Alles anzeigenDa liegst du richtig mit deiner anmahne - Sorry fürs fehlende "k"
Kann es ebnend nicht.
Wie schon erwähnt wurde, Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter können zwei verschiedene Person sein,
daher kann das Versicherungskennzeichen auch der Halter, die Oma oder jede andere Person erworben haben.
15 Jähriger Fahrzeugbesitzer oder Halter, kann selber kein Versicherungsvertrag abschließen, also muss das Fahrzeug von jemand anders, der volljährig ist versichern werden.
Und wenn die Oma, Onkel, Bruder, Schwester, Tante, Schwager, Nachbar dies machen, sind die weder Fahrzeughalter noch Fahrzeugbesitzer, nur Versicherungsnehmer.
Du hast in diesem Falle ja recht, aber bleibt dennoch die Frage: Wie alte war bzw. ist der Verkäufer in diesem Fall? Ich ging somit davon aus, dass wenn das Fahrzeug angemeldet, also versichert war und der Besitzer älter als 15, dann sollte sich auch hier zumindest der Eindruck herstellen lassen, dass das Fahrzeug ihn gehören würde. Alles andere ist weiter oben bereits durch LordHelmchen geschrieben worden.
Und noch etwas. Für Denny35 gilt, solange die angebliche Verwandtschaft nicht beweisen kann, dass denen bzw. einen von denen das Fahrzeug tatsächlich gehörte, ist der Vertrag bindend. Sicher könnten diese es rechtlich anfechten, do auch da gilt die Beweispflicht des Eigentumsnachweises. Vorlage eines Kaufvertrages oder Versicherungsnachweises oder sonstiges, was das beweist. Ich glaube so schwer ist dues nicht zu verstehen.