Paragraf 2 Abs.2 StVO schreibt’s eigentlich so vor: möglichst weit rechts.
Autofahrer drängelt und bremst aus
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Paragraf 2 Abs.2 StVO schreibt’s eigentlich so vor: möglichst weit rechts.
Das leg ich mal so aus: soweit rechts wie geht, ohne mich oder andere zu gefährden. Also immer mitte oder links -
Rechts sind auch immer Rillen und Löcher von den Doppelspurigen...
Zudem ist ein Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand von mindestens 50, eher 100cm zu wahren.Rechtsfahrgebot für Zweiräder -
Also!
Ich mag-s überhaupt nicht wenn mir ein oder gar mehrere dicke Brummer im Nacken sitzen und womöglich noch so dicht, das er das Kleingedruckte vom Schildchen lesen kann .
Und noch was- mir fällt auch kein Zacken aus der Krone wenn ich schnellere mal vorbei lass- und dafür mal kurz nach rechts rücken muss und da kommt dann § 1 der StVO ins Spiel -Gelle- -
Witzig auch, wenn Du dann den Eiligen aufgrund irgendwelcher Landmaschinen auf überholuntauglichen Wegen wenige km und Minuten wieder vor der Nase hast.
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Nur weil sich ein 40 Tonner gewagt hat ein anderen zu überholen, war so Hirni von PKW Fahrer der Meinung er müsse den eine Lektion erteilen. In der Form, sich vor diesen 40Tonner zu setzen und in die Eisen zugehen.
Was meinste wie der 40Tonner der hinter dem, der ausbremste wurde, ins rudern gekommen ist und nicht nur der.Mal so nebenbei gefragt :
Wessen schuld ist dann der Auffahrunfall ?
Der des einscherenden PKW oder des LKW Fahrers ?
Ich würde ja jetzt ausm verstand heraus sagen, die des PKW Fahrers.
Aber ich wäre nicht überrascht wenn es anders wäre, da das deutsche recht öfters Überraschungen bereithält...Aber ganz ehrlich :
Wenn man sich mit nem PKW vor nen 40 Tonner setzt um dann in die EIsen zu Steigen, der muss doch lebensmüde sein oder hat in der Schule im Physikunterricht nicht aufgepasst.
40 Tonnen, am besten noch voll beladen das es wirklich 40 Tonnen sind, schieben beim bremsen schon ein ganz schönes Stückchen weiter.
Und das juckt nicht, ob da noch so ein 1,5 T schwerer PKW davor zerknetscht ist...
Ich meine, man muss doch damit rechnen, dass sein eigenes Auto dabei drauf geht ?!
Im Endeffekt hat man damit doch überhaupt nix gekonnt !man muss aber weiter ausscheren...
Und das können ganz viele nicht.
In der Fahrschule haben scheinbar viele nicht aufgepasst oder haben es einfach schon wieder vergessen mit den 1,5 m sicherheitsabstand.
Mir hat mein damaliger Schulleiter auch schon fast den spiegel vom Moped abgefahren.
Das war im Ort in einer rechtskurve, wo ich wusste, dass direkt hinter der Kurve eine neue Baustelle mit Baustellenampel ist.
Nunja, ich war ihm scheinbar zu langsam, folglich musste er in der Kurve überholen.
In dem Moment hat er die rote Baustellenampel gesehen und hat wieder rechts rübergezogen.
Doof nur, dass ich da gerade an der Ampel anhalten wollte.
Ende vom Lied : Ich glaube so schnell hatte ich noch nie ein Bein unten und habe mein Moped bei Seite gezogen.
Daraufhin hab ich bei ihm durch die Scheibe geguckt : Er war natürlich am Telefonieren.
Ich habe an die scheibe geklopft, doch er hat nicht reagiert.
Nunja, als er an der Ampel losfahren wollte, war da irgendetwas mit seinem rechten Aussenspiegel und meinem Motorradstiefel.
Weitere Ausführungen unterlasse ich an dieser Stelle. -
Mein Fahrlehrer hat mir damals tatsächlich dazu geraten mittig auf der rechten Spur zu fahren um Autofahrern nicht die Chance zu geben zu überholen wenn Gegenverkehr kommt.
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Mal so nebenbei gefragt :
Wessen schuld ist dann der Auffahrunfall ?
Der des einscherenden PKW oder des LKW Fahrers ?
Ich würde ja jetzt ausm verstand heraus sagen, die des PKW Fahrers.
Aber ich wäre nicht überrascht wenn es anders wäre, da das deutsche recht öfters Überraschungen bereithält...Wenn wir von LKW 2 (hinterer) trifft auf LKW 1 ausgehen, dann hat LKW Fahrer 2 die Hauptschuld.
Dem PKWling kann eine (variable) Mitschuld aufgebürdet werden.
Warum das Ganze?
LKW 2 hat für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu sorgen, komme was wolle.
Wie es in der Realität aussieht wissen wir alle, die Rechtslage ist da jedoch eindeutig.Bremst der Vordermann nach dem Einscheren ohne triftigen Grund scharf ab trägt er die Schuld und hat damit die Kacke am Hacken. Das betrifft dann aber wirklich nur diese beiden Partein. Alle die anschließend hinten draufklappern haben auch vorher schon keinen ausreichenden Sicherheitsabstand gehabt.
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"Bremst der Vordermann nach dem Einscheren ohne triftigen Grund scharf ab trägt er die Schuld und hat damit die Kacke am Hacken. Das betrifft dann aber wirklich nur diese beiden Partein. Alle die anschließend hinten draufklappern haben auch vorher schon keinen ausreichenden Sicherheitsabstand gehabt."
Nicht unbedingt
Wenn der "Ausbremser" als Auslöser feststeht, haben die hinten draufklappern, auf Grund mangelnden Sicherheitsabstand auch nur eine Teilschuld.
Hauptschuld hat der "Ausbremser"
Da kommt neben Vorwurf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr,
schnell auch noch Fahrlässige Körperverletzung entsprechend der Anzahl der verletzten auf den zu und anderes.
Je nach dem wie der Unfall ausgegangen ist.Aber ganz ehrlich :
Wenn man sich mit nem PKW vor nen 40 Tonner setzt um dann in die EIsen zu Steigen, der muss doch lebensmüde sein oder hat in der Schule im Physikunterricht nicht aufgepasst.Spiel eigentlich kleine Rolle was da ausgebremst wird, ob LKW, PKW oder Motorrad, der bringt das Leben von anderen in Gefahr.
Wie Der Dings schon schrieb, " Bei so manch kraftfahrender Person scheint die charakterliche Eignung dafür nicht gegeben",
allerdings scheint die da nicht nur, die ist da nicht gegeben. -
daher fahr ich immer mittig auch mit Fahrrad
ach Du warst das auf meiner Motorhaube...
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Nicht im Kühlergrill?
Dann hat er wohl nen Bunny-Hopp vollführt. -
Nicht im Kühlergrill?
Dann hat er wohl nen Bunny-Hopp vollführt.Nö, der A3 ist so tief, da rutscht der Radfahrer direkt auf die Haube...
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