Servus,
den Artikel, den du hier verlinkst, handelt von Leichtkrafträdern. Genau dieses Thema hatte ich anfangs auch nicht auf dem Schirm. Hier die Erklärung: Die Leichtkraftrad-Regelung hat grundsätzlich nichts mit dem A1-Führerschein zu tun. Auch eine S51 mit 15 PS gehört zu den Leichtkrafträdern. Du darfst sie jedoch nicht mit dem A1-Führerschein fahren aufgrund der 0,1 kW/kg.
Dieses Thema ist immer wieder missverständlich. Mein TÜV-Prüfer kennt sich mit der Thematik gut aus.
Lieber Gruß
Dann hat dein Prüfer scheinbar keine Ahnung.
,,Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW / 15 PS. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder mit Erstzulassung bis zum 19. Januar 2013 können weiterhin mit der Klasse A1 gefahren werden, ohne das neue Kriterium zu beachten."
https://www.simsonforum.net/th…alltag-zylinder-t%C3%BCv/
Ist der Beitrag von Tommy Maul. Kann man auch in der FEV76/6 nachlesen