Hallo an Alle,
ich habe ebend bei der Verkehrsabteilung vom Land Tirol Abteilung Verkehrsrecht angerufen und mir wurde gesagt das, das kleine "D" zulässig ist wenn es von hinten gut sichtbar ist.
Also ist das kein Problem mit meiner Variante und bei einer Kontrolle wenn das bemängelt wird kann ich mich auf die Verkehrsabteilung vom Land Tirol berufen.
der gute Herr am Telefon meinte aber zu mir er hat noch nie gehört das sowas bemängelt wurde.
also fassen wir mal zusammen:
wer mit dem Deutschen Versicherungskennzeichen ins Ausland fährt muss ein D dran haben
richtig ist das die kleinen eigentlich unzulässig sind laut Wiener Abkommen von 1968
richtig ist aber auch das die Kleinen genauso zulässig sind wenn sie gut sichtbar von hinten angebracht sind und keine Wappen oder ähnliches beinhalten ( Aussage vom Land Tirol Apteilung Verkehrsrecht in Innsbruck )
Nachtrag zur Info:
ich hab ebend nochmal beim Land tirol angerufen Theoretisch darf man eine Simson in Österreich mit dem Führerschein Klasse B bzw AM nicht bewegen ausser man macht ein Aufbaukurs zum code 111 im Füherschein (Österreichischer Führerschein) wenn man mit Klasse B fährt ich weiss es aber aus eigener Erfahrung das die Rennleitung bis 60 KMH tolleriert weil ich schon kontrolliert wurden bin wegen den 60 KMH
sprich alle die mit b schein eine tour zu den ösis machen bewegen sich eigentlich illegal auf ihrem gerät
der code 111 besagt das ich mit b schein 125 ccm fahren darf wird in deutschland aber nicht anerkannt
Gruß Micha