Aha. Danke.
Dann hab ich da wohl versehentlich die alte Sicherung wieder eingebaut.
Aha. Danke.
Dann hab ich da wohl versehentlich die alte Sicherung wieder eingebaut.
Hallo!
Ich hab grad meinen Motor M541 neu zusammengebaut. Dabei blieb dieser Sicherungsring übrig.
Hat Jemand hier eine Idee, wo der fehlt?
Hallo , ich habe die Versicherung für meinen Sohn bei der Signal Iduna abgeschlossen.
Alter egal Haftpflicht + TK mit 150SB für 79,?? €
Mfg
Der Vertrag läuft auf Deinen Sohn, und der ist wie alt?
Ich habe bei der Gothaer abgeschlossen, Fahrer unter 23 Jahre = 88€
Ich war grad nochmal bei der HUK-Vertretung. 88€ für Haftpflicht bekomme ich dort auch,allerdings nur, wenn ich Fahrer unter 25 ausschließe. Wenn meine Tochter mit 15 fahren darf, kostet die Haftpflicht 431,36€!
Ich will an meiner S51 hinten das Schutzblech etwas kürzen.
Im Buch von Herrn Werner steht, dass man es maximal 110mm kürzen darf.
Ich weiß allerdings nicht, ob die Vorbesitzer schon gekürzt haben.
Es gibt dieses Bild hier im Forum. Da steht allerdings kein Maß dran, außerdem erscheint mit das Schutzblech dort schon sehr kurz, vielleicht, weil es eine Enduro ist.
Ich bräuchte am Besten das Originalmaß von der Straße bis zum Schutzblech (nicht eingefedert).
Hatte ich oben doch geschrieben, und auch das warum
Und der "TÜV" soll bescheinigen, dass das ganz große Kennzeichen passt und ausreichend beleuchtet wird, sonst: keine freiwillige Zulassung. Den Grund hatte ich auch oben geschrieben. Es ist gewollt, dass man nur mit großem Aufwand eine freiwillige Zulassung bekommt. (und mit der Anforderung scheitern die meisten Mofas/Mokicks)
Viele Grüße von Frank
Ja, ich fürchte, Du hast Rest. Der nette Sachverständige beim TÜV meinte heute, dass da ein Kennzeichen für ein Leichtkraftrad sinnvoll wäre, weil dies das nächstgrößere Fahrzeug ist.
Ich versuche es jetzt einfach, kaufe ein LKR-Kennzeichen, und fahre damit zum TÜV und im Anschluss zur Zulassungsstelle.
Weil, wenn ich es nach Vorgabe Zulassungsstelle mache, erst TÜV, dann Schalter, dann Kennzeichen, müsste ich auf dem Hänger zum TüV fahren.
Und danke, für den Tipp mit der Schutzblechverstärkung.
Ist ja mein reden und wenn mit den Damen oder Herren mal www. schaut nach Bilder zb. https://images.app.goo.gl/8CLezMiuoNXZwXB5, https://images.app.goo.gl/Vv7NPeqRNVumTc8GA, sollte sie auch einsehen, das so ist.
Ja, das sind die zweizeiligen Schilder mit verkleinerter Schrift, die nach Anlage 4 der FZV für Leichtkrafträder vorgesehen sind. Nur, leider wollen Sie mir die hier nicht geben, weil es kein Leichtkraftrad ist.
Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.
Dann soll ich zum Schalter und dann erst die Kennzeichen drucken lassen.
Diese Variante ist aber an sich blöd, weil ich für die Fahrt zum TÜV kein Kennzeichen hätte und daher das Moped auf einem Hänger muss, den ich nicht hab.
Außerdem, wie soll ich einen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung nachrüsten, wenn die Kennzeichengröße in Klärung ist. Ich fahr heute mal beim TÜV vorbei und frage nach.
Es gibt kein extra Kennzeichen fürs Quads
Im § 12 in genannten EU- Richtlinen, ist schon die Rede von zweirädrige Kraftfahrzeugen
https://eur-lex.europa.eu/LexU…2009:198:0020:0027:DE:PDF
Und was da zur Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen steht ist interessant.......
Ja, sehr interressant, besonders die Größe der Anbringungsstelle für das Kennzeichen.
Nur, in dieser Größe kann man ja kein Kennzeichen drucken.
Ich weiß auch nicht, ob diese EU-Vorschrift für Altfahrzeuge gilt und ob es einen Unterschied zwischen Kennzeichen und Anbringungsstelle gibt.
Es wird spannend
Alles anzeigenGott sei Dank habe ich nicht auf meine Frau gehört
Den von 1974 habe ich komplett neu aufgebaut.
Natürlich auch mit VAPE,neue Räder, 4-Gang (habe ich machen lassen), 63ccm, selber
gestrahlt und lackieren lassen u. s. w.
bei Fragen zu techn. Dingen darf man nicht auf Ehefrauen hören.
Hast Du dazu auch einen passenden Hänger?
Ich bin damals mit Möp zur Zulasungsstelle gefahren, mit gültigem Haftpflichzeichen, die wollten mir dann nen riesiges Kuchenblech aufdrücken, wo ich sagte, das es mit beladenen Seitengepäckträgern Probleme gibt, nach hin und her und einer Besichtigung des Mopeds gabs dann ein kleineres (seitliche Befestigung darüber hinaus, wäre ja noch dümmer geworden) Das kleinstmögliche mit Engschrift wollten se mir aber auch nicht gönnen.
Gute Idee.
Ich glaub, ich montiere noch einen SGT.
Seitliche Befestigung ist auch sehr dumm, schon wegen der Beleuchtung.
Ich dachte es geht um § 12 "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen"
in diesen ist ua. von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen die Rede.
Ja, richtig, §12 und Anlage 4
Nur leider steht dort, wie gesagt, an manchen Stellen eben nicht „zweirädrige KFZ“, sondern „Krafträder“, oder Leichtkrafträder.
Deshalb will mir leider meine Zulassungsstelle ein Kennzeichen für ein großes Quad auferlegen.
Die FZV unterscheidet zwischen Kraftrad und Kleinkraftrad. Das Kleinkraftrad ist kein Kraftrad.
Das Leichtkraftrad gehört allerdings zu den Krafträdern.
In der STVO gibt es auch mehrmals die Aufzählung „Krafträder, Kleinkrafträder“, die keinen Sinn machen würde, wenn das Kleinkraftrad ein Kraftrad wäre.