Beiträge von derfremde

    Ließ nochmal den Beitrag von ckich genau.

    Aufbietung vom Fahrzeug heißt das die Fahrgestellnummer im Elektronischen Verkehrsblatt veröffentlich wird.

    Sollte darauf hin niemand Papiere mit der Fahrgestellnummer vorlegen, werden neue ausgestellt.

    Wie es mit den Eigentumsnachweis bei sowas geregelt wird weiß ich nicht.


    Da aber bei deiner S50 nicht nachgewissen werden kann das diese in der DDR lief, bekommst du nur 50km/h Papiere, wofür du aber ein Gutachten mit 50km/h Eintragung brauchts.


    Stumpf gesagt(meine Meinung) , das Gutachten mit 60km/h bringt dir nichts und kannst du in die Tonne werfen.

    Kurz zusammengefast wenn man auf ganz Sicher gehen will:

    Nur Fahrzeuge mit KBA Papieren kaufen die ab 2015 ausgestellt wurden.

    Erst ab ca. 2015 wurde genauer hingeschaut bei Neuausstellung einer BE(Betriebserlaubnis)


    Dekra Gutachten gibt es auch noch.

    Hier ist wichtig das auf dem Gutachten auch der Stempel von der Zulassungsbehörde drauf ist. Erst damit wird es zur eine BE.

    Sollte kein Stempel von der Zulassungsstelle drauf sein gibt es wieder Probleme.

    Die Zulassungsstellen wollen mittlerweile einen Abgelehnten Antrag vom KBA sehen. Dann gibt es nur 50km/h Höchstgeschwindigkeit.

    Also wenn jemand sagt" ja einfach damit zur Zulassungsstelle gehen und abstempeln lassen" , fragen warum er das noch nicht gemacht hat.

    Mit falschen Typenschild wird dir das KBA nichts ausstellen. Selbst wenn du ein richtiges neues machen lässt, wird dir das KBA keine neue BE geben.


    Warum ist überhaupt ein falsches Typenschild angebracht?

    Der genaue Typ stand meines Wissens nur bis ca. 83 auf dem Typenschild. Danach nur S51. Dein Typenschild sieht mir aber nachgefertigt aus(Schlagbild).

    Und ist es nicht falschrum angebaut? Ich hatte bisher die technische Daten immer nach rechts(Fahrtrichtung) stehen gesehen oder war das mal so mal so?


    Edit: derSebbi war schneller

    Macht es für mich unseriöser. Zum Glück muss ich da nicht kaufen.


    Interessant wäre, wer als Verkäufer genau im Kaufvertrag steht. Vertrieben werden die Mopeds von der BB ServiceWerk und Vertrieb Gbr laut Website.

    Das Garantie ausgeschlossen wird steht in den Geschäftsbedingungen. Soweit finde ich das auch juristisch in Ordnung.

    Gesetzlich sind 1 Jahr Gewährleistung bei Gebrauchsgüter die Gewerblich verkauft werden festgelegt.

    Und bei neuaufgebauten Fahrzeugen sollte der Händler doch eigentlich sicher sein, wenn er weiß wie die Fahrzeuge aufgebaut wurden


    Auf der Website wird sogar mit 1 Jahr Garantie(was was anders ist als Gewährleistung) geworden, in den AGBs aber wieder ausgeschlossen. Was den nun?

    Im Video beim Konfigurator sagt Ihr das zukünftig die Zündmeister Zündung von Kultmoped verbaut werden soll statt der einer Vape.

    Warum keine Vape Powerdynmao die nur Gleichstrom liefert? Würde ich bei einen Neuaufbau nur noch einbauen.


    Zitat aus dem Video "Wir bekommen die Mopeds quasi aus allen Herrenländern". Verständlich sonst wäre es schwer Fahrzeuge schnell anbieten zu können. Nur bekommen Fahrzeuge aus dem Ausland keine 60km/h Zulassung. Wie macht ihr das?


    Weiter im Video wird gesagt das eure Rahmen alle eine Enduro Öse angeschweißt bekommen. Natürlich auch sinnvoll. Allerdings hier auch wieder die frage, bekommt man mit so einer Umänderung vom KBA Papiere? Weiß das jemand zufällig aus dem Forum?


    In der Ersatzteilaufzählung welche Teile Ihr für einen Neuaufbau nutzt steht der Bremsnocken mit Kontaktfähnchen(Nr61). Warum rüstet ihr nicht den Bremslichtschalter nach der über den Fußbremshebel angesteuert wird. Viel Wartungsfreundlicher als die Sache mit den Fähnchen.

    Und wie sieht es mit dem Bremslichtschalter am Handbremshebel aus?


    Und übrigens beim Moped im Video fehlt der Gummi Expander für den Gepäckträger. Der Gepäckträger ist bei der normalen S51 auch höher als bei der Enduro Variante.


    Zitat von der Website" Liebe zum Detail"