Beiträge von MuZ

    So hab ich das ja auch nicht gemeint ;)


    Nur sollte man mit dem Anwalt abwägen ob es nicht sinvoller wäre Schmerzensgeld ect. außergerichtlich zu klären ..


    das spart einen Geld und den Anwalt arbeitet und es kommt meistens das gleiche bei raus..

    Außergerichtlich ohne Anwalt Schmerzenzgeld und sonstige Ansprüche einklagen? Du glaubst wohl noch an die Menschlichkeit und Gutmütigkeit der Versicherungen. Die würden ihn mit läppigen Beträgen abspeisen.

    Nochmal zu Punkt 2 und 3 :P


    Die Frage ist ja wieviel Schuld trägt wer?
    Das muss erstmal geklärt werden und wenn das geklärt ist wirst du den schaden an deiner kiste auch ohne Probleme erstattet bekommen..
    Nur wenn einer der Seiten damit nicht zufrieden ist dann gehts erst vors Gericht..
    aber eigentlich wird das vom Versicherer alles geklärt..

    Wir haben hier bei der Geschichte 2 unterschiedliche Dinge. Einmal haben wir die Straftat, die der Autofahrer begangen hat und dann haben wir noch dern Schaden, der an Moped und Fahrer entstanden ist.


    Die fahrlässige Körperverletzung wird gerichtlich geklärt. Danach besteht gleich die Möglichkeit die Schadensersatzansprüche gerichtlich klären zu lassen

    http://www.ra-fuesslein.de/Adhaesionsverfahren.html</a>

    So, dann schreibe ich mal wieder eine Stellungnahme :D


    1) habe ich auch so gemeint; nicht erforderlich, aber als Laie unmöglich da gerecht wegzukommen


    2/3) Wahrscheinlicher ist die ganze Sache doch, wenn dies gleich zusammen geklärt wird, außergerichtlich etwas anfangen bringt doch nichts, da die Versicherungen mit involioert sind und es um erhebliche Summen geht. Sind ja nichtmal 50€ wegen einer Lackschramme.

    Ich fasse nochmal komplett zusammen:

    Autobahn:


    in Deutschland: -ausschlaggebend ist, was im fahrzeugschein drinsteht. Wenn bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit 61, 62, 63, .... etc km/h eingetragen ist, darf auf der Autobahn gefahren werden. Bei ..., 58, 59, 60 km/h ist dies NICHT zulässig.


    Es ist weiterhin egal, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Ausschlaggebend ist nur die obige Zahl


    Laut Wiki muss das fahrzeug in Tschechien mind. 80km/h fahren (bbH).

    Führerschein:


    Tschechen dürfen hier in Deutschland nur mit der A1 fahren, da dies ihre kleinste hier gültige Fahrerlaubnis ist.


    Deutsche dürfen in Tschechien nicht mit der Klasse M fahren, da diese nur in Deutschland gültig ist (nationale Klasse)

    Sein zitierter Tatbestand wurde durch irgendwem fehlerhaft abgeschrieben, was zur Folge hätte, dass Fahrzeuge, wo im Fahrzeugschein 60 km/h drinsteht zwar immer noch nicht auf Autobahnen fahren dürfen, dies aber nicht mit einem Verwarngeld geahndet werden kann.


    Natürlich Quatsch.


    Mein Zitat ist aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, d.h. die "Urfassung", die nicht durch 5 Foren und 3 Automobilclubs fehlerhaft angeschrieben wurde.


    (Guck dir die Angaben zur Geschwindigkeit genau an ;) )

    ach so. Die FS-Klasse M ist eine nationale Klasse, d.h. Nur in der BRD gültig -> in Tschechien brauchst du also mind. die A1; Versicherungskennzeichen reicht aus (grüne Versicherungskarte aber notwendig)

    Kannste wegschmeißen deine tollen Zettel :lol:


    "Tatbestandsnummer 118106: Sie benutzten die Autobahn (Zeichen 330), obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen geführten Fahrzeugs /mitgeführten Anhängers *) 60 km/h oder weniger betrug.


    § 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat"

    Dass du vom Fach bist steht zwar im Profil, aber nicht im Beitrag :rolleyes:


    1) er braucht nicht unbedingt einen Anwalt, um Schmerzensgeld einklagen zu können, es wäre aber auf jeden Fall besser


    2) Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz wird in einem Adhäsionsverfahren geklärt


    3) da dies im Zusammenhang mit einer Straftat steht, wird es keine ausergerichtliche Einigung geben


    Problem bei der ganzen Sache ist, dass der andere Beteiligte ersteinmal behaupten kann, dass er lediglich gebremst hat. Ohne Zeugen bist du da ganz schnell als Unfallverursacher mit im Boot. Die Spurenlage wird da ganz mau aussehen.


    Auch von mir. Anwalt.