Beiträge von MuZ

    So, jetzt habe ich auch mal kurz Zeit, was zu schreiben. Ich will jetzt hier nicht hunderte Beiträge zitieren und mit meinen Kommentaren versehen, da dies einerseits extrem unübersichtlich wird und andererseits artet es dann bestimmt wieder aus. Desshalb beginne ich hier bei Null.


    Zu einigen Mitgliedern des Forums habe ich mir bereits ein Bild gemacht und eine bestimmte Schublade gesteckt ^^ Aber ich werde trotzdem versuchen, auf seriöse Fragen zu antworten, solange es nicht zu persönlich wird (eine nummerierung wäre hilfreich).

    und ich kann nur mit meinem Handy schreiben, da ich gerade beim Spiel HFC gegen FCM bin. Wenn ich zu Hause bin, schreib ich auch mal was dazu ...

    Er wollte dir ein Verwarngeld aussprechen, hat dich dann aber mndl verwarnt? Wenn ich etwas will, dann mache ich das und mach dann nicht doch etwas anderes ...


    Schonmal dran gedacht, dass er dich einfach drauf hinweisen wollte, dass du ohne Licht rumeierst?

    Ich sage, dass du die Lampe nicht an eine Simson anbauen darfst, da sie zu 99,9% keine Freigabe für eine Simson hat. Das große Problem an den E-Nummern ist, dass die Bauteile zwar geprüft sind, aber auch noch zusätzlich eine Freigabe für genau dieses Fahrzeugmodell haben müssen.
    Und da ist das große Problem auf der Straße ... wie soll man kontrollieren, ob eine solche Freigabe vorhanden ist? Man müsste über den Hersteller gehen und dort Informationen einholen. Da er aber meistens im Ausland sitzt, ist dies fast nicht möglich.


    rechtlich: nein, die Lampenmaske darf nicht berbaut werden


    praktisch: eine Kontrolle ist fast nicht möglich, s.o. Solange alles einen ordentlichen Eindruck macht (genug Licht, kein Blenden, etc), wird dir mit Sicherheit nichts vorgeworfen.


    was wäre möglich:


    Untersagung Weiterfahrt
    Mängelanzeige
    Bußgeld von 25€ bis 80€/3P (gei Gefährdung)

    Zusammenfassend:


    bis du 17 Jahre bist, darfst du kein Fahrzeug der Klassen B,M,S und L bewegen. Danach darfst du Fahrzeuge der Klasse M ohne Mutti fahren.


    @Offroadfreak


    Dein Kumpel verstößt gegen die Auflagen des BF17, wenn er alleine ein großes (>50ccm,45km/h) Quad fährt. Ist einem PKW gleichzusetzen. Kost 50€3P (ohne Gewähr, müsste nachsehen).

    Nein, deine Schlussfolgerung ist falsch! Ein Kind unter 7 Jahren benötigt nicht zwangsläufig einen Kindersitz. Wenn du dir obigen Gesetzestext durchliest, wirst du das feststellen. Hier wird lediglich aufgeführt, dass auch auf einem Kraftrad mit nur einem Sitzplatz eine weitere Person mitgeführt werden darf, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Da steht nicht, dass ein "Kindersitz" vorgeschrieben ist.


    (stänkern will ich nicht)


    Naja,..die hiesige Polizei hatte oft genug unrecht, und doch drauf bestanden.




    Ich habe es jedenfalls gefunden. Für kinder unter 7Jahren muss ein geeigneter eigener, zugelassener Sitz angebracht sein. Das wird dann noch genauer erlätert, auch wegen Schutz der Füße im Falle von Speichen (Fahrrad) So Dieser zusätzliche Sitz kann ja vorn oder hinten sein, aber wenn mit 7 Jahren der weg fällt, bleibt halt nur noch, das Kind hinter sich zu haben.

    Ein Kleinkraftrad ist kein Fahrrad :pinch:


    wer nachlesen will, kann dies gerne machen ...


    §21 StVO

    Laut Aussage der hiesigen Polizei ist das nicht vom Alter abhängig. Das Kind muss mit beiden Füssen fest auf die Soziusfussrasten kommen.

    Womit sie auch vollkommen richtig liegen. Wenn man sich den http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21.html durchliest, wird man merken, dass die Vorschriften über Kraftfahrzeuge sich nicht direkt auf Zweiräder anwenden lassen. Demzufolge gilt die einfache Regelung, dass der Sozius ordnungsgemäß sitzen muss, d.h. problemlos seine Füße auf die Fußrasten bekommt und sich weiterhin gut festhalten kann. Unabhängig von Alter und Größe.


    Ungeachtet dessen gelten aber weiterhin alle Vorschriften aus der StVZO und der StVO, bzw. die Herstellerangaben bzgl. einer Gewichtsbegrenzung.


    Ein ganz doofes Beispiel:


    Kindersitz bis 20kg zugelassen. Das Kind wiegt 26kg ist aber aufgrund seiner Größe noch auf den Kindersitz angewiesen -> hier ist eine Mitnahme nicht zulässig.



    Folgen:
    - Untersagung der Weiterfahrt
    - Bußgeld von 25€ bis zu 80€/3P; je nachdem, ob die Verkehrssicherheit wesentlich litt

    ich wurde damals wo ich 14-15 war erwischt beim schwarzfahren,bin dann noch abgehauen mit dem moped vor der polizei
    bis ich dann nicht mehr weiter wußte weil überall polizei war!
    wurde dann mit handschellen abgeführt,und meine eltern mußten mich damals vom revier abholen,nachts um halb 12!
    hatte mich dann tausendmal entschuldigt bei den polizisten nächsten tag,und gesagt das nicht mehr vorkommt!

    geldstrafe hatte ich keine bekommen,und auch keine führescheinsperre!
    sag da mal,da habe ich echt schwein gehabt!

    ach nein, wie süß :lol:

    Und Ahnung haben die trotzdem nicht unsere große Dekra Prüfstelle hat Motorrad Bremsprüfstand :a_bowing:


    Was normal jeder prüfer wissen müsste!


    mfg

    sagte der Lagerist ....



    ... und gregor_bln, weißt du überhaupt, was du für einen Mist erzählst?