Hallo,
hier kann man übrigens einen Auszug aus der Entscheidung der Europäischen Kommission zu Führerscheinen innerhalb der EU nachlesen:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/%C…3%84quivalenzen_36380.pdf
Ich bin kein Jurist, aber so wie Punkt 2 formuliert wurde, sollte dies doch eigentlich auch das Fahren von 60 km/h Mopeds beinhalten:
Zitat(2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.
Viele Grüße
Peter