Weil der Fahrer deiner Aussage nach einsichtig war und Fehler kann jeder mal machen. So ein Erlebnis prägt an sich mehr, als das Verwarngeld.
Wer natürlich alles nicht einsieht, zahlt.
Beiträge von MuZ
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So dann bin ich ein Stück weiter gefahren, habe mich dann mal auf die linke Spur gestellt, und den Kerl zur Rede gestellt. Er war schon älter und frachte ob er mich berüherte. War ja nicht der Fall. Zum Glück! Habe ihm dann noch erklärt was ein Schulterblick ist, und er faselte was von wegen Radfahrer und Licht und ick weeß nicht was. So die typischen Ausreden, habe ich bestimmt schon 10 Mal gehört das Gebrabbel.
Er war zu seinem Glück recht freundlich, weshalb ich von einer Anzeige absah. Ich denke es war ihm eine Lektion, der wird och zittrige Knie gehabt haben.
Ansonsten hätte ick ihn richtig zur Sau gemacht und direkt die grünen Menschen gerufen.
...Das, was der Typ da gemacht hat, kostet 30€ (Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten +) dabei Andere.). Deine Anzeige hätte ich garnicht erst angenommen ... und nen Funkwagen wäre auch nicht gekommen.
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Was meinst du da genau mit? Ich habe den Film Mitte November gesehen
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Wenn man die Linie durch den ganzen Film betrachtet, dann sollte eigentlich das real sein, was am Ende als "offizielle" Auflösung serviert wird
Oder man hat ihm die Schizophrenie nur "eingeredet", damit er die Ermittlungen aufgibt. Wer weiß, wer weiß.
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A beautiful mind
Buried
Die Verurteilten
Es war einmal in Amerika oder Der Pate
Evil (NICHT der Horrorfilm)
Gesetz der Rache
Hannibalfilme
SAW-Reihe
Shutter Island (weiß immer noch nicht, was genau real ist)
Sieben
The Butterfly Effect -
Ich schätze Nazizeit, bzw. Kitsch, der noch jünger ist.
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Ich wusste, dass die Frage kommt. Zur Not kann immer noch ein Sachverständiger entscheiden.
Aber ich handhabe es so, dass der Helm in Kombination mit dem Fahrzeug doch ein stimmiges Bild abgeben muss. Übertrieben gesagt ist eine Lederkappe auf einer 1000er auch ungeeignet. Jedoch auf einem Mofa passend.
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Zitat
Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist in § 21a Abs. 2 StVO der Begriff „amtlich genehmigt“ durch „geeignet“ ersetzt und die 2. Ausnahme-verordnung zur StVO aufgehoben worden (Bundesgesetzblatt 2005 Teil 1 S. 3716). Diese Änderungen sind am 01.01.2006 in Kraft getreten und passen die StVO lediglich an die bislang schon bestehende Rechtslage an.
Denn bisher ließ die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO die Verwendung von Kraftrad-Schutzhelmen unbefristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren, aber eine ausreichende Schutzwirkung aufwiesen.
Das heißt, an der materiellen Rechtslage hat sich insoweit nichts geändert. Geeignet sind demnach amtlich genehmigte Schutzhelme, die entsprechend ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung.Eine ausreichende Schutzwirkung liegt insbesondere nicht vor bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Rad-, oder Stahlhelmen der Bundeswehr. Auch sog. „Braincaps“ haben nach einem hier vorliegenden TÜV-Gutachten keine ausreichende Schutzwirkung. Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.
Ob eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Ein-zelfall zu klären und hängt insbesondere auch vom Zustand des jeweiligen Helmes ab.
Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a Abs. 2 StVO, die bislang erläuterte, was unter „geeignet“ im Sinne der Vorschrift ist, wird in Kürze ersatzlos gestrichen werden.grundsätzlich:
-neuere Helme benötigen eine ECE-Regelung
-alte Helme fallen unter den Bestandschutz; DDR-Helme sind zulässig
-diese Helme müssen aber als Motorradhelm gebaut wurden sein (Feuerwehrhelm ist nicht zulässig)
-15€/Untersagung der Weiterfahrt
-Riemen nicht geschlossen ist das Gleiche, wie ohne Helm fahren
-beim Unfall wirds richtig teuer, da die Versicherung sich querstellt -
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Eine Anzeige gibt es idR. nur wenn du das verlangt hast. Hierbei gibt es auch eine Frist von 6 Wochen.
Die Polizei hätte dich eigentlich fragen müssen ob du eine machen willst oder nicht.Kleiner Tipp: Legalitätsprinzip, relative und absolute Antragsdelikte, Offizialdelikt, Strafantragsfristen
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ein bekanter , hatte mal nen leichten blechschaden veruhrsacht ,, und sollte auch ne anzeige bekommen , ( nicht vom unfallgegner)
ich will ja damit nur ausdrücken das der fahrer nicht gesagt hat , och ein mopedfahrer den roch ich ma um ,
aber ich glaub ich weis worauf du hinaus willst
Das ist egal, warum der Unfallverursacher jemanden verletzt hat. Fakt ist, dass es eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung geschrieben wird (Pflicht), wenn andere Beteiligte verletzt wurden (kann auch mal nur ein leichter Schmerz sein).
Aber diese Straftaten werden für gewöhnlich eingestellt.
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Doof nur, wenn der Beamte nicht will, dass die Ordnungswidrigkeit nach der Kontrolle fortgesetzt wird
Dann heißt es runter von der Autobahn.
1) Hinter der Leitplanke schieben.
2) Moped auf einen Abschleppwagen drauf. Und das wird teuer.edit: mal ganz von dem Paragraphengereite abgesehen; ich würde mir mit 60 km/h auf der Autobahn einscheißen.