Der PKW fahrer wird Strafantrag wegen der Körperverletzung gestellt haben. Habe ich auch schonmal gemacht nach einem Unfall, aber das ist eine andere Geschichte.
Wichtig ist hier zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden:
Das Schmerzensgeld fällt unter das Zivilrecht, das würde der PKW Fahrer aber eh direkt bei der Versicherung eintreiben, da hat dein Sohn nix mit am Hut.
Hier geht es um das Strafrecht. Dein Sohn soll für die Fahrlässige Körperverletzung bestraft werden. Der PKW Fahrer kann sich dadurch aber nicht bereichern, für ihn ergibt sich daraus keinerlei Vorteil. Dient nur dazu dem anderen noch einen reinzuwürgen.
Ich kann den PKW Fahrer auch zum Teil verstehen. Wer kennt es nicht, man ist nicht Ortskundig und fährt deshalb etwas langsamer um die richtige Abbiegung zu finden. Da geht einem doch Jedesmal das Herz auf, wenn einen die ungeduldigen Verkehrsteilnehmer in dieser Situation auch noch überholen müssen oder einen auf andere Weise bedrängen.
Bitte nicht falsch verstehen, falls der PKW Fahrer tatsächlich Strafantrag gestellt hat finde ich das absolut nicht angebracht.