Nein, damals ist da halt an die Umwelt gedacht worden. ![]()
Beiträge von ckich
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Und zu DDR-Zeiten haben sie nur Autobahnen und Fernverkehrsstraßen gesalzen.
Nur ?? Fernverkehrsstraßen = Bundesstraßen und selbst Landstraßen, da kam es darauf an wie wichtig die jeweilige war.
Zu DDR Zeiten sind sie nur sparsamer damit Streusalz umgegangen.
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Wenn Du eine Elektronikzündung hast, kann es keine „B“ sein, sondern eine „C“, die ja normal den HS1 Scheinwerfer hat. Das ist komisch.
So komisch wäre das nicht wenn eine C ist, da kann ja mal ein andere Scheinwerfer verbaut worden sein, warum auch immer und da die HS1 Scheinwerfer so gut wie nicht zu bekommen sind, halt ein Bilux.
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Übrigens, mein runder Scheinwerfer hat 'ne Bilux 35/35 drin.
*In meiner BE steht SR50/1 B. Die elektr. Ausrüstung (12 V, ELBA, EMZA, EWR) entspricht aber dem SR50 C. Verwirrend!!

SR50 hat normal eine HS1 Scheinwerfer
SR50/1 hat Bilux Scheinwerfer
Welches Baujahr ist deine SR50 und was hast du für eine BE,
eine vom KTA, Zweitschrift vom KBA oder ?
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Zu DDR Zeiten hat man Chromteile zb. Stoßstangen mit Elaskon K60 eingepinzelt um sie vor Streusalz zu schützen.
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Na ja, die erwähnen halt nicht die Nationale Regelung, die in der BRD bis Bj.2002 für KKR gelten.
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Kann man das irgendwo nachlesen ?
So eine Anweisung soll es schon 2001 gegeben haben, laut Aussage von Zulassungsstellen -Leiters hier.
Seit dem wird auch das Ablehnungsscheiben vom KBA verlangt wenn über eine 21er Abnahme eine BE erstmalig fürn Moped erlangen willst.
Wenn im Ablehnungsschreiben als Begründung darin steht das ein Reimport ist -> 50km/h BE als KKR.
Steht da als Begründung drin zb. Typenschild fehlt, besteht die Möglichkeit eine 60km/h BE zu erlangen wenn du nachzuweisen kannst, das das Moped in der DDR auf der Straße war. Kannste das nicht -> 50km/h BE als KKR.
Da wird es wohl jetzt so sein wie ich vermute, weil es halt noch die eine oder andere Zulassungsstelle gab die 60km/h einfach so erteilt haben.
Da hat wohl der Thüringer Landtag, wie man so schön sagt, schlafende Hunde geweckt.
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Wo hast du das gelesen ?
Das die Zulassungsstellen keine BE mit 60km/h mehr über eine 21er Einzelabnahme erteilen, für eine Simson wofür man erstmalig eine BE in Deutschland erlangen will, also für ein Reimport, das ist doch schon Jahre so.
Allerdings gab es die eine oder andere Zulassungsstelle, die halt auch einfach so eine mit 60km/h erteilt haben.
Und ich vermute mal das jetzt, das man da einen Riegel davor geschoben hat, das sie dies nicht mehr tun können.
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Sonst sollte da nicht viel mehr kommen als vorher.
Ehr das Gegenteil ist der Fall weil, sich durchs aufbohren die Steuerzeiten speziell der Überströmer zu schlechteren verändern haben.
Setup ist empfehlenswert?
Das Serien Setup der KR51/1
Größer HD oder Sportluftfilter bringen da nichts, ehr handelt man sich Probleme hinsichtlich der Abstimmung ein.
Zitatwobei das kleine Röhrchen hinter dem ESD schon fehlt weil es herausgefallen ist.
Das hat meist ein kleinen Leistungsverlust zufolge.
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Weil Kohle kosten, weil er keine Kreditkarte hat, kein Bock hatte oder er war halt der Meinung das es eine Ablehnung gibt, such es dir raus.
Punkt ist auch wenn es im Vertrag zugesichert wird das kein Reimport ist oder festgehalten wir das die Papiere nach kommen, das nützt dir das am Ende nicht wirklich was.
In unseren Rechtsstaat sind Recht haben und bekommen zwei paar Schuhe
und wenn Recht bekommst ist fraglich ob dann deine Kohle zurück bekommst oder eine Entschädigung.
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Das liegt einfach daran, dass nicht die Antwort kommt die erwartet wird.
Also will er es nicht verstehen.
Den Eindruck hatte ich ua. hier schon
Okay, bin gespannt um dahin zu kommen muss erstmal der tüv Prüfer seinen Segen geben bei dem „schlimmen Typenschild“
Hab schon überlegt falls das hoffentlich klappt zu einer Zulassungsstelle zu fahren die weiter weg ist, wo sie es abstempeln würden denn bis 50ccm müsste man das nicht im eigenen Wohngebiet machen so wie ich das verstanden habe
da ich ja geschrieben hatte, das die Zulassungsstelle, in den Landkreis zuständig ist wo sein Wohnsitz gemeldet ist und das er zu erst mit der Zulassungsstelle abklären muss, eh er zu einer Prüfstelle rennt.
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