also das Schneemobil hat mich schon zum schmunzeln gebracht.. und das sie nichtmal den fehlenden helm bemängelt haben..
... dass man nichtmal das fehlende Kennzeichen gesehen hat ....
also das Schneemobil hat mich schon zum schmunzeln gebracht.. und das sie nichtmal den fehlenden helm bemängelt haben..
... dass man nichtmal das fehlende Kennzeichen gesehen hat ....
Naja, so ein tolles Weihnachtsgeschenk ist das ja nun nicht, eigentlich ist da gar nichts so weltbewegendes dran.
Auf keinen Fall ist es eine Rechtfertigung dafür, sein Mopped so zu tunen, dass es 80km/h fährt.
Was muss für dieses Urteil vorliegen:
- das Kraftfahrzeug muss z.B. durch Wegrosten einer Krümmerblende schneller werden, also es hat sich sozusagen selber entdrosselt. d.H. kein Eingriff durch eine Person
- dieses Mehr an Geschwindigkeit darf 20 % der bbH nicht Übersteigen
- ev. Verbotsirrtum oder Tatbestandsirrtum muss vorliegen
-> dann KANN ein Gericht vom Fahren ohne Fahrerlaubnis absehen, wenn es sich an das Urteil des OLG hällt
Folgen auf der Straße:
Es bleibt alles beim Alten Sollte z.B. eine S50 mit 20% zu viel gelasert werden, wird das Fahrzeug sichergestellt und eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wird geschrieben. Das Gericht kann sich dann damit auseinandersetzen, wenn die S50 komplett original ist und von Strafe absehen.
Das gleiche gilt natürlich auch für die Automatikroller mit 45 km/h oder Leichtkrafträder mit 80 km/h.
Natürlich muss dann der Mangel, der zu der geschwindigkeitserhöhung geführt hat abgestellt werden. Ein eventuelles Buß-/Verwarngeld kann aber weiterhin drin sein.
Aber trotzdem danke für die Kopien. Ist mal ganz interessant zu lesen. Vor allem könnte es Auxburger interessieren
Kopfhörer:
Zitat(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Das ist das, was vorgeschrieben ist. Wie das ausgelegt wird liegt im Ermessen des Polizisten bzw. des Richters. So etwas zu ahnden ist aber recht schwierig. Wie soll ich begründen, dass die Kopfhörer doch zu laut waren? Eher ein theoretischer Paragraph. Da kann man nur an die Vernunft des Fahrzeugführers appelieren
Mich kotzt diese Einstellung dermaßen an, dass einige denken, sie wären die Helden der Straße, müssen sich nicht an Regeln halten und können auch so alles. Wenn dann aber ihr Handeln mit paar € ausgezeichnet wird, heulen sie rum, wie kleine Kinder.
... und Schuld sind ja so und so immer die anderen.
Meine Güte, ich fahre auch ab und zu mal etwas schneller, aber wenn dann mal die Falle zuschnappt, wird eben bezahlt. So sportlich sollte man sein.
Schwabe:
ZitatNun, zahlen kann ich sowieso nicht (und die Erzwingungshaft kostet nur jedesmal den Steuerzahler noch mehr!).
Aber darum geht es ja gar nicht.
Die Verwaltung ist eben kein Unternehmen, welches auf Wirtschaftlichkeit ausgelegt ist. Und auch wegen paar Euro sind schon einige in Erzwingungshaft gegangen.
Und was ist, wenn der Bulle auch auf HipHop steht?
Sowas gibt es nicht. Das führt unweigerlich zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens
Warum werden nette Polizisten von dir als Wegelagerer betitelt? Gehört sich nicht.
Was hast du denn für Reifen draufgehabt? 23,50 Verwaltungsgebühren bitte nicht vergessen
Schade, dass ich jetzt nicht das Fahrschulbuch zur Hand habe...
Denn ich glaube kaum, dass die Schnittlauchbande das so toll findet wenn man mit dröhnender Metal-Musik vom Möp steigt^^
Nur wenn es HipHop ist, gibt es Ärger.
Ich glaube, dass das hier zu nichts führt ....
Einigen wir uns darauf, dass eine originale Simson NIE so schnell fahren wird, dass sie, wie du es formuliert hast "deutlich und dauerhaft" die bbH überschreitet. Somit erübrigt sich das andere auch.
Sollte ein Schaden sein und das Fahrzeug fährt doch durch irgendwelche Gründe schneller, fällt es trotzdem nicht aus dieser Sonderregelung raus. Mängelanzeige + Bußgeld + ev. Untersagung Weiterfahrt sind die Folgen.
Diese Information des ADAC ist leider sachlich falsch. Die EG Richtlinie 92/23/EG bezieht sich nur auf PKW, LKW, Busse und deren Anhänger. Insofern können sich Zitate aus dieser Rili auch nur auf diese Fahrzeugarten beziehen. An sonsten würde Deutschland das komplette EG Recht in Bezug auf Fahrzeuge auf den Kopf stellen. Einfach so "Rosinen picken" geht im EG Recht eben nicht.
Gruss von Frank
Dann will ich das Thema hier mal kurz zusammenfassen, damit dieses Rätselraten hier ein Ende findet.
Es wurde hier ja schon tausendmal diskutiert, welche Definition für Kraftfahrzeuge zu nehmen ist. Die allgemeine oder die der EG-Richtlinie. Daraus ergibt sich, dass bei der einen (EG) die Zweiräder rausfallen und diese somit nicht mit M+S-Reifen ausgerüstet werden.
Frank als Ingenieur im Bereich des Zulassungsrechtes vertritt die Auffassung, dass Zweiräder nicht mit solchen Reifen ausgestattet werden müssen. Ich als Mitarbeiter der staatlichen Rennleitung bin der Auffassung, dass diese Vorschrift (so sinnlos es auch sein mag) für alle Kraftfahrzeuge, eben auch für Zweiräder, gilt. und nun?
Da keiner eine genaue Angabe machen kann und verschiedene Meinungen existieren wird es so sein, dass einige Moppedfahrer ohne M+S-Reifen ein Bußgeld bekommen müssen. Diese legen dann Widerspruch ein; das Ganze wird ein paar Instanzen nach oben getrieben und es gibt eine abschließende Regelung
Was ist die Folge für uns Zweiradfahrer?
1) M+S-Reifen kaufen, ein besseres Fahrverhalten haben, sicherer fahren aber mit der Möglichkeit dass man dies hätte rechtlich nicht machen müssen
2) auf Franks Meinung vertrauen, ohne M+S-Reifen fahren. Angehalten zu werden und ...
2a) ein Bußgeld zahlen zu müssen, nachdem ihr Widerspruch eingelegt habt, der Richter aber "nö" sagt
2b) ... der Richter sagt, dass Frank Recht hat.
3) Bus fahren
Wenn du in dem Fall nachweisen kannst, dass das Fahrzeug im einwandfreien Serien-Neu-Zustand ist, dann bist du immer noch nicht aus dem Schneider. Den Fall gab's (bei einem Mofahersteller West) auch schon, die Dinger liefen allesamt wesentlich schneller als sie sollten. Schlussendlich waren doch die Halter und Fahrer fett, konnten sich lediglich beim Hersteller Schadenersatz einklagen - und der Hersteller musste rückrufen und nachbessern.
Wenn du verschleiß- oder altersbedingt schneller geworden bist, dann liegt das sogar in deiner alleinigen Verantwortung. Mehr als eine Mängelkarte kommt aber nicht rum, Erlöschen der BE setzt eben Vorsatz voraus.
Und stell dir mal vor, ja, heutzutage IST eine individuelle Drosselung vorgeschrieben. Die nennt sich dann elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung. Streuung der Serienqualität hin oder her, bei gemessenen 45 km/h ist immer Schicht.
Mit einer individuellen Drosselung meinte ich eine Drosselung, die jede Simson auf exakt 60 km/h runtersetzt.
Kannst du mir den Sachverhalt mit den Westmofas (Zündapp?) mal genauer erklären?
edit: Ein Erlöschen der Betriebserlubnis im Sinne eines belastenden Verwaltungsaktes, welcher besagt, dass das Fahrzeug nicht mehr weitergefahren werden darf, setzt nicht immer den Vorsatz voraus.
Das steht im Gesetz - der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs liegt in der Verantwortung von Fahrer und Halter. Ebenso wie du ab und zu schauen musst, ob noch Profil auf den Reifen ist, musst du auch ab und zu mal schauen, ob z.B. dein Auspuff noch alle Tassen im Schrank hat - und wenn du beobachtest, dass dein Fahrzeug im Laufe der Zeit schneller geworden ist als es sein darf, musst du das reparieren.
Der Unterschied zwischen willentlichem Tuning und abnutzungsbedingten Effekten liegt eben genau in Willen und Vorsatz. Daraus ergeben sich in aktuellen Urteilssprüchen unterschiedliche Rechtsfolgen - den natürlichen Zerfall musst du als Fahrer und Halter zwar auch beheben, aber das Erlöschen der Betriebserlaubnis mit all seinen unangenehmen Folgedelikten (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Versicherungsrechtliches etc. usw.) setzt die willentliche Veränderung des Fahrzeugs voraus.
(Das war keine Rechtsberatung.)
Genau, das war keine Rechtsberatung, da die Aussagen teilweise fehlerhaft sind.
Richtig, im Gesetz steht, dass der Fahrer bzw der Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist. Sollten Mängel auftreten sind diese selbstverständlich zu beheben (siehe §23 StVO bzw. lex specialis die Vorschriften der StVZO).
Der Fahrer/Halter ist aber nicht verpflichtet, darauf zu achten, dass die bbH nicht überschritten wird, sondern er muss darauf achten, dass der technische Zustand i.O. ist. Sollte ein Mangel kausal dazu führen, dass die bbH steigt dann ist das eben so.
Mal als blödes Beispiel. zu 100% originale S50, top gepflegt und eingestellt. Alles schön gereinigt und geschmiert. Wenn dieses Fahrzeug nun reale (!) 70 oder sogar 75 km/h läuft, in der Datenbestätigung jedoch nur wie gewöhlich 60 km/h eingetragen sind, ist dem Fahrer/Halter KEIN Vorwurf zu machen. Um es mal einfach auszudrücken: Er hat einfach Glück.
Wenn dies nicht der Fall ist, dann wäre ja für viele Mopeds eine individuelle Drosselung vorgeschrieben
Und was hat bitteschön ein Erlöschen der Betriebserlaubnis mit einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu tun?
Doch, genau das heißt es. Wenn dein Exemplar Kleinkraftrad aus irgend einem Grund schneller läuft als es sollte, dann liegt das in deiner Verantwortung, und du hast Ärger an der Backe, wenn du davon weißt und es nicht behebst.
Dabei ist völlig egal, ob du absichtlich getunt hast, oder "natürliche" Ursachen vorliegen. Sei es nur weil es ein ganz besonders gelungenes Exemplar ist, oder die Hauptdüse im Vergaser aus Verschleiß größer geworden ist, oder weil der Luftfilter aus Altersschwäche abgefallen ist und die Innereien vom Auspuff weggerostet sind - das ist DEIN Problem, und du musst etwas dagegen tun. Beim Tuning kommt halt noch Vorsatz obendrauf.
Woraus leitest du das ab?