Beiträge von MuZ

    Schreib halt noch "KOPIE" auf die Kopie, dann kann Dir auch keiner wegen Urkundenfälschung kommen.


    Viele Grüße,
    Rookie

    Auch eine Kopie hat einen urkundlichen Charakter. Selbst ein Bierdeckel, auf den der Wirt Striche macht, ist eine Urkunde, da auch dies eine verkörperte Gedankenerklärung ist, welche eine Beweiskraft im Rechtsverkehr hat.


    Eine Anzeige wegen Urkundenfälschung wird auch nie einer bekommen, der seine BE bloß kopiert oder einlaminiert ... http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

    Ich schaff bei uns auf dem Bürgeramt,da hab ich meine Papiere kopieren lassen und beglaubigt ,einlameniert bekommen.Da kann mir auch ein Herr MuZ keinen Knollen reindrücken.Mal sehen welcher Richter im Falle eine Amtliche Beglaubigung anzweifelt.Das wird gelächter auf dem Revier geben.Die Orginalen kann ich dann zu Hause immer noch auf dem Revier vorzeigen.Und ich verliere lieber eine Kopie als die Orginal Papiere.

    Doch, da kann dir auch ein Herr MuZ nen Knöllchen reindrücken, wenn er doof gemacht wird. Und da lacht auch kein Kollege oder der Richter, sondern der Betroffene, wenn er Verwaltungsgebühren beim Widerspruch zahlt.


    Als Fazit kann ich nur sagen:


    1- nur die originalen Papiere sind erlaubt (bzw. die vom KBA, aber eben im Original)
    2- Kopien werden geduldet, erspart u.U. 10€ und eine Mängelanzeige
    3- gar nicht mitführen ist natürlich das größte Problem, bei dem ich meistens auch nur ne Mängelanzeige ausstelle, auf die 10€ wird gesch...., es sei denn, jemand bettelt drum :D

    Die Papiere müssen im original mitgeführt werden. Beglaubigte Kopien sind auch nicht zulässig.


    Aber bei der Idee mit dem Laminieren bin ich auch erst einmal überfragt. Spontan fallen mir aber keine Tatbestände ein, die in Frage kommen könnten. Und da es dein Eigentum ist (anders als beim Personalausweis) müsste das legitim sein. Eine Urkundenfälschung kommt ja auch auf keinen Fall in Frage.

    doch,weil mit M wirds ja dann noch Fahren ohne Fahrerlaubnis

    sinngemäß: "Da ich nur die M habe, muss ich mein Tuning auf 50 bzw. 60ccm beschränken" .... selbst ein bearbeiteter 50er ist nicht mehr mit der m zu fahren, wenn man es theoretisch betrachtet.

    Ich frage mich, warum du die Aussage mit dem M-Fleppen gebbracht hast ... ist doch nach dem Tuning so oder so nicht mehr relevant.

    tolle Geschichte aus den 80ern ... hat noch wer ne Story, bei der die GeStaPo mitspielt? Zeiten ändern sich ... Gute Nacht, ich geh jetzt schlafen

    Richtig, Kollege ;) Und wenn bei manchen ein einfacher Appell nicht reicht, dann müssen eben Bußgelder, Fahrverbote, eine MPU, eine Beschlagnahme des Fahrzeugs, Geldstrafen oder eben mal ein kleiner Kurztrip in die JVA ihr restliches tun.


    Und wenn das alles nichts hilft, kann man bloß hoffen, dass solche uneinsichtigen und egoistischen Verkehrsteilneher sich eben durch ihr Verhalten selber aus der Nahrungskette befördern ohne dabei andere zu schädigen.