Beiträge von DasMicha

    @Chrisman das hat mit dem Führerschein nichts zu tun der knackpunkt ist der ddr einigungsvertrag der nur in deutschland gültig ist normal laufen die neuen roller ja auch nur 45kmh also ist das wieder eu richtlinie


    ich war vorhin nochmal bei der Polizei in Österreich weil mir das keine ruhe gelassen hat und hab die nochmal direkt gefragt. es ist eine grauzone wo man sich bewegt. normal wird es tolleriert aber wenn der bulle am vortag kein sex und stress mit der alten hatte, kann das natürlich auch nach hinten losgehen. weil er sich an alle vorschriften hält, was eigentlich unwahrscheinlich ist. ich bin ja schon in einer kontrolle gewesen und man hat mich nur auf das länderkennzeichen aufmerksam gemacht.

    Hallo an Alle,


    ich habe ebend bei der Verkehrsabteilung vom Land Tirol Abteilung Verkehrsrecht angerufen und mir wurde gesagt das, das kleine "D" zulässig ist wenn es von hinten gut sichtbar ist.
    Also ist das kein Problem mit meiner Variante und bei einer Kontrolle wenn das bemängelt wird kann ich mich auf die Verkehrsabteilung vom Land Tirol berufen.
    der gute Herr am Telefon meinte aber zu mir er hat noch nie gehört das sowas bemängelt wurde.


    also fassen wir mal zusammen:
    wer mit dem Deutschen Versicherungskennzeichen ins Ausland fährt muss ein D dran haben
    richtig ist das die kleinen eigentlich unzulässig sind laut Wiener Abkommen von 1968
    richtig ist aber auch das die Kleinen genauso zulässig sind wenn sie gut sichtbar von hinten angebracht sind und keine Wappen oder ähnliches beinhalten ( Aussage vom Land Tirol Apteilung Verkehrsrecht in Innsbruck )


    Nachtrag zur Info:


    ich hab ebend nochmal beim Land tirol angerufen Theoretisch darf man eine Simson in Österreich mit dem Führerschein Klasse B bzw AM nicht bewegen ausser man macht ein Aufbaukurs zum code 111 im Füherschein (Österreichischer Führerschein) wenn man mit Klasse B fährt ich weiss es aber aus eigener Erfahrung das die Rennleitung bis 60 KMH tolleriert weil ich schon kontrolliert wurden bin wegen den 60 KMH


    sprich alle die mit b schein eine tour zu den ösis machen bewegen sich eigentlich illegal auf ihrem gerät


    der code 111 besagt das ich mit b schein 125 ccm fahren darf wird in deutschland aber nicht anerkannt


    Gruß Micha

    Laut dem Wiener abkommen darf das doch aber kleiner sein laut ADAC wieder nicht


    Ich mach mich nach Ostern bei den Österreichischen Behörden zwecks Größe nochmal schlau und teile dann mit was die mir gesagt haben

    hier noch einmal was für leute die auf dauer im Ösiland unterwegs sind mit Deutschem Kennzeichen so wie ich immer auf den Paragraphen berufen laut Herr Astl Vom Land Tirol musst den halt erzählen das das Moped nur drei Monate im Ösiland unterwegs ist


    § 79 KFG 1967
    KFG 1967 - Kraftfahrgesetz 1967


    Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2018

    Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und
    Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort
    im Bundesgebiet haben, ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
    unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur
    zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das
    Bundesgebiet eingebracht wurden und wenn die Vorschriften der §§ 62, 82
    und 86 eingehalten werden.

    Jetzt kann ich nochmal ein bischen Klugscheißen.
    Dein Schild ist zu klein! Auch die Größe ist vorgeschrieben.
    Siehe Lockes Beitrag weiter oben.


    ich weiss das es zu klein ist aber der wille ist da den großen aufkleber hab ich auch noch da aber so ein riesen paddel bzw löffel wollte ich mir jetzt nicht unbedingt ans moped klatschen


    und es ist eine eindeutige länderkennzeichnung vllt kommt man ja mit durch wenn die ihre hühneraugen zudrücken


    hier noch einmal die Mail vom Land Tirol
    Sehr geehrter Herr XXXXX, Anbei der Link zum Übereinkommen über den Straßenverkehr, in dem der internationale Kraftverkehr geregelt wird. https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…n&Gesetzesnummer=10011542 Laut Artikel 37 ist hinten am Fahrzeug ein Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates anzubringen, sofern das Unterscheidungszeichen nicht im Kennzeichen enthalten ist. Im Anhang finden sie einen Erlass zu tolerierten Geschwindigkeiten für Mopeds in Österreich. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft hinreichend gedient zu haben.Schöne Grüße! Ing. Roman Astl Amt der Tiroler LandesregierungAbteilung VerkehrsrechtSachverständiger für KFZValiergasse 1, 6020 InnsbruckTel: +43 512 508 3670Fax: +43 512 508 [email protected]://www.tirol.gv.at/verkehrsrecht

    kommt drauf an wenn du das anderweitig am fahrzeug anbringen kannst nicht ich weis das aber vom kumpel aus der alten heimat in polen bzw swinemünde sind die nicht so pissig wie hier

    @Alex86


    Vllt hab die guten beamten aus holland einfach deine simson bewundert anstantt zu begutachten den rest kann sich jeder selber denken :D


    @racingcologne


    das mit dem sanikasten glaube ich nicht ganz die ganzen 15 jährigen mit ihrer 50cm³ aprilia wo ich im dritten noch vorbei ziehe haben das unter garantie nicht an board


    da ich hier ja auf dauer mit deutschen kennzeichen unterwegs bin zwegs arbeit usw werd ich wohl die grosse varieante nehmen dürfen dann dürfen die lehrlinge aus der schlosserei mal für mich arbeiten und ein blech aus edelstahl schneiden und zwecks grösse muss ich nochmal bei der behörde anfragen ob ein kleines reicht oder doch das genormte sein muss


    Hier mal der arsch ich denk mit nen blech am Halter nach links weg ist die beste Lösung wenn die Lehrlinge fleißig sind

    das ummelden auf kkr ist keine option aber ne gute idee aber das mit dem alublech ist ne gute idee wäre ich jetzt echt nicht drauf gekommen ich hab gegrübelt ohne ende die lösung war vllt zu leicht deswegen bin ich nicht drauf gekommen


    danke werd es warscheinlich so umsetzen

    Laut Tiroler Polizei und dem Bundesland Tirol muss es von hinten sichtbar sein, kann ja schlecht ein kleines ''D'' auf den Reflektor am Rückllicht kleben oder auf die Blinker.


    Und es muss am Fahrzeug sein, Helm reicht nicht, Kennzeichen fällt auch raus weil kein platz ist und es eine Urkundenfälschung wäre.

    Hallo,


    wo bzw wie kann ich an einem S50B2 am besten ein Länderkennzeichen anbringen ohne das es das ganze Bild versaut?


    Bin mit meinem Gerät im Ösiland unterwegs und bei einer Kontrolle hat man mich darauf hingewiesen.
    Da ich den M741 Motor verbaut habe, wird ich gern weitere Kontrollen wegen solchen Kleinigkeiten vermeiden.


    Wenn das jetzt hier falsch ist bitte verschieben.


    Danke Gruß Micha.



    Hier dann nochmal ein Foto von meinem Gerät