Beiträge von Rossi

    Ich hatte ja auch mal einen S51 Scheinwerfer in der Hand, der hinten am Reflektor sowohl für 25W als auch für 35W zugelassen war.


    Hi,


    das ist ja auch richtig so, jeder S2 Reflektor ist für 25W und 35W. Der Scheinwerfer ist nach ECE R37 (ja das gab es damals schon):


    https://eur-lex.europa.eu/lega…EX:42010X1113(01)&from=DE


    Seite 146 gibt an, dass der Bad20 Sockel für 25 und 35W Bilux ist. Da steht auch genau drin, wie die Glühlampe auszusehen hat.


    Damit ist auch klar, dass LED Retrofit Lampen niemals ECE E37 entsprechen können und damit unzulässig sind.


    MfG


    Tobias

    Ich hab erst ab dem 30.8. 3 Wochen Urlaub. Dann geht es 10 Tage auf eine ostfriesische Insel mit fast OHNE Autos. Verschont mich mal 10 Tage von dem Kram.


    Die Rest der Zeit will ich die BMW noch Wartung machen und noch bischen Fahren bis am 31.10. ende der Saison ist.


    MfG


    Tobias

    Ich glaube ganz so einfach ist die Sache auch nicht.
    Die Simme entspricht/ bzw ist eingestuft in die EG Fahrzeugklasse L1e, trotz 60kmh was ja eigentlich nicht mehr dieser Klasse entspricht.
    Somit mit AM und Versicherungsschild fahrbar.
    Da es ja quasi eine EU Fahrzeugklasse ist, in Kombination mit einem EU Führerschein, darf man ja jetzt erst Mal rein theoretisch ein L1e Fahrzeug auch im EU Ausland fahren.
    Nur ist im Simsonfall halt das L1e Fahrzeug anders spezifiziert, als es in allen anderen Ländern möglich ist. Aber trotzdem bleibt es auch im Ausland ein L1e. Für mich rechtliche Grauzone, die nie geklärt werden wird.
    Und das die einzelnen Ländervertretungen im Zweifelsfall bei Anfragen negativ reagieren, ist logisch. Wer möchte sich in so einer unklaren Situation in die Nesseln setzen, wenn er eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen soll. Also lieber vorsichtshalber negativ entscheiden...


    Da wird wieder Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht total durcheinander gewürfelt.


    Klasse AM ist 50ccm und 45km/h, in D sind Simsons mit Ausnahmegenehmigung auch erlaubt (§76 FEV). Die FEV ist aber nur eine nationale Vorschrift, im Ausland ist die hinfällig.


    Zulassungrechtlich ist eine Simson Schwalbe in eine nationale Klasse eingestuft. Nix L1e, sondern National Fahrzeugklasse 39 und Aufbauart 4600 "KLEINKRAD ROLLER 60KM/H".


    Das steht auch so in der "neuren" KBA ABE drin unter Feld 4 und Feld J.


    Wer es genau nachlesen will: Seite 88: https://www.kba.de/SharedDocs/…blob=publicationFile&v=19



    MfG


    Tobias

    Und du hast wohl immer günstigen und guten Ersatz irgendwoher bekommen, dass du die verrosteten einfach verschrottet hast? Hast du dann überall Schwingenträger von der /2 drin?


    Verrostet kann man ja (bis zu einem gewissen Zustand) strahlen, das ist ja kein Ding. Ich werfe schon nix weg, was nicht noch rettbar ist.
    Aber mit 2cent großen Beschleunigungslöchern bzw. Schweizer Käse sind leider dann einfach hin, das ist leider so. Meist rosten die vorne (bzw. hinten) an der Schwingenaufnahme durch.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    deine Erfahrung deckt sich mit meinen. Die etwas anderen 1er Träger haben nur ein kleines Wasserablaufloch vorne und gammeln sehr oft durch. Ich hab da schon einige verschrotten müssen, weil totaler schweizer Käse.


    Die 2er Träger sind da, scheinbar dank des größeren Wasserablaufloches, besser konstruiert.


    MfG


    Tobias

    Das bezieht sich auf das Ändern der Nummee, wenn du z.B. einen anderen Rahmen mit Nummer einbaust und nicht die Papiere vom neuen Rahmen benutzen willst, sondern in deinen Papieren die Nummer des euen Rahmen eingetragen werden soll.
    Würde ich zB. machen, wenn es keine Ersatzrahmen gibt und ich Eintragungen habe.


    Hier geht es um einen Rahmen ohne Nummer in dem dies alte Nummer eingestanzt wird.Was soll da eingetragen werden?


    Hätte man meinen Link gelesen, da steht weiter:


    Zitat


    Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    trotzdem musst du damit zum Sachverständigen, sprich TÜV,Dekra, GTÜ oder sonstwohin:


    https://www.steuernetz.de/gesetze/stvzo-1/59



    Das geht dann meist nur über den Prüfingenieur, weil das Amt meist nix ohne dem sein Wisch macht.


    MfG


    Tobias

    Zitat


    Das hat mit Deutschland und Bürokratie nix zu tun.
    In der ganzen EU müssen KFZ-Beleuchtung geprüft sein und ein Prüfzeichen haben, aber selbst außerhalb der EU sieht es nicht viel anders aus.


    Das kommt nicht nur aus der EU, den §22a STVZO gibt es schon seit den 60ern in D, einen ähnlichen § gab es auch in der DDR.


    MfG


    Tobias

    Mopedkennzeichen und Motorradkennzeichen sind also 2 Verschiedene Paar Schuhe?


    Versicherungskennzeichen und amtliches Kennzeichen sind 2 paar Schuhe.


    amtliches Kennzeichen:


    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__8.html


    Versicherungskennzeichen:


    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html


    bzw.


    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__27.html


    Versicherungskennzeichen muss auch nicht beleuchtet sein, amtliches schon. Und Sperber und S70, SR80 hatten alle eine Kennzeichenbeleuchtung.


    MfG


    Tobias