So Leute..........heute wurde nen Kumpel von mir mit seiner S51 angehalten .....er hat auch nur die Klasse B bzw die damit verbundene Klasse M.
Auf meinerseitens Bitten hin erklärte uns der Polizist nochmal genau was man mit der Klasse B bzw M fahren darf.
Normaler weise nur max. 50ccm und max. 50km/h
Dazu gehören aber trotzdem (auf Grund einer Ausnahmegenehmigung die gesetzlich festgehalten ist) alle KKR mit 50ccm und einer max. Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60km/h sofern diese vor dem Februar 1992 das erste mal in Betrieb bzw angemeldet wurden!
Also im Prinzip alle Simson Fahrzeuge die halt 50ccm haben aber trotzdem 60km/h fahren und auch fahren dürfen!
Das hat er mir auch schwarz auf weiss gezeigt weil er sich auch nicht sicher war!
Und wenn mich nicht alles täuscht dann stand das auch schon des öfteren hier im Forum!
Mfg