Beiträge von olmone

    Bist wohl neu im I-Net, wie?


    Also Du gehtst auf >reichtuning<
    und drückst \"zur Hauptseite\".
    Für alle Infos solltest Du mal den I- Explorer von MS nutzen!
    Dann erscheint links oben eine Art Reiter \"Navigation\", der sich rechts in die Seite hinein öffnet, sobald Du mit Deinem Zeiger darauf gehst.
    Dann guckst Du unter Motoren für den Alltag und dann findest Du auf der linken Seite des neuen Menüs links die Membraner und rechts die Schlitzer.
    Da klickst Du dann (links) auf den, den Du magst und findest auch den Preis.


    Gruss,
    olm

    Ola,


    ich muss mich nochmal über AKF äussern. Hab jetzt auch mal eine Auktion über Ebay bei AKF ersteigert und das hat auch super geklappt.


    Leider gab es erst Schwierigkeiten, weil ich die falschen Teile bekommen habe aber selbst die Reklamation lief vorbildlich!


    Ich kann nur sagen: Sehr Gut!


    Gruss,
    olm

    kai


    das gilt aber nicht, wenn die AGBs widerrechtlich sind, bzw. gegen geltendes Recht verstossen.


    In diesem Fall heisst das vermutlich, dass er die 15% im Zweifel einklagen müsste. Ausser jemand anderes mahnt den Verkäufer wegen den AGBs ab.


    Wenn das von Dir gesagt stimmen würde, gäbe es ja bei keinem Händler mehr die Gewährleistungs Pflicht. Dann würden alle in ihre AGBs schreiben:
    Wer mit uns einen Vertrag eingeht, verzicht auf alle für in daraus erwachsenden Recht!
    Aber so ein Zusatz ist VOR GERICHT mit ziemlicher Sicherheit nichtig.


    Sonst könnte man ja alles in die AGBs schreiben:
    Wer nicht spätestens nach 2 Tagen den fälligen Rechnungsbetrag bezahlt hat, kann durch uns als Sklave verkauft werden.
    Wäre dann etwas, was ich in meine AGBs schreiben würde...


    Die Frage ist nicht so sehr, ob er einen Anspruch auf die volle Erstattung des Kaufpreises hat, vielmehr geht es darum un xr die Mittel und den willen hat, wegen 20- 30,- nötigenfalls zu klagen.
    Ich würde mir das genau überlegen, und hier stimme ich bastio zu, höfflich auf die Links zu verweisen, auf die ich auch verwiesen habe. Vielleicht merkt das gegenüber dann, dass man nicht ganz unwissend ist und gibt ihm sein recht. Da steht schliesslich kann 15% zahlen...


    Gruss,
    olm


    P.S.: Wo hat der Verkäufer eigentlich die Belehrung zum Wiederrufsrecht stehen? Habt ihr die gefunden?
    Edit
    Hab sie gefunden. Das ist echt ein Vogel der Typ. In seiner Wiederrufserklärung (nicht in den AGBs!) steht nichts von wegen 15% Preisnachlass. Das wäre ein weiterer Grund. Einmal so und einmal so, oder wie? Ausserdem verschweigt er, dass ab einem Warenwert von 40,-€ die Rücksendungskosten zurückerstattet werden müssen...

    Ola,


    also ich bin kein Anwalt aber ob das so geht, kann ich mir nicht vorstellen.
    Das könnte man dann ja so deuten, dass der Wiederruf ein neues Geschäft eröffnet.

    Zitat


    Dieser Service fällt in den Bereich einer Dienstleistung unseres Hauses.


    Das kann aber eigentlich nicht sein. Ich tendiere dazu, dass diese Formulierugn nichtig ist, weil sie das Fernabsatzgesetz einschränkt. Guckst Du >hier<.
    Der Einwurf ist aber berechtigt. Du musst entscheiden, ob Du gewillt bist, sowas zu klären (im schlimmsten Fall Anwalt etc.!) oder ob Du notfalls auf die 15% verzichtest und das ganze als Lehre ansiehst oder ob Du das Zeug behälst.
    Ich würde wahrscheinlich den 2ten Weg gehen und versuchen auf mein Recht zu pochen. Im schlimmsten Fall sind dann eben 15% weg.
    Müsste man halt auf einen Versuch ankommen lassen.


    Gruss,
    olm


    P.S. Vielleicht sollte man mal einen Händler Threat aufmachen und dass reinschreiben, dass der Händler die Widerrufsrecht einschränkt...

    Zitat


    Original von biasto:


    Frag den Verkäufer höflich...wenn nich pech.


    Nix Pech!


    Sag mal hat ihr alle keine Ahnung von Euren Rechten?


    Lesen bildet! Guckst Du >hier<.


    Daraus könnte man folgendes verstehen:
    Laut Vernabsatz Gesetz hast Du 14 Tage nach Versand der Ware das Recht Deinen Kauf zu widerrufen.
    Da Du überwiesen hast, gehe ich mal davon aus, dass Du das bei denen im Online Shop gekauft hast oder über Telefon, oder?
    Wenn das so ist, wartest Du auf das Paket, nimmst es an (wichtig!) machst es auf un prüsfst es auf Volldtändigkeit. ABER GANZ WICHTIG: Komm nicht auf die Idee, das irgendwie mal dranzubauen oder so. Ausserdem würde ich fest verschweisste Sachen auch geschlossen lassen.
    Also Im Prinzip nur mal durchzählen. Wenn Du Dir nicht sicher bist was Du öffnen könntest, frag hier einfach nochmal nach.
    Entscheidend ist, dass Du Dinge nicht beutzt, die Du nicht haben willst, also lass auch die Finger von der Orginal Verpackung.
    Dann schreibst Du der Firma erstmal ne Mail


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit widerrufe ich den Kauf der Artikel:
    X,Y,Z


    Bitte überweisen sie den Kaufpreis plus Versandkosten an:


    Xr-rider
    Kto.-Nr. 1233456
    BLZ 11111111
    Fantasie Bank


    Bitte teilen Sie mir mit, wie ich nun weiter verfahren soll.


    MfG,
    xr-rider


    Wichtig ist, dass Du den Kauf widerrufst! Wenn Du schreibst: \"Ich gebe das zurück\" müssen die das nicht zwingend machen.
    Wenn Du aber 14 Tage nach Versand(oder war es doch erhalt?) ) der wahre zurück tritts, können die dir garnichts (wenn du das zeug nicht benutzt hast)!
    Und jetzt kommt noch was wichtiges: Dann packst Du den Ihr Paket wieder zusammen und und schickst es FREI, d.h. Du musst die Kosten erstmal übernehmen zurück! ES MUSS BEZAHLT SEIN!!!
    Du solltest übrigens nicht zu lange warten mit dem zurücksenden. Also warte bis er antwortet. Dauert das länger als 5 Tage (meine Meinung). Druckst Du den Text oben aus, unterschreibst den, packst den mit ins Paket und verschickst es dann (nochmal: frei).
    Wenn das Set aber mehr als 40,-€ Warenwert hatte, muss er Dir den Kaufpreis + Versandkosten erstatten :m_klatschen:


    Gruss,
    olm


    P.S.: Ich hab gerade mal in dessen AGBs gestöbert. Da steht was von Rückgabe und nur Gutschrift. Ich bin der Meinung, dasss er Dir bei einem Widerruf das Geld zurück überweisen muss. Also erstmal stur sein und auf das Gesetz von der Widerrufsseite pochen, falls die rumzicken.


    Das sind übrigens nur Erfahtungswerte, berufen solltest Du Dich nicht auf meine Post...

    Ola,


    der Meister hat ja schon gesprochen aber ich würde Dir einfach nochmal ein paar Seiten ans Herz legen.
    Erstmal www.moser-bs.de, da findest Du unter unter Simson viele nützliche Dinge zum Thema Moped Elektronik. Vorallem gute Schaltpläne.
    Dann noch www.ostmotorrad.de. Da kannst Du unter Simson die Betriebsanleitung unt Reperturanleitung finden.
    Das sind schonmal gute Anhaltspunkte.
    Was sonst noch nützlich sein kann, ist ein Ersatzteil Kataolg aber der ist etwas schwieriger zu bekommen, glaub ich...


    Gruss,
    olm

    Ola,


    also ich hab gerade den Kupplungsdeckel abgemacht und mal ein Foto von der Schaltwalze gemacht.
    Hier das Ergebnis:

    Das ist doch eine 3 Gang Schaltwalze, richtig? Ich zähle nur 4 Einkerbungen.
    Oder lieg ich da falsch?


    Danke und Gruss,
    olm

    Ola,


    danke, dass ist schon mal gut zu wissen. Werd ich direkt prüfen. Das es nicht 100%ig ist, ist schade aber was anderes bleibt mir nicht übrig.
    Bevor ich das Ding ausseinander komplett auseinander baue, will ich halt alle Indizien geprüft haben.


    Gruss,
    olm

    Ola,


    hab die SuFu schon etwas maltretiert aber nicht wirklich was passendes gefunden (ist wahrscheinlich noch zu früh...).
    Darum jetzt so:
    Gibt es eine verlässliche Möglichkeit die M531 Motoren von den M541 äusserlich zu unterscheiden (OHNE auf den Kupplungsdeckel und Durchschalten zurückzugreifen)?
    Ich hab hier nämlich einen M531 von Ebay oder zumindest vermute ich das. Beim durchschalten komme ich immer nur auf 3 Gänge obwohl der einen 4 Gang Kupplungsdeckel hat und auch als M541 verkauft wurde. Darum bräuchte ich mal Infos ob es sonst noch Möglichkeiten gibt, die Motoren zu unterscheiden ohne sie zu öffnen.
    Wäre es möglich über die Motornummer Rückschlüsse zu ziehen? Sind vielleicht irgendwo Zahlen eingeschlagen o.ä.?


    Danke und Gruss,
    olm