Zur HU müsstest du, da du ein Fahrzeug, was vom Zulassungsverfahren ausgenommen ist, per Antrag zulassungspflichtig machen möchtest. Somit sind dann alle Vorschriften der zulassungspflichtigen Fahrzeuge (HU, amtl. Kennzeichen, etc.) anzuwenden. So meine Rechtsauffassung ... also konform mit der, der Zulassungsstelle.
Die Argumentation halte ich für schwierig. Richtig ist, eine HU ist nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge erforderlich. Das Kleinkraftrad ist ja nicht zulassungspflichtig, man unterwirft sich freiwillig der Zulassung, ist aber immer noch nicht verpflichtet. Damit auch keine HU.
So haben das schon mehrere durchbekommen, in den unterschiedlichsten Zulassungstellen. Iim Nest gibt es x Fotos amtlichen Kennzeichen ohne HU-Siegel.
Dieser Vorgang ist auch nicht neu, ich hab irgendwo Bilder und auch KFZ-Scheine aus den 90ern wo das schon praktiziert wurde.
A**log wurden in den 80ern die Mofas für Behörden genauso zugelassen. Die hatten auch ein amtliches Kennzeichen und keine HU-Plakette. Das war für Behörden einfacher, weil Versicherung über den kommunalen Schadensausgleich und man nicht jedes Jahr ein Kennzeichen dienstlich beschaffen musste. Davon habe ich auch noch irgendwo Bilder auf dem PC.
Möglich ist das alles ohne HU, aber das dem STVA beizubringen ist die andere Sache.
MfG