Auch nicht richtig, obwohl das die Versicherer mangels besserem Wissen immer annehmen.
Gerade bei den KBA-Papieren steht das ganz eindeutig, blos nicht unter \"Fahrzeugart\" wo man es vermutet. Stattdessen auf der letzten Seite (wenn mans faltet) unter Hinweis:
\"Nachweis der Betriebserlaubnis entsprechend § 18 Abs 5 StVZO...\"
Dazu muß man wissen das § 18 Abs 5 StVZO der Absatz ist der sich mit der Zulassungspflichtigkeit von Krankenfahrstühlen befasst.
Hat bei mir 2 Jahre und einige Versicherungen gedauert...
Chrom