Beiträge von Rossi


    Eine S53M wurde ja nie mit einer 50km/h Zulassung ausgeliefert, daher gilt der Bestandsschutz für die 50 km/Zulassung nicht für ein Mofa. Um eine höhere Geschwindigkeit legal eingetragen zu bekommen, und da keine Papiere mehr vorhanden, muss das Mofa erst recht zur Vollabnahme und da wird nach geltendem Recht eingetragen, das ist zur Zeit die 45km/h Begrenzung.


    MfG
    Christian


    Doch, es gab einen Umrüstsatz fürs Mofa auf 50km/h. Dafür gibt es auch dann eine ABE.


    Schau mal in den Ehrhard Werner für Nachwendefahrzeuge


    MfG


    Edit:


    http://www.ddrmoped.de/forum/u…ost-27-1225404198_big.jpg


    Das sind im grunde alles "Normteile" der normalen S53. Muss der TÜV-Onkel nur in seinem PC wühlen, da müsste das Gutachten zur Umrüstung auf 50km/h drin sein.


    Eine Umtragung beim TÜV erfordert eine Vollabnahme und ergibt eine Zulassung von lediglich 45 km/h.


    Wenn vor 2001 sind es 50km/h. Erstens gibt/gab es dafür extra ein Umrüstsatz und zweitens gibt es ja so eine ABE einer S53. Das ist ja keine Neuerteilung einer ABE von 2015. Geht ja auch gar nicht, weil sonst müsste man die Abgasvorschriften von 2015 einhalten.


    MfG


    Tobias

    Na wenn dem so ist, lassen wir gleich mal sämtliche Dichtungen weg, denn wir haben ja Dichtmasse!
    Dichtmasse hab ich bisslang an keinem Originalen Motor gefunden und werde meine auch ohne dicht bekommen, sofern noch keiner dran rum gemurxt hat!
    Es scheiden sich wie immer die Geister!


    Nur Dichtmasse ist blöde, du brauchst ja die dicke der Mitteldichtung oder wie distanzierst du die Wellen am Ende aus?


    Ich nehme zusätzlich zur Dichtung auch dünn Hylomar, weil gerade bei gebrauchten Motorblöcken da immer irgendwas an der Dichtfläche ist. Selbst wenn von dem Zeug was in den Motorblock oder in den Ölkreislauf kommt, die Zahnräder zermahlen das schon im schlimsten fall. Davon gehen keine Lager oder ähnliches.


    MfG


    Tobias

    Original Kupplung ohne tellerfeder


    Das ist ja richtig, aber selbst bei der alten Kupplung gab es unterschiedliche Beläge und verschieden dicke Federteller. Dass da keiner TELLERFEDER dran ist, weiss ich auch.


    MfG


    Tobias

    meines erachtens könnte es problematisch werden, da du ja an dem bf-programm teilnimmst.
    fraglich wäre hier, ob du mit der s51 allein fahren darfst, oder ob du auch dafür eine begleitung brauchst, um dich nicht auf unrechtmäßigen pfaden zu bewegen.


    Hi,


    mit diesem rosanen BF17-Wisch darf in D auch Klasse AM alleine gefahren werden.


    Da dieser Wisch nur um Inland (und wohl Österreich gilt), kann sogar ein Kartenführerschein beantragt werden der nur AM und L enthält. Damit kann dann auch im Ausland AM und L gefahren werden.


    Zitat von wikipedia


    Da die Führerscheinklasse B auch die Klassen AM (Kleinkrafträder und Quads) und L (Traktoren) enthält und diese Klassen bereits mit 16 Jahren erworben werden können, gilt die Prüfungsbescheinigung auch als Führerschein der Klassen AM und L. Die Auflage der Begleitperson gilt nur für Fahrzeuge der Klassen B und BE, daher dürfen Fahrzeuge der Klassen AM und L von Anfang an ohne Begleitperson gefahren werden, jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Auf Antrag kann aber zusätzlich ein regulärer Kartenführerschein für die Klassen AM und L ausgestellt werden, mit welchem auch international gefahren werden darf.


    MfG


    Tobias


    Edit: zu spät

    Hi,


    ich kann die K38 von Heidenau empfehlen und den Continental LB 3.00-12. Letzteres ist etwas teuerer, fährt sich aber echt gut.


    Nicht so empfehlen kann ich Vee Rubber (welch ein Wunder) und den Heidenau K61. Der ist trocken noch gut fahrbar, aber sobald ein Tropfen Wasser auf der Straße wird es echt lästig.


    MfG


    Tobias

    Ick bin derjenige mit dem Problemchen. :D


    Die Frage ist: Die Nut sitzt beim alten Polrad mit der Kennung 8306.8 gegenüber dem Nocken und beim neuen Polrad mit der Kennung 8306.10 auf der Seite des Nockens.


    Das müsste ja bedeuten, dass der Halbmond im Vergleich der beiden Kurbelwellen um 180 Grad versetzt ist. Ist dem wirklich so???


    Ich sage ja, der Halbmond wurde so verlegt, dass er im Nockenberg liegt. Bei gleicher Unterbrecherposition MUSS Halbmond auf der KW um 180° verdreht sein.


    Die alten 1:5er Kurbelwellen haben übrings sowohl im oberen als auch im unteren Pleul ein Gleitlager.


    Es gibt für die alten 1:5er Kurbelwellen übrings auch ein Vape Polrad, aber von Powerdynamo.


    MfG


    Tobias

    Nein, meines Wissens gibt es keine neuen Kurbelwellen dieser Ausführung zu kaufen, nur Regenerierte.


    Soweit ich weiß sind bei diesen Wellen bzw. Motoren 6V U-Zündungen mit innenliegender Zündspule und 15W Lichtspule verbaut.


    MfG
    Christian


    Jepp, das sind alles 8306.8 bzw. 8306.10er Grundplatten verbaut. Der Unterschied ist nur das Polrad wegen des Konus.


    MfG


    Tobias