Nach neuem Recht müssen im Winter Winterreifen gefahren werden (es sei denn,ich hab was falsch interpretiert)
Nur bei Glätte, Schnee(-matsch), etc. Wenn die Straße trocken ist dann nicht.
Nach neuem Recht müssen im Winter Winterreifen gefahren werden (es sei denn,ich hab was falsch interpretiert)
Nur bei Glätte, Schnee(-matsch), etc. Wenn die Straße trocken ist dann nicht.
So hab ich das ja auch nicht gemeint
Nur sollte man mit dem Anwalt abwägen ob es nicht sinvoller wäre Schmerzensgeld ect. außergerichtlich zu klären ..
das spart einen Geld und den Anwalt arbeitet und es kommt meistens das gleiche bei raus..
Außergerichtlich ohne Anwalt Schmerzenzgeld und sonstige Ansprüche einklagen? Du glaubst wohl noch an die Menschlichkeit und Gutmütigkeit der Versicherungen. Die würden ihn mit läppigen Beträgen abspeisen.
Nochmal zu Punkt 2 und 3
Die Frage ist ja wieviel Schuld trägt wer?
Das muss erstmal geklärt werden und wenn das geklärt ist wirst du den schaden an deiner kiste auch ohne Probleme erstattet bekommen..
Nur wenn einer der Seiten damit nicht zufrieden ist dann gehts erst vors Gericht..
aber eigentlich wird das vom Versicherer alles geklärt..
Wir haben hier bei der Geschichte 2 unterschiedliche Dinge. Einmal haben wir die Straftat, die der Autofahrer begangen hat und dann haben wir noch dern Schaden, der an Moped und Fahrer entstanden ist.
Die fahrlässige Körperverletzung wird gerichtlich geklärt. Danach besteht gleich die Möglichkeit die Schadensersatzansprüche gerichtlich klären zu lassen
http://www.ra-fuesslein.de/Adhaesionsverfahren.html</a>
Mit 23 jüngster Anwalt den ich kenne
...
Nein, ich bin nicht so einer von denen. Bloß nicht. Habe das ironisch auf dich bezogen
So, dann schreibe ich mal wieder eine Stellungnahme
1) habe ich auch so gemeint; nicht erforderlich, aber als Laie unmöglich da gerecht wegzukommen
2/3) Wahrscheinlicher ist die ganze Sache doch, wenn dies gleich zusammen geklärt wird, außergerichtlich etwas anfangen bringt doch nichts, da die Versicherungen mit involioert sind und es um erhebliche Summen geht. Sind ja nichtmal 50€ wegen einer Lackschramme.
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html
unter Nummer 78 steht das tatsächlich so geschrieben, wie du es formuliert hast Dann muss ich mich hier mal entschuldigen .... Werde aber mal nachfragen, wie bindend nun doch der TBK ist.
Ich fasse nochmal komplett zusammen:
Autobahn:
in Deutschland: -ausschlaggebend ist, was im fahrzeugschein drinsteht. Wenn bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit 61, 62, 63, .... etc km/h eingetragen ist, darf auf der Autobahn gefahren werden. Bei ..., 58, 59, 60 km/h ist dies NICHT zulässig.
Es ist weiterhin egal, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Ausschlaggebend ist nur die obige Zahl
Laut Wiki muss das fahrzeug in Tschechien mind. 80km/h fahren (bbH).
Führerschein:
Tschechen dürfen hier in Deutschland nur mit der A1 fahren, da dies ihre kleinste hier gültige Fahrerlaubnis ist.
Deutsche dürfen in Tschechien nicht mit der Klasse M fahren, da diese nur in Deutschland gültig ist (nationale Klasse)
Sein zitierter Tatbestand wurde durch irgendwem fehlerhaft abgeschrieben, was zur Folge hätte, dass Fahrzeuge, wo im Fahrzeugschein 60 km/h drinsteht zwar immer noch nicht auf Autobahnen fahren dürfen, dies aber nicht mit einem Verwarngeld geahndet werden kann.
Natürlich Quatsch.
Mein Zitat ist aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, d.h. die "Urfassung", die nicht durch 5 Foren und 3 Automobilclubs fehlerhaft angeschrieben wurde.
(Guck dir die Angaben zur Geschwindigkeit genau an )
ach so. Die FS-Klasse M ist eine nationale Klasse, d.h. Nur in der BRD gültig -> in Tschechien brauchst du also mind. die A1; Versicherungskennzeichen reicht aus (grüne Versicherungskarte aber notwendig)
Alles anzeigenAlso nach dem aktuellen Bußgeldkatalog dürfen immer noch keine 20 Euro verlangt werden, wenn man mit einer Simson, die 60 als Höchstgeschwindigkeit eingetragen hat, gesetzeswidrig auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen fährt (es wurde also zum Glück immer noch nicht geändert):
Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkeh…/bussgeldkatalog.php?s=78
oder hier und da.
(Ich habe immer einen Ausdruck von beiden Quellen bei mir, da ich ständig Kraftfahrstraßen und manchmal auch ein kurzes Stück Autobahn benutze.)
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Kannste wegschmeißen deine tollen Zettel
"Tatbestandsnummer 118106: Sie benutzten die Autobahn (Zeichen 330), obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen geführten Fahrzeugs /mitgeführten Anhängers *) 60 km/h oder weniger betrug.
§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat"
Alles anzeigenImmer diejenigen die übertreiben ...
du kannst schreiben was du willst und sagen was du willst.. vorrausgesetzt du sitzt nicht vor Gericht oder beldeidigst irgendjemanden
Also ich bin vom Fach
Steht im Profil..
bezüglich des Schadens an deiner Kiste haftet die Versicherung des Unfallgegners..
Jetzt zum Problem!
Ich hoffe deine Ellis oder du haben ne Rechtsschutzversicherung?!
Ansonsten musst du erst die Kosten selber tragen aber aufjedenfall musst du zum Anwalt um weitere Ansprüche (Schmerzensgeld..ect..) geltend zu machen.
Ich denke das es im Beidseitigen Interesse liegt das Aussergerichtlich zu lösen. Was nicht bedeutet das du nicht zum Anwalt gehen solltest..
Also geh erstmal zum Anwalt und schreib mal bitte was er dazu sagt..
würd mich mal intressieren wie so ein Fall ausgeht
Beste Grüße
Die Pampelmuse
Dass du vom Fach bist steht zwar im Profil, aber nicht im Beitrag
1) er braucht nicht unbedingt einen Anwalt, um Schmerzensgeld einklagen zu können, es wäre aber auf jeden Fall besser
2) Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz wird in einem Adhäsionsverfahren geklärt
3) da dies im Zusammenhang mit einer Straftat steht, wird es keine ausergerichtliche Einigung geben
Problem bei der ganzen Sache ist, dass der andere Beteiligte ersteinmal behaupten kann, dass er lediglich gebremst hat. Ohne Zeugen bist du da ganz schnell als Unfallverursacher mit im Boot. Die Spurenlage wird da ganz mau aussehen.
Auch von mir. Anwalt.