Die Bank alleine wird das wohl kaum können / entscheiden dürfen.
Muß wohl erst von der Staatsanwalt beschlossen werden.
Beiträge von simme24
-
-
Sind das 2 Nachnamen? Verwirrend.
-
Ganz einfach: Man kauft KEIN Fahrzeug aus Nicht-EU-Gebiet.
Somit auch keine Scherereien und kürzerer Transportweg.
Auch hier sollte sich doch irgendeine Kiste finden lassen, oder? -
Motor muß auch mit 16N3-4 laufen. Hauptsache, es handelt sich wirklich um 50ccm
und die jeweilige 16N3-Ausführung mit der vorgegebenen Ansauganlage harmoniert.
Normalerweise könnte man auch eine KR51/1 problemlos mit 16N3-2 betreiben. -
Ich wünsche ihr ebenfalls alles gute.
Habe es auch schon erleben dürfen das jemand hinten ins Moped fährt.
Jedoch nicht ansatzweise so stark wie in diesem Fall.Man muss sich als Mopedfahrer echt bewusst sein das Autofahrer einen gern mal übersehen oder teilweise als niedrigere Teilnehmer am Straßenverker ansehen.
Ich glaube jeder weiß was ich meine.Stimmt. Mopedfahrer haben beim PKW-Fahrer wohl den gleichen Stellenwert wie ein Fahrradfahrer.
Und sogar bei Tempo 60 innerorts wird man ständig überholt. So kenne ich es zumindest. -
Hab ich was verpasst? Schlaupiepe gelöscht??
""Zur Zeit sind neben Ihnen 5 Benutzer in diesem Thema unterwegs:
5 Mitglieder (davon 1 unsichtbar)
Chrisman, leroyak471947, Tomsen96, ziggi1990""
Wenn ich DAS so lese, glaube ich, der ist schon wieder hier.
-
Jo, Polizei kann oder wird dir nur den Dienst erweisen, dir den Namen und Anschrift
des Täters mitzuteilen. Wenn du den betreffenden Kontoauszug vorweisen kannst.
Die Anzeige selbst ist bei der Polizei eigentlich nullwertig. (für dich persönlich)
Da diese Leutchen meistens schon genug auf dem Kerbholz haben und eine weitere
Anzeige keinen Einfluß mehr auf das Strafmaß haben würde, wird meist von einer Anzeige
"abgesehen", sprich die Staatsanwaltschaft läßt diese Anzeige dann einfach links liegen...
(war bei mir so - Ebaybetrug)
Da hilft nur Anwalt + Zivilklage (Name u. Anschrift v. Täter von d. Polizei)
Und selbst dann muß nichts positives dabei rauskommen, da solche Leute mehr oder
weniger die allerletzten Assis sind, von denen man nichts holen kann.
Ist doch so. Und Leute, die finanziell gut besattelt sind, machen nicht so eine Scheiße.
Das ist der Umkehrschluß der ganzen Geschichte... -
-
Das hättest du doch aber auch selber machen können.
Bei ganz kniffligen Sachen mußte ich auch schon mal in die Werkstatt.
Habe selber viel Geduld, aber irgendwann langts einem mal. In über 9 Jahren war ich 4 Male
in der Werkstatt.-1997: Falsche Haupdüse eingebaut, Moped ging bei Vollgas aus (Vergaser in Werkstatt
mitgenommen)-2000: Langwierige Zündaussetzer bei der Unterbrecherzündung S51
-2003: Vergaser 16N1-11 ging am ungetunten 70ccm-Motor nicht abzustimmen,
schlechter Leerlauf, Umrüstung in Werkstatt auf Bing17
(hätte man natürlich auch selber machen können, klar), alter Vergaser wurde
übrigens ungefragt einbehalten-2004: Einstellung des Fünfganggetriebes (von mir selbst eingebaut) des 70ccm-Motors
vom S83 Beta (wahrscheinlich Schaltwalzenaxialspiel einreguliert?)Ansonsten immer ohne Werkstatt ausgekommen.
-
-
Der 16N3-Vergaser hat, wie die Bezeichnung schon verrät, 16mm Durchlass,
richtig?Ich habe mir mal paar Videos von "SimiSPower" angesehen, würde den mal
als Kronprinz von "Helene" bezeichnen (der selber macht keine Videos mehr,
sondern sondert nur noch diverse Kommentare ab).
In einem hat der erwähnt, daß dieser Vergaser 15mm Durchlass hat (glaube
ich nicht - nur der Bing17). Habe ihm zurückgeschrieben, aber der beharrt auf seiner Meinung.Im Grunde genommen sind diese Zeilen schon irgendwie sinnlos, ich weiß.
Wollte nur mal eure Meinung hören, danke! -
Wohl lieber doch nach ´nem SR-Zündschloß suchen.
Da hast du dann genug Kontakte dran.