Beiträge von Rossi

    Sowas liegt (wie so ziemlich alles andere bei der Abnahme auch) im Ermessen des Prüfers. Wenn er es mit sich und den vorhandenen Papieren verantworten kann, nimmt er es auch ab.
    Meine Auspuffanlage ist z.B. Repro. Da könnte nun ein Prüfer theoretisch sagen "ist nicht original = H-Kennzeichen weg". Meiner sieht es anders. Sie ist nach den Originalmaßen gebaut worden und alles aus der Zeit, von Lagerwareeinmal abgesehen, die aber nur noch selten zu bekommen ist, dürfte mittlerweile ziemlich durchgerostet sein. Also lieber frisch als 100x geflickt und dann doch undicht.
    Und so ists eben mit jeder Sache.. am besten alles direkt mit dem abklären, der es auch abnehmen soll, dann klappt das auch (oder nicht..und man ärgert sich nicht dass man was rückrüsten muss).


    Ich wüsste jetzt auch nicht was gegen eine Reproauspuffanlage sprechen sollte, vorrausgesetzt sie entspricht 100% dem Original. Ich würde die auch so nehmen, steht ja auch so explizit im Verkehrsblatt.


    Wie man sieht ist die Alltagsnutzung eines Autos mit H-Kennzeichen nicht so einfach, der Zustand muss erhalten werden, großartig umbauen ist nicht. Das schränkt die Nutzung dann natürlich indirekt ein.


    MfG


    Tobias

    Gab es da nicht die Ausnahme, "wenn die Umbauten der Sicherheit des Fahrzeug dienen", z.B. Scheibenbremsen statt Trommelbremsen oder sogar Led Rückleuchten statt z.B. 6v Glühobst?


    Es gibt da das Verkehrsblatt von 2011:


    http://www.oldtimer-markt.de/s…_oldtimerrichtlinie-1.pdf


    Da steht zu Bremsscheiben nichts genaues drin.


    Aber Änderungen die nachweisslich innerhalb der ersten 10 jahren erfolgt sind, oder hätten erfolgt sein können, sind okay.


    Beispiel.. 80er Jahre Trabant umgerüstet auf Scheibenbremse mit Golf1 oder Golf2-Baukasten hätten in den ersten 10 Jahren erfolgt sein können, Umbau mittels neuren Bremsteilen aus einem aktuellen Auto ist nicht.


    LEDs ist auch so lala. Das äusserere Erscheinungsbild muss erhalten bleiben, dann wird es mit anderen Scheinwerfern echt essig und für die alten Fassungen gibt es keine zugelassenen LEDs.


    Und ja, in der Richtlinie ist viel Spielraum, einiges ist schwammig ausgelegt. Das kommt dann auch immer aufs Auto und den Einzelfall drauf an.


    MfG


    Tobias

    Hi,


    ein Oldtimer (§23 STVZO-Abnahme) darf ganz normal im STraßenverkehr bewegt werden, da gibt es maximal durch die Versicherung Nutzungseinschränkungen. Vom H-Kennzeichen darf man damit auch im Alltag fahren.


    Bei der normalen HU alle 2 Jahre wird natürlich die Einstufung wieder überprüft, passt die nicht mehr, ist das ein erheblicher Mangel und das H-Kennzeichen ist weg. Und den Zustand als Oldimter bei jeden Alltagsnutzung ist auch nicht so ohne, da ist schneller das H wieder weg als einem Lieb ist. Irgendwas umbauen (was nicht zeitgenössisch ist), ist auch schwierig. Das fängt streng genommen schon bei einer AHK an, wenn es die so nicht schon in den ersten 10 Jahren gab, ist die Abnahme Pfutsch.


    MfG


    Tobias

    Hat jemand für mich irgendein (DDR?) Dokument, woraus hervorgeht, dass beim S51 ab Werk eine 22mm Lenkeraufnahme vorhanden ist? Nur damit ich einen Nachweis habe, das das Moped unter den Verwendungsbereich "fällt": "Universell zum Anbau gemäß Montageanleitung an alle Krafträder mit Serien- oder Austausch-Gabelbrücke mit entsprechendem Gutachten, mit Lenkeraufnahmen Ø22 mm."


    In der Reparaturanleitung konnte ich leider nichts finden.. reicht ja wenn ich etwas finde wo drinnen steht, dass der Originallenker ebenfalls einen 22er Druchmesser hat..


    Wäre Super!


    Pff.. das steht nirgends, dafür ist der Typ ja Prüfer ja Sachverständig, kannst ihm ja den original alten Lenker mitbringen, soll er nachmessen. Wenn der Lenker keine 22mm hätte, würden die originalen Armaturen ja nicht passen, die Klemmung nicht passen etc. Das soll er ja beurteilen.


    MfG


    Tobias

    Ist ganz einfach. Er muss nur das Formblatt ausfüllen und Sonderlenker ... eintragen. Ist ja nur eine Anbauabnahme, wo nur geschaut werden muss ob alles freigängig ist und Bowdenzüge sowie Kabel ordentlich verlegt, bzw. genug Luft haben. Spricht nichts auf Spannung verlegt oder eingeklemmt.
    Das kostet etwa 25 Euro.
    Danach mit dem Schein zur Zulassungsstelle und noch mal für rund 13 Euro einen Stempel drauf machen lassen. Ohne ist die Eintragung noch nicht rechtskräftig.
    Der Zettel ersetzt dann deine ABE, welche beim Abstempeln entwertet wird. Bei mir wurde damals erine Ecke abgeschnitten.


    Das was du hast, ist ein Gutachten nach §21 i.V. mit §4FZV, das ist was komplett anderes.


    Der Lenker hat wohl ein Teilegutachten, das ich jetzt nicht kenne. Aber die Vorgehensweise ist ähnlich, der Prüfer macht eine §19.3. Abnahme, danach gibt es nach §19.4 einen Nachweis.


    Dann gibt es 2 Möglichkeiten, mit dem Wisch unverzüglich zur Zulassungsstelle und die erstellen eine neue ABE oder das muss erst gemacht werden bei "nächster Behandelung". Dann fährst du mit dem Zettel so lange rum bis du wegen irgendwas mal eh zum Straßenverkehrsamt musst. Das kann bei einer ABE lääääääääänger dauern.


    MfG


    Tobias


    Nachtrag:


    Ich hab mir gerade das Gutachten durchgelesen, ich sehe da nicht das Problem, was der Kollege bei der GTÜ hat. Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist zurückgestellt, Anbauabnahme nach §19.4 mitführen samt originaler ABE mitführen und gut ist.

    So, melde mich nach x Monaten auch mal wieder.


    Nach über 30tkm autofahren in 6 Monaten immer nach Mayen, Michelstadt und Stuttgart war heute amtliche Abschlussprüfung mündlich.


    Der Rossi ist nun Prüfingenieur für KFZ-Technik.


    MfG


    Tobias