Ich glaube ganz so einfach ist die Sache auch nicht.
Die Simme entspricht/ bzw ist eingestuft in die EG Fahrzeugklasse L1e, trotz 60kmh was ja eigentlich nicht mehr dieser Klasse entspricht.
Somit mit AM und Versicherungsschild fahrbar.
Da es ja quasi eine EU Fahrzeugklasse ist, in Kombination mit einem EU Führerschein, darf man ja jetzt erst Mal rein theoretisch ein L1e Fahrzeug auch im EU Ausland fahren.
Nur ist im Simsonfall halt das L1e Fahrzeug anders spezifiziert, als es in allen anderen Ländern möglich ist. Aber trotzdem bleibt es auch im Ausland ein L1e. Für mich rechtliche Grauzone, die nie geklärt werden wird.
Und das die einzelnen Ländervertretungen im Zweifelsfall bei Anfragen negativ reagieren, ist logisch. Wer möchte sich in so einer unklaren Situation in die Nesseln setzen, wenn er eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen soll. Also lieber vorsichtshalber negativ entscheiden...
Da wird wieder Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht total durcheinander gewürfelt.
Klasse AM ist 50ccm und 45km/h, in D sind Simsons mit Ausnahmegenehmigung auch erlaubt (§76 FEV). Die FEV ist aber nur eine nationale Vorschrift, im Ausland ist die hinfällig.
Zulassungrechtlich ist eine Simson Schwalbe in eine nationale Klasse eingestuft. Nix L1e, sondern National Fahrzeugklasse 39 und Aufbauart 4600 "KLEINKRAD ROLLER 60KM/H".
Das steht auch so in der "neuren" KBA ABE drin unter Feld 4 und Feld J.
Wer es genau nachlesen will: Seite 88: https://www.kba.de/SharedDocs/…blob=publicationFile&v=19
MfG
Tobias