Also vorneweg:
Fahrverbot:
Wurde gegen den Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene für den begrenzten Zeitraum des Fahrverbotes keine Kraftfahrzeuge (KFZ) mehr im öffentlichen Straßenraum führen. Das Fahrverbot bezieht sich auf sämtliche KFZ und damit auch auf "Fahrräder mit Hilfsmotor" (Mofas). Vom Fahrverbot können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (vgl. § 6 FeV) explizit ausgenommen werden. Für die Dauer des Fahrverbots ist der Führerschein amtlich zu verwahren. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein wieder an den Betroffenen ausgehändigt.
Entzug der Fahrerlaubnis:
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verliert der Betroffene sämtliche Besitzstände, d.h. sämtliche Fahrerlaubnisklassen. Es wird eine Sperrfrist festgelegt. Während der Sperrfrist darf dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Zum Führen eines Mofas ist eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV). Es wird lediglich eine Prüfbescheinigung verlangt (§ 5 FeV), dies allerdings nicht von Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 76 Nr. 4 FeV). Da die Prüfbescheinigung nicht einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist, kann sie auch nicht im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzuges entzogen werden.
Es sind demnach verschiedene Falllösungen denkbar:
1. Wurde ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene keine Mofas im öffentlichen Straßenraum führen. Andernfalls macht er sich des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (vgl. § 21 StVG) strafbar...
2. Ist der Betroffene am oder nach dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Mofa trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen. Der Betroffene benötigt allerdings eine Prüfbscheinigung...
3. Ist der Betroffene vor dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Mofa trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen, auch wenn er keine Prüfbescheinigung vorweisen kann...
Kommen wir nun zum Duo:
1. das Duo ist kein Mofa. Obige Regelung gilt also nicht dafür und du brauchst auf jeden Fall einen Führerschein.
2. Auch ein Behinderter braucht zum führen eines Duos einen Führerschein! Es muss nämlich gewährleistet sein, dass er den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist (nichts anderes soll beim Führerscheintest festgestellt werden). Ist er das nicht und stellt somit eine Gefahr auch für andere dar, darf er kein Fahrzeug führen.
3. Ja, zum führen moderner Krankenfahrstühle braucht man keinen Führerschein. Allerdings dürfen die auch nur 6 km/h schnell fahren.
4. (nur als ergänzende Anmerkung) Auch zum führen einer Ape braucht man einen Führerschein. Die ist nämlich auch keine Mofa. Eine Mofa darf (neben einigen anderen Beschränkungen) nämlich nicht schneller als 27,5 km/h (25 km/h + 10% Toleranz) laufen. Und die Ape50 läuft gute 45 km/h.


