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Original von Rossi:
Hi,
diese lästige Blinkerdiskussion immer....
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Da am Habicht und bei allen Vögeln ausser Spatz Blinker ab Werk dran waren, müssen die auch dran und funktionieren.
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Das sagt zumindest die Vorschrift so. In der Regel wird das nicht von der Polizei beanstandet, aber eigentlich gehören da welche dran...
MfG
Tobias
Entscheidend ist, dass die Blinker vom Werk aus dran waren! Und darum MUSST Du eigentlich Blinker dran haben.
(Wenn Du es genauer wissen willst, kannst Du mal >hier< nachlesen, da hab ich meine Lektion gelernt
)
Es kann halt sein, dass die Polizei nichts beanstandet, weil es ja §54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO (5) gibt. Da die Blinker aber ab Werk bei der Vogelserie dran waren, ist §54 hinfällig und es führt kein Weg an Blinkern vorbei. Zumindest nicht, wenn man an einen Polizisten Gerät, der sich etwas auskennt...
Gruss,
olm
