Alles anzeigenalso ich habe eine sr und keine s51
bei da sr ist ein 16ner ritzel serie bei da s51 ein 15 serie
und mit dem 17ner hab ich gemeint welche simson das eigeintlich serienmäßig verbaut hat
aber was ich gelesen hab und sogar selben nachgeschaut hab in der fahrerlaubnis verordnung steht nirgens wo wie schnell die ddr 50ccm maschinen wirklich gehen dürfen
also laut diesem gesetz dürfte man die sperper mit kleinem kenzeichen fahren
fahrerlaubnisverordnung §76 FEV
Nr 8
Abs. 1 Buchstabe C
Doch steht doch indirekt da:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
aus einem anderen Forum
Zitat
In meiner DDR-StVZO (von Stand 1977) - § 84 Abs. 1 steht
"Kleinkrafträder sind
a) Motorräder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und
b) Fahrräder mit Hilfsmotoren."
Das heißt aber wieder nicht, dass der Halter verpflichtet ist, dass diese Geschwindigkeit nicht überschritten wird.