Das ist das Erteilungsdatum der KTA/ABE, siehe "K"
So ist es.
Unter Feld K steht die "Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE"
Da dort eine KTA-Nummer steht und unter Hersteller "Suhler Fahrzeugwerk GmbH" sind die nicht korrekt und damit ist die Betriebserlaubnis nicht das Papier wert auf dem es geschrieben steht.
Wie hallo-stege schon schreibt, eine KTA Typennummer haben die Suhler Fahrzeugwerke nie bekommen.
Hat schon damit zu tun das VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Ende 1991 aufgehört hat zu existieren.
Anfang 1992 wurde die Suhler Fahrzeugwerke GmbH geründet, damit mussten alle Typengenehmigung für die Suhler Fahrzeugwerke GmbH neu beantragt werden nach Bundesdeutschen Zulassung-vorgaben.
Von da an durften alle nur noch maximal 50km/h.
Abgesehen das man mit so ein Teil ohne gültige BE fährt, kommt somit eventuell noch fahren ohne gültigen Führerschein dazu.
Da jetzt das KBA vorzuwerfen die hätten ihre Arbeit nicht richtig gemacht, bringt nicht.
Weil die sich aus nicht korrekte Angaben des Antragstellers berufen werden.
Das würde bei 05.1990 bedeuten das die jagtwaffenschmiede die abe bekommen hat für ein moped das 60kmh läuft (sollte bei dem datum ja so sein) die danach verwendet wurde für eine simson die nur 50 laufen darf?
Nein
1990 bis Ende 1991 gab es noch VEB Fahrzeug-u. Jagdwaffenwerk.. die hatte die KTA-Typengenehmigung mit 60km/h
Deswegen gab es auch die "Übergangsregelung" mit den 60km/h
Wenn sie auf den ehemaligen DDR verkauft worden sind, haben sie eine BE mit der noch 60km/h fahren (Im "Westen" 50km/h) dazu musste die Betriebserlaubnis vor den 28. Februar 1992 ausgestellt werden
28. Februar 1992 ausgestellt werden.