Wenn das Fahrzeug aber zum Zeitpunkt der Werksauslieferung gar keine Blinker hatte, würde ich da nie was nachrüsten...
Wenn irgendwelche miesen Politiker in ihrem Sicherheitswahn beschließen, daß Du mußt, dann mußt Du.
So etwas hat es in der Geschichte schon gegeben, nämlich bei den Winkern. Da haben die miesen Sicherheitspolitker beschlossen, daß sie auf Bestandschutz scheißen und ALLEN Autos die Auflage gemacht, nicht nur nachträglich Blinker anzubringen, sondern auch noch die Winker stillzulegen. Bei einer Oldtimerveranstaltung habe ich jemandem mit einem Brezelkäfer aus Familienbesitz getroffen, bei dem die Stillegung der Winker damals "aus Versehen versäumt" wurde ...
Und so scheint es ja nun auch mit den Warnblinkanlagen zu sein (Nachrüstzwang).
Interessant übrigens die Ausnahmeregelung für Leichtmofas, was die Fahrradbeleuchtung angeht.
Da haben die Gesetze und Verordnungen erschaffenden Bürokraten wieder einmal etwas übersehen: Nämlich die alten Hühnerschrecks, die keine modernen Leichtmofas sind (sondern mehr als 30 ccm und mehr als 20 km/h), aber dennoch kein Abblendlicht, sondern nur Fahrradbeleuchtung haben.
Leider habe ich kein Geld für eine Rechtschutzversicherung, sonst würde ich, wenn von mir ´mal 10 Euro gefordert würden, weil ich bei hellem Sonnenschein die Fahrradlampe am Hühnerschreck nicht anhabe, das durch alle Instanzen klagen ...