Beiträge von plbg

    Ich habe gerade noch einmal nach dem Gesetz geguckt und auf der http://www.gesetz-im-internet.de folgedens gefunden:


    In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unter § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen in Punkt 4) steht folgendes:


    Zitat

    (4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html (der ganze Paragraph)


    Die Fahrt, die wir planen ist eine Fahrt in unserer Stadt bzw. im nahen Umland (Radius max. 20km) bei der wir den Bus bewegen mächten und dabei überprüfen möchten, ob sich der Bus noch in einem technisch einwandfreiem Zustand befindet. Es wurde nichts repariert oder sonstiges verändert, bevor die Fahrt antreten werden (zumindest nach Stand von jetzt). Ist diese Interpretation des Gesetztes so richtig oder wie genau ist die "Fahrt zur Überprüfung des technischen Zustandes" zu verstehen?

    Hallo alle zusammen,
    ich besitze den LKWSchein (CE) und ein Bekannter von mir besitzt einen Bus mit mehr als 9 Sitzplätzen. Er hatte mich letztens gefragt, ob ich nicht mal Lust hätte mit ihm ne Runde zu fahren und den bus zu bewegen. Dafür würde er ein rotes Kennzeichen besorgen.
    Unter welchen Umständen darf ich mit demLKW-Schein einen bus bewegen? Es heißt ja immer, dasws Fahrten zur Überprüfung des technischen Zustandes erlaubt seinen. Was genau ist aber darunter zu verstehen? Muss man ein Mechaniker sein, der nachweislich daran etwas umgebaut hat oder reicht es, wenn wir sagen, dass wir den Bus überprüfen mit einer Fahrt überprüfen wollen. Und darf dann meine Bekannter mit in dem Bus sitzen? Als Einweiser etc.?

    einfacha ufschlussreiche hilfe beitet die e nummer aufzuschlüsseln den jeder e14 , e12, exX hat immer eine bedeutugn für was es zugelassen ist. den auhc ein anehnlciher blinker mti e numemr ist nciht imemr für vorne udn hinten geiegnet oder vvll sogar nur eine positionsleuchte.

    Das ist ganz falsch: http://de.wikipedia.org/wiki/E…chen#Liste_der_Kennzahlen
    Die Zahl steht für das Land, in dem die Zulassung erfolgt ist und gilt meines Wissens für den gesamten EU-Raum...


    Auxburger: ok, das kann ich natürlich nachvollziehen. Aber wenn es offensichtlich verboten wäre, dann würde der Typ es erstens nicht so offen erzählen und zweitens ein Kumpel von mir keinen Scheinwerfer, der eindeutig von einem PKW stammt in seiner Russenboxer anno 1954 eingebaut und abgenommen bekommen haben...aber ich bin kein Experte im bereich des KFZ-Rechts...

    Ich glaube schon, dass man einen Autoscheinwerfer im moped verwenden darf...zumindest hat "Flory - Denis" einen Poloscheinwerfer in seiner Flory eingebaut . Das kommt irgendwo in der Mitte des Videos...würde aber auf jeden Fall mal mit nem TÜV-Menschen sprechen, ob jeder (oder nur bestimmte) E-gprüfte Scheinwerfer eingebaut werden dürfen...
    Hier gehts zum Video: http://www.youtube.com/watch?v=IHCJbDyoTfo

    Die Sache war jetzt interessehalber gefragt ;)


    Mein Rahmen ist sauber, da ich mit nem Kumpel zusammen die Karre vor 2 Jahren von nem Firmengelände gerettet habe und ich davor mit dem Vorbesitzer telefoniert hatte, der mir sagte, dass ich die Karre haben darf. Mein Kumpel hatte sich daraufhin eine KBA-BE besorgt, die wurde nur leider von seiner Mutter mitgewaschen :(

    So, habe jetzt als S51 N beantragt, Baujahr 1981. Ohne Blinker und das Signalhorn habe ich auch verneint. Wenn denen das nicht passt, dann können sie mich ja immer noch anrufen...wie lange dauert das denn so erfahrungsgemäß? Bevor ich die Papiere nicht habe, werde ich nix am Rahmen machen, auch wenn die eigentlich nicht als gestohlen gemeldet sein dürfte...



    Noch ne ganz andere Sache: Was ist, wenn bei einer Simson zwei verschiedene BEs auftauchen...z.B. eine aus der DDR und eine vom KBA...welche hat dann Gültigkeit bzw. wem gehört das Fahrzeug dann?

    ok, vielen Dank schon einmal...dann werde ich einfach eine S51 N beantragen und dann kann ich schauen, was ich dran baue und was nicht...


    Aber als S50 kann ich sie nicht beantragen oder? Dann hätte ich ja noch die theoretische Möglichkeit den "alten" Motor einzubauen...oder achten die nicht auf die baujahre, solange sie in einem realistischem Rahmen bleiben?

    Das Wichtigste beim Bestellen der Papiere ist, unbedingt die Angaben des Originalzustands einzutragen - nicht das, was schon umgebaut wurde oder was man selbst noch gerne ändern möchte.

    Du bist lustig, Auxburger...mein problem ist doch eben, dass ich nicht weiß, welches der Originalzustand ist...


    Was wäre denn jetzt besser? S51B1-3 oder S51 N...bei der N kann ich ja dann alles nachrüsten, wie ich lustig bin, muss aber nix drannehaben, oder nicht?

    Hallo, ich benötoge neue Papiere für mein Moped. Ich weiß nur nicht, ob die Karre eine S50 oder S51 ist.
    Es war ein S50 Motor eingebaut, aber von der Rahmennummer her (49630**) ist sie eine S51 Baujahr 1981.
    Daher meine Frage: muss ich jetzt beim KBA S51 oder S50 angeben oder soll ich das Feld mit den Angaben zum Typenschild einfach leerlassen und die finden die passenden Infos in den Akten?


    Und was soll ich angeben zur Batterie? Ich kann ja zurzeit noch nicht sagen, was für eine Batterie da hineinkommt und welche Bordspannung ich haben werde...


    ach und dann gibt es ja noch die Möglichkeit auszuwählen, ob der Lenker flach oder hoch ist. Wenn ich jetzt zum Beispiel flach auswählen würde, wäre es dann erlaubt trotzdem einen hohen Lenker draufzubauen, wenn er typgeprüft / original ist?

    Hallo,
    ich bin gerade dabei meine S50 Teile abzuschleifen und neu zu grundieren, um sie dann zu lackieren. Ich gehe dabei mit einem Exzenterschleifer zur Sache, um die Rostpickel möglichst weg zu bekommen und die abgebeizten Teile komplett blank zu bekommen. Die Schutzbleche und die beiden Seitenteile habe ich schon, nur beim Tank weiß ich nicht, wie ich die ganzen Ecken hinkriegen soll.
    Ich habe den jetzt soweit abgeschliffen, dass die großen freien Flächen alle blank sind. Aber ich möchte möglichst nicht mit Schmirgelpapier alle Teile, die an einer Ecke liegen, wo ich mit dem Exzenterschleifer natürlich nicht so ohne weiteres drankomme, bearbeiten. kennt jemand von euch einen Tipp, wie ich es besser machen könnte?