Hab gerade mal gegoogelt, also zumindest Kymkoroller haben auch nur eine Betriebserlaubnis, die man bei Verlust sogar direkt bei Kymco neu beantragen kann. Das wird bei anderen Fahrzeugen dieser Art dann wohl nicht anders sein mit der Betriebserlaubnis.
Mit der nationalnen Bestimmung meinst du vielleicht die in DE zugelassenen Fahrzeuge? Klar unterliegen diese einer nationalen Zulassungsverordnung. Das schliesst aber nicht aus, das man damit so ins Ausland fahren darf.
Wie ich schon sagte, werden diese Fahrzeuge in einem anderen Land zugelassen, sind die dort gültigen nationalen Bestimmungen zu beachten und gegebenenfalls das Fahrzeug umzurüsten.
Aber wir wollen es ja nicht da zulassen, sondern dort nur mal fahren.
Kymco hört sich an wie eine Hämoriede am Arsch
Da ist der Knackpunkt wir haben ja nur eine Betriebserlaubnis mit Versicherrungskennzeichen, das ist keine Zulassung nach Artikel 18 Genfer Abkommen über den Strassenverkehr.
Unsere Mopeds sind nur versichert, obwohl wir laut Versicherung ins ausland fahren dürfen, aber laut dem abkommen nur wenn es zugelassen ist, was bei uns nicht der fall ist.