine Zulassung in der Hand hast und den Stempel etc

    mfg Philos :whistling:


    Wir müssen unseren Teil der Verantwortung für das, was geschieht, und für das, was unterbleibt, aus der öffentlichen Hand in die eigenen Hände zurücknehmen.
    Erich Kästner

  • Wir hatten damals ähnliche Probleme mit unserem LKW. haben uns direkt ans zuständige Landratsamt gewandt, die haben dann der Zulassungsstelle mal auf die Finger geklopft. Am Ende gabs sogar Aufwandsentschädigung von der Zulassungsstelle.


    Vielleicht wäre das auch eine Idee...


    zum Thema Reimport, 60kmh etc gibt es leider sehr viele Stammtischweisheiten.
    da kann ich nur empfehlen , Gesetze mal richtig und in Ruhe zu lesen.


    "Ich kenn aber einen der ne Zulassung hat" hat leider (oder zum Glück) vorm Gesetz keinen Bestand.


    Aber in diesem Fall gehts ja nich um Reimport.

  • Das KBA verlangt ein originales und wenn du keins vor weißen kannst macht das KBA schnell mal ein Reimport daraus.


    Also hat er ein Typenschild dran nur kein originales? Ich hatte das irgendwie anders gelesen.


    Wie dem auch sei. Woher wollen die denn wissen, dass es kein originales ist?


    Oder geht es einfach darum, dass es ein Import sein könnte was man mit einem originalen Schild widerlegen könnte?
    Nur dazu müsste ja jeder Reimport auf dem Schild gekennzeichnet gewesen sein.

  • ich habe auch den Verdacht das eine gewisse Kennzeichnung auf jedem Schild ist. Ist mir schon eine ganze Weile aufgefallen das bei augenscheinlich deutschen Maschinen etwas anders ist als bei offensichtlichen reimporten.

  • ich habe auch den Verdacht das eine gewisse Kennzeichnung auf jedem Schild ist. Ist mir schon eine ganze Weile aufgefallen das bei augenscheinlich deutschen Maschinen etwas anders ist als bei offensichtlichen reimporten.

    Sowas wie zum zb. das bei S51 DDR Modellen ab 83 die Modellbezeichnung nicht mehr darauf steht


    Zitat von Simon S93

    Woher wollen die denn wissen, dass es kein originales ist?

    Neues sieht schon mal aus wie neues .......

  • Hallöchen,


    die Lösung ist immer noch wie folgt, Eidestattliche Versicherung abgeben, das Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind und das es meins ist, dann bekomme ich den Stempel. Habe mir letztes Jahr im Herbst das nochmal schriftlich von der Chefin geben lassen, in der Hoffnung das es was wert ist.
    Zuerst muss es wärmer werden, ich kann sonst nicht in meiner Garage schrauben, ich muss das Moped auch noch repaieren bzw einen Umbau machen, der olle BVF Nachbauvergaser fliegt raus und ein Bing soll rein, dann gehts ab zur GTÜ und dann zur Zulassung.
    Ich hoffe das es nächste Woche mal wärner als 10°C wird, dann werde ich das Moped wieder fahrbereit machen.

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