Du hast recht, die KBA darf das in Rechnung stellen. So wie ich das gelesen habe, dürfte sich das im zweistelligen Berich halten.
Wenn es mich beträfe, würde ich das riskieren, die Wert- und Spaßdifferenz zw. 50km/h und 60km/h wäre mir zu groß. Denn wer weiß schon, wie "rechtssicher" die KBA-Liste ist, die Jahrzehnte nicht zu existieren schien und seit ein paar Jahren dann doch vorhanden ist.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, müsste jemand seinen Kopf hinhalten und klagen. Ich denke, dann müsste das KBA darlegen, ob an der Importliste alles korrekt ist. Und da bin ich mir nicht sooo sicher, ob die KBA das kann. Wie gesagt, ich würde zumindest anwaltlichen Rat einholen und ggf. klagen. Dafür sind wir eben ein Rechtsstaat.