Beiträge von Simsonaut

    Hallo Leute,



    ich habe beim Durchsuchen des Forums einen Thread von 2003 gefunden
    indem Moderator Schwalbenfahrer eine schöne Liste der vorgeschriebenen
    Standardvergaser für jedes Simsonfahrzeug aufgestellt hat.



    Ich zitiere mal das Relevante:



    "[...]SR1 : NKJ 121-1
    SR2 : NKJ 122-4
    KR50 : NKJ 132
    Spatz : NKJ 134-3
    Star : 16 N 1-6
    Sperber : 16 N 1-3
    Habicht : 16 N 1-6
    SL1 : 11 N 1-1
    S50 : 16 N 1-8
    S51 : 16 N 3-4
    S70 : 16 N 3-5
    SR50 : 16 N 3-2
    SR80 : 16 N 3-3
    KR51 : 16 N 1-1, NKJ 153-5
    KR51/1 : 16 N 1-5, 16 N 3-11
    KR51/2 : 16 N 1-12, 16 N 3-1
    Duo4/1 : 16 N 3-11, 16 N 1-5
    [...]"



    Nun ist ja hier die richtige Antwort auf meine Frage schon gegeben, und ich bin
    stark geneigt ihr zu vertrauen.
    Aus Mangel an Besitz eines 16N3-2 hab ich mal gegoogelt was eine Neuer so kostet,
    und dabei folgende interessante Artikelbeschreibung eines Online-Shops gefunden:






    BVF 16N3-2 für SIMSON SR50: 39,00 EUR


    "[...] Originaler BVF Vergaser, wie er standartmäßig für genannte Typen eingesetzt wurde.
    Dieser Vergaser ist hochwertig hergestellt und besteht aus Zinkguß für beste Qualität.
    Er ist einbaufertig und komplett betriebsbereit. Die Lieferung erfolgt inklusive einer Einbau-
    anleitung und Ersatzteilliste. Wir können absolute Ersatzteilsicherheit garantieren. Hinweis: Es handelt sich um einen sogenannten Sparvergaser. Der Verbrauch ist geringer,
    die Leistung dadurch aber auch etwas geringer. Für die ungedrosselte Variante wählen Sie
    bitte einen Vergaser mit der Bezeichnung N1 für Ihren entsprechendem Typ.
    Der Vergaser ist baugleich zum genannten SIMSON - Typ,

    somit im öffentlichem Straßenverkehr zugelassen. [...]"




    What the F*ck?
    Mir ist ja bekannt, dass der N3 als "Sparvergaser" bezeichnet wird, aber der sollte mit
    einem M5x1-Motor doch auch mind. 60 km/h erreichen?!
    Oder ist das einer für die West-Version mit 50 km/h?
    Also, was hat es hier mit der Drosselung auf sich? Ich würde gern glauben, dass der
    Werbetexter hier einfach nur einen Fehler gemacht hat...



    Ich bitte höflichst um eine Aufklärung. Ich möchte nämlich gern den Roller in den Original-
    Zustand "zurückbauen", momentan ist aber ein 16N1-11 drinnen, lustig vor allem
    wenn man an der Leerlauf-Luftschraube regulieren will. Hab aber ein nettes Werkzeug dazu
    gebastelt, wer Interesse hat, dem zeig ich mal ein Bild.


    So, danke für Eure Geduld und mögliche Hilfe.


    Gruß,
    Simsonaut

    Tach,


    hab einen SR50/1 B mit Unterbrecherzündung und 12-Volt-Bordnetz.
    Hab beim neulichen Einstellen der Zündung auch den Kondensator getauscht.
    Da hab ich dann auch die drei Kontaktösen der drei Spulen wieder so
    angebracht, wie sie zuvor waren: nämlich alle drei am Kondensator!
    Die Zündung arbeitet perfekt - nun aber nach dem Einsetzen einer Bordbatterie
    12 V mit 5,5 Ah qualmt es aus einer der Spulen (ich nehme an es ist die
    Primärspule: Blick Limadeckel, auf 10 Uhr) in der Zündschlossstellung 2.
    Die Batterie wird auch nicht geladen, gibt jedoch Strom ordnungsgemäß
    an ihre Verbraucher wie Blinker, Standlicht und Signalhorn ab.
    Achso, und in Zündstellung 2 sollte bei stehendem Motor doch sicherlich
    nur das Standlicht leuchten, nicht die Biluxlampe, oder?


    Nun hab ich den Verdacht, dass die Masseanschlüsse der Lade- und der Lichtspule
    mitnichten an den Kondensator gehören, sondern an einen anderen passenden
    Massekontakt auf der Grundplatte. Falls ich damit richtig liege bitte ich
    dennoch um eine kurze Bestätigung von jemandem der es genau weiß und mir
    sagen kann wo dieser Massekontakt sitzt!


    Außerdem hat der Vorbesitzer noch mehr gepfuscht: Im Triebwerkstunnel hängt
    ein Kabelschuh mit braunem und schwarzen Kabel, meiner Erinnerung nach sollte
    der an den dazu passenden Massekontakt am Motorgehäuse angeschlossen werden.
    Aber da ist keiner mehr! Sollte der nicht an der Rückseite des M10-Gewindebolzens
    angebracht sein, der ist ja von der Vergaser-Seite aus zugänglich.
    Kann ich diese Mutter bei eingebautem Motor und ungeöffnet lösen und nachher wieder
    fest anziehen ohne dass mir dann die Schaltwalze oder sonstwas um die Ohren fliegt?


    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedückt, ist vielleicht zu umständlich geschrieben?


    Ich bitte um Eure Hilfe
    Vielen Dank.


    Gruß
    Simsonaut

    Guten Abend!


    Nochmals vielen Dank an alle die mir so schnell und hilfreich geantwortet haben.
    Ich hatte vorgestern nun neue Papiere beantragt - und die warn heute schon da!
    Und darinnen steht: :glowface: 60 km/h :glowface:


    Also da nehm ich doch glatt meine böse Meinung übers KBA zurück, bitte vielmals
    um Entschuldigung, verneige ich tief bis zu den Zehenspitzen und bedanke
    mich höflichst für die zufriedenstellende Mitarbeit aus Flensburg!


    Schönen Tach noch euch allen!


    Ein Simsonaut

    Hallo liebe Simsonfreunde,


    ich bin neu hier in diesem Forum, nichtsdestotrotz aber ein
    hinreichend erfahrener Simsonschrauber und -fahrer seit vielen Jahren.


    Mein Problem stellt sich wie folgt dar:


    :) Die Fakten:

    Ich habe vor wenigen Monaten einen Roller


    SR50/1 B-3, Bj. 1989,


    gebraucht gekauft.


    Der Verkäufer, der es seinerseits unbekannterweise aufgekauft
    und quasi nur zwischengelagert hatte hat sich aufgrund der
    verlustig gegangenen Original-Betriebserlaubnis eine neue ABE
    vom Kraftfahrtbundesamt ausstellen lassen.
    Diese neue Betriebserlaubnis sieht eine Höchstgeschwindigkeit
    von 50 km/h vor. Soweit so in Ordnung.


    :huh: Das Problem:

    Nun sieht der allseits bekannte Passus im Einigungsvertrag ja vor,
    dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern
    bis einschließlich 60 km/h zulässig ist, wenn diese vor Februar 1992
    erstmalig in Betrieb genommen bzw. zugelassen worden sind.


    Im Produktionsjahr 1989 konnte bei Simson in Suhl sicher niemand ahnen,
    dass es mal rechtliche Beschneidungen bei der Vmax geben könnte,
    derartige Modelle sind erst später entwickelt worden um den neuen
    Rahmenbedingungen gerecht zu werden.
    Folglich war und ist dieses Fahrzeug für eine Höchstgeschwindigkeit von
    60 km/h gebaut worden.
    Ich konnte bislang keine konstruktiven Geschwindigkeitsdrosseln erkennen,
    das ist ein original M531-Motor, 12V-U-Zündung.


    Und wie aus dem Gesetzestext hervorgeht, spielt das Baujahr für die Frist
    der 60 km/h-Marke ja keine Rolle, sondern nur die Erstzulassung.


    Und genau das ist der Knackpunkt:
    Wie kann ich nachweisen dass dieses Fahrzeug schon vor Februar 1992
    in Betrieb genommen wurde?
    Ich weiß ja noch nicht einmal ob es überhaupt so war. Oder war der Roller
    jahrelang ein Ladenhüter, bis sich jemand Mitte der 90´er erbarmt, ihn gekauft
    und sofort die gesamte Fahrzeugkonfiguration durcheinander gebracht hat?


    Ich war immer der Meinung die leicht überarbeiteten SR50- /1 -Modelle
    der späten 80´er hätten werkseitig nur noch 4-Gang-Getriebe gehabt,
    das Basismodell SR50/N und der SR50/B3 (jeweils 3-Gang) seien aus dem
    Sortiment genommen worden.


    Folglich muss jemand daran herumgebastelt haben, das Chaos im Kabelbaum
    erzählt ein Übriges! :cursing:


    Und dennoch fährt die Kiste locker 60 km/h! Stino halt.


    :!: Mein Vorschlag:

    Einen SR50-Rahmen mit passendem Original-Typenschild kaufen,
    idealerweise mit Original-BE mit 60 km/h.
    Rahmen austauschen (sagt sich so leicht!) und mit der neuen
    Fahrzeug-Identifikationsnummer neu versichern lassen.
    Dann ist alles in Ordnung!

    :?: Die Frage:


    Es ist ja hinlänglich bekannt, dass den Entscheidungsträgern im KBA
    Kleinkrafträder im Allgemeinen und Simson-Mopeds im Besonderen
    ein Dorn im Auge sind! Anders sind so weltfremde und sicherheits-
    bedenkliche zul. Höchstgeschwindigkeiten von erst 50, später 45 km/h
    nicht zu erklären! (Will mich jetzt nicht allzu sehr darüber auslassen!)
    Da dem KBA wohl keine Information über eine frühere Zulassung des
    Rollers vorliegt zeigt es sich großzügig und gewährt ihm 50 km/h!
    Wohl in der willkürlichen Annahme die Erstzulassung sei vor In-Kraft-
    -Treten der neuesten Vmax von 45 km/h erfolgt (wozu ebenso keine
    Anhaltspunkte bestehen!).


    Ich habe nun also eine ABE, die 50 km/h vorsieht und einen Roller
    der bauartbedingt mindestens 60 km/h fährt. Das ist natürlich nicht
    in Ordnung, selbst die Versicherung deckt nur 50 ab.


    Nun würde ich gern eure Meinungen zu diesem Thema hören,
    denn es ist aus Prinzip eine Zumutung diesen gewaltigen Aufwand des
    Rahmen-Austauschens zu betreiben nur um der Flensburger Engstirnigkeit
    gerecht zu werden!




    Danke für Eure Antworten. 8o



    Ein Simsonaut.