Beiträge von Chrom

    Auch nicht richtig, obwohl das die Versicherer mangels besserem Wissen immer annehmen.
    Gerade bei den KBA-Papieren steht das ganz eindeutig, blos nicht unter \"Fahrzeugart\" wo man es vermutet. Stattdessen auf der letzten Seite (wenn mans faltet) unter Hinweis:
    \"Nachweis der Betriebserlaubnis entsprechend § 18 Abs 5 StVZO...\"


    Dazu muß man wissen das § 18 Abs 5 StVZO der Absatz ist der sich mit der Zulassungspflichtigkeit von Krankenfahrstühlen befasst.


    Hat bei mir 2 Jahre und einige Versicherungen gedauert...


    Chrom

    Da die Frage aufkam wie Wasser im Benzin aussieht: Genau so, kleine Kugeln die auf dem Boden des Gefäßes (zB Schwimmerkammer) rumrollen und ein bischen wie Gel aussehen. Besserer Vergleich wäre allerdings Fettaugen in der Suppe, nur das das Wasser nicht oben schwimmt.


    Kondenswasser kann man bei den Mengen ausschließen, muß irgendwo herkommen. Meißt vom Himel...


    Also läuft der Regen vermutlich irgendwo rein. Irgendwelche Abrisskanten direkt überm Vergaser oder LuFi? Also zB Bowdenzüge wo regentropfen runterlaufen und immer an der gleichen Stelle antropfen. Abschließbaren Tankdeckel wo es durchs Schloß regnet? Irgend sowas halt, musst du suchen.


    Zum Thema Sprit wegschütten:
    Erstens musst du zum Ausprobieren den Tank ja nicht immer Randvoll machen und zweitens den schlechten Sprit in ein geeignetes Gefäß, ne weile ruhen lassen bis sich das Wasser unten abgesetzt hat und dann den sauberen Sprit von OBEN abschöpfen. Dann bleibt nur ein kleiner Rest \"Reinigungsbenzin\" über.


    Ach ja, Spiritus und Bleiersatz ist Firlefanz...


    Chrom

    Nagut, nich in jedem Trabbi, aber trotzdem gibts sowas schon.
    Und auch für 6V, hatte ich selbst in nem 601K. Den hab ich auf 12V umgerüstet und auch das Mäusekino getauscht.


    Chrom

    Wozu das Rad neu erfinden? Ist doch in jedem Trabbi drin son Ding. Gibts sogar für 6V und 12V. Funktioniert genauso wie beschrieben, nur das die Anzeige über Rundinstrument mit LED\'s funktioniert


    Chrom

    Zitat


    Original von tacharo:


    Lieber nicht,dann komm ich mir vor wie ein Opa.
    Hab ich nicht recht,Wolfe,Major....? :g_nanana:


    Alter steht doch in vielen Profilen. Und jammer nich Thomas, ich bin noch nen Jahr älter als du :bounce:


    Chrom

    Der Dateianhang war mal richtig, gilt aber dank EU-Recht nicht mehr. Das EU-Recht schreibt vor das ein geeigneter Spritzschutz montiert sein muß. Wie der genau auszusehen hat ist nicht vorgegeben.
    Unterscheiden wir mal zwischen vorne und hinten:
    Vorne:
    Spritzschutz muß sein, egal wie. Nicht eintragungspflichtig.
    ABER: Speziell am Schutzblech von Schwalbe oder Duo darf man garnicht rumsäbeln, ist nämlich kein reines Schutzblech sondern Bestandteil des Fahrwerks. Hier mussen veränderungen sehr wohl eingetragen werden und das bedarf einem sehr verständnissvollem Prüfer!


    Hinten:
    Spritzschutz muß sein, egal wie. Nicht eintragungspflichtig.
    ABER: Sich evtl am nun gekurzetem Spritzschutz angebauten Rückleuchten müssen immernoch nach hinten und nicht nach oben oder sonstwo leuchten. Das angebaute Kennzeichen muß auch von hinten zu lesen sein und nicht nur vom Hubschrauber aus.


    Spritzschutz kann aber zB auch das Nummernschild sein (bei Versicherungskennzeichen sicherlich ein Drahtseilakt, mit \"richtigem\" Nummernschild kein Problem)


    Dazu kommen noch die allgemeinen Regeln, mus alles fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, keine scharfen kanten, darf auch sonst keine Gefährdung von ausgehen etc...


    Chrom

    Sorry Charles, aber das stimmt nicht!
    Es ist völlig egal wie oder wodurch man behindert ist oder eben nicht (naja, zumindest was die Zulassung eines Duos angeht), ein Duo ist ein Krankenfahrstuhl und wird als solcher versichert - unabhängig vom Fahrer.


    Chrom

    Nun, Chrom ist eigentlich nich mein Nick sondern mein Spitzname (was ja stenggenommen das gleiche ist - ihr wisst schon wie ich das meine).
    Alle Welt nennt mich seit rund 20 Jahren so (bin jetzt 40, da kommt auf ein Jahr mehr oder weniger nich an), also lange bevor sich das Internet solch beliebtheit erfreut und Handys gabs da auch noch keine.


    Übrigens: Ich kann nix verchromen, mag das Zeug nichmal. Meine Fahrzeuge sind alle mattschwarz...


    Chrom

    Also ein Duo kann als Krankenfahrstuhl versichert werden!
    In den Ersatzpapieren vom KBA steht auf der letzten Seite:
    \"Nachweis der Betriebserlaubnis entsprechend §18 Abs. 5 StVZO\"
    Und das wiederrum ist der Absatz der sich mit der Zulassungspflichtigkeit von KRANKENFAHRSTÜHLEN befasst. Also ist ein Duo ein Krankenfahrstuhl laut §18 Abs.5 StVZO und sonst garnix - hurra!


    Vernutlich auch eine Sonderregelung. Laut besagtem § gibt es aber keine Krankenfahrstühle mit Vmax von 55 bzw 60Km/h. Macht aber nix, die Versicherer unterscheiden da schon. Ist bei denen dann ein Krankenfahrstuhl über 35Km/h. Ich hab 35,- bezahlt...


    Chrom

    Na wenn du unbedingt andere Meinungen hören willst:


    Ich find 4 Kleinigkeiten nich ganz so geglückt.


    Der chromfarbene Kantenschutz. Weniger ist manchmal mehr, ich würde speziell die vertikalen Linien weglassen, macht das Ganze zu unruhig. Und auch den Kram um das Lampenblech - soll doch clean wirken oder nich?


    Die Räder. Obwohl die sauber sind wirken die im Vergleich zum Rest gammelig. Klar, das \"vernünftig\" hin zu bekommen ist aufwendig und auch nicht gerade bilig, macht aber ne Menge her.


    Einige orginal Halter, zB der vom Auspuff. Kann man ändern, die orginalen sind zwar Zweckmäßig aber nicht immer wirklich schön.


    Das Sitzkissen. Im Gegensatz zum Kantenschutz könnte das \"ein bischen mehr\" sein. Fänd ich gut wenn das der Linie vom Panzer folgen würde.


    Wie gesagt, alles nur Kleinigkeiten, aber zB das wegschleifen der Pressnähte ist auch nicht weltbewegend und macht optisch trotzdem ne Menge her...


    Aber ist ja alles Geschmacksache, also hör nich drauf was andere sagen bzw schreiben sondern bau das so wie es dir gefällt!


    Chrom

    Zu den 150cm:
    Da hat der Gesetzgeber sich einfach nicht extra Regeln für Zweiräder ausgedacht. Die 150cm gelten für alle Fahrzeuge im Geltungsbereich der StvZo, also auch PKW, LKW, Busse, Bagger und was weiß ich.
    Das Rücklicht an den Helm schrauben darf man nicht, es muß fest mit dem Fahrzeug und nicht mit dem Fahrer verbunden sein.


    Zur Kennzeichenbeleuchtung:
    Stimmt, jetzt wo ich es lese - mein Duo hat auch keine. Wirklich wissen tu ich das jetzt aber nich und bin zu faul zum nachlesen. \"Richtige\" Nummernschilder (also keine Versicherungskennzeichen) brauchen ne Beleuchtung, das weiß ich sicher...


    Chrom