Ich habe gerade noch einmal nach dem Gesetz geguckt und auf der http://www.gesetz-im-internet.de folgedens gefunden:
In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unter § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen in Punkt 4) steht folgendes:
Zitat(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html (der ganze Paragraph)
Die Fahrt, die wir planen ist eine Fahrt in unserer Stadt bzw. im nahen Umland (Radius max. 20km) bei der wir den Bus bewegen mächten und dabei überprüfen möchten, ob sich der Bus noch in einem technisch einwandfreiem Zustand befindet. Es wurde nichts repariert oder sonstiges verändert, bevor die Fahrt antreten werden (zumindest nach Stand von jetzt). Ist diese Interpretation des Gesetztes so richtig oder wie genau ist die "Fahrt zur Überprüfung des technischen Zustandes" zu verstehen?