Hatte ich oben doch geschrieben, und auch das warum
Und der "TÜV" soll bescheinigen, dass das ganz große Kennzeichen passt und ausreichend beleuchtet wird, sonst: keine freiwillige Zulassung. Den Grund hatte ich auch oben geschrieben. Es ist gewollt, dass man nur mit großem Aufwand eine freiwillige Zulassung bekommt. (und mit der Anforderung scheitern die meisten Mofas/Mokicks)
Viele Grüße von Frank
Ja, ich fürchte, Du hast Rest. Der nette Sachverständige beim TÜV meinte heute, dass da ein Kennzeichen für ein Leichtkraftrad sinnvoll wäre, weil dies das nächstgrößere Fahrzeug ist.
Ich versuche es jetzt einfach, kaufe ein LKR-Kennzeichen, und fahre damit zum TÜV und im Anschluss zur Zulassungsstelle.
Weil, wenn ich es nach Vorgabe Zulassungsstelle mache, erst TÜV, dann Schalter, dann Kennzeichen, müsste ich auf dem Hänger zum TüV fahren.
Und danke, für den Tipp mit der Schutzblechverstärkung.