Sowas liegt (wie so ziemlich alles andere bei der Abnahme auch) im Ermessen des Prüfers. Wenn er es mit sich und den vorhandenen Papieren verantworten kann, nimmt er es auch ab.
Meine Auspuffanlage ist z.B. Repro. Da könnte nun ein Prüfer theoretisch sagen "ist nicht original = H-Kennzeichen weg". Meiner sieht es anders. Sie ist nach den Originalmaßen gebaut worden und alles aus der Zeit, von Lagerwareeinmal abgesehen, die aber nur noch selten zu bekommen ist, dürfte mittlerweile ziemlich durchgerostet sein. Also lieber frisch als 100x geflickt und dann doch undicht.
Und so ists eben mit jeder Sache.. am besten alles direkt mit dem abklären, der es auch abnehmen soll, dann klappt das auch (oder nicht..und man ärgert sich nicht dass man was rückrüsten muss).
Ich wüsste jetzt auch nicht was gegen eine Reproauspuffanlage sprechen sollte, vorrausgesetzt sie entspricht 100% dem Original. Ich würde die auch so nehmen, steht ja auch so explizit im Verkehrsblatt.
Wie man sieht ist die Alltagsnutzung eines Autos mit H-Kennzeichen nicht so einfach, der Zustand muss erhalten werden, großartig umbauen ist nicht. Das schränkt die Nutzung dann natürlich indirekt ein.
MfG
Tobias