Wenn du deinen Versicherungsschein mit korrekter Fahrgestellnummer hast dann reicht der auch aus!!! Damit darfst du fahren.
Immer diese Halbwahrheiten 
Mal nen andere Beispiel:
Wenn man mit dem Auto unterwegs ist, muß man ein Warndreieck dabeihaben. Wird das bei einer Verkehrskontrolle überprüft (kommt schonmal vor), reicht das den Beamten in der Regel das sie den roten oder gelben Plastikkasten sehen, ob da auch wirklich ein Dreieck drin ist, wird nur sehr selten geprüft.
Glaubt hier nu irgendwer, das es rechtlich vollkommen ok ist, das man das eigentliche Dreieck zu Hause lässt oder garkeins hat, solange man die Verpackung spazieren fährt? Weil mehr wollen die doch eh nich sehen 
Das mag ja auch bis zum st. Nimmerleinstag gutgehen - aber rechtlich in Ordnung ist das deswegen noch lange nich.
Daher meine Antwort: Kannst ohne Papiere fahren wenn du möchtest, dürfen tust du nich, darfst hoffen das es keinem auffällt. Die Chancen stehen nich schlecht. Aber heul nich wenns anders kommt.
Nimmst du die falschen vom KBA, gilt die höchstgeschwindigkeit von 40Km/h, denn so stehts drin. Die Trachtenträger wird es herzlich wenig interessieren ob du meinst das dort was anderes stehen müsste. Ins Gefängnis musst du deswegen nich, aber Zeit und Nerven wirds wohl kosten 
Chrom