Beiträge von MuZ

    Der Unterschied ist, dass du mit einer Mofaprüfbescheinigung nur Mofas (bis 25 km/h bbH) fahren darfst. Bei den anderen Prüfungen (M, A1, A, B, C1, C, ... etc.) erwirbst du eine Fahrerlaubnisklasse.


    Ganz lapidar gesagt, darfst du damit andere (größere) Kraftfahrzeuge fahren.


    edit: aufgrund deines Alters brauchst du selbstverständlich keine Mofaprüfbescheinigung machen, um Mofas fahren zu dürfen. Aber wie die anderen schon geschrieben haben: Schwalbe erst mit mindestens Klasse M.

    Wenn du es wirklich fahren musst und nicht transportieren kannst:


    -Kurzzeitkennzeichen für 15€ (?) kaufen
    -Moped innerhalb von 5 Tagen einfach abholen und nach Hause fahren
    -bei einer Kontrolle Kaufvertrag zeigen und das Wort "Überführungsfahrt" nennen
    -sich freuen, weil alles legal ist

    Ein "großes" rotes Kennzeichen an einem Moped ist nichts weiter Schlimmes, da dieses die kleinere Klasse mit einschließt. Andersherum wäre es natürlich was anderes. Ne Gixxer mit einem roten Versicherungskennzeichen :D

    Das mit den Originalpapieren ist im Prinzip richtig. Ich habe aber bei meinen Simson und erst recht bei dem Verleihroller unserer Werkstatt immer Kopien dabei. Bei einer Kontrolle erkläre ich den Sachverhalt und lege die Originalpapiere spätestens am nächsten Tag vor. Bisher sind meine Kunden 2 x und ich selber 1 x kontrolliert worden und es gab dabei nie Probleme. Vielleicht ist die Polizei in unserer Gegend allerdings auch nur ein wenig menschlicher!?


    Mit Laminieren kann ich mir vorstellen, dass es möglicherweise Probleme gibt. Da kann man nämlich schon einiges manipulieren und das dann mit dem laminieren verstecken. Allerdings kenne ich mich da nicht wirklich aus - bisher musste ich noch nie Papiere manipulieren! :D

    Die Aussage mit den Originalpapieren ist nicht nur im Prinzip richtig. Vorgeschrieben ist die Mitführpflicht; ganz einfach. Wie es dann letztendlich gehandhabt wird liegt im Ermessen des Beamten -> Opportunitätsprinzip


    Kritischer finde ich nicht eingetragene besondere Fahrzeugscheinhefte der roten Kennzeichen ... aber das ist nen ganz anderes Thema.

    Tja, da kann ich dir keine genaue Auskunft geben, da die sachliche Zuständigkeit in der FEV nur nach unten weitergegeben wurde. Um Genaues zu erfahren, müsstest du bei deiner örlichen Behörde nachfragen.

    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_73.php</a>


    Doch - solche Anzeigen gab es mehr als genug.
    Google mal z.B. nach "kopie fahrzeugschein urkundenfälschung".


    Deshalb ist man auf der sichereren Seite, wenn man noch "KOPIE" auf die Kopie schreibt.

    Die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale der Urkundenfälschung hast du mit, ja? Wenn sich nun Paul einfach die BE kopiert, damit die nicht beschädigt wird, wo interpretierst du dann o.g. Merkmale hinein?


    Das "KOPIE" ändert gar nichts; hier kann genauso z.B. die bbH verändert worden sein. Dann haben wir nämlich eine Urkundenfälschung.

    hmm...ohne jetzt deine fachliche kompetenz in frage stellen zu wollen, aber widerspricht da nicht der von dir gesetzte link?


    http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Fotokopie.html (ca. mittig in der von dir verlinkten seite)

    Grundsätzlich heißt ja mir Ausnahme. Wenn nun ein amtliches Dokument kopiert wird und diese Kopie eine Beweiskraft besitzen soll, dann wird diese mM nach zu einer urkunde. Aber letztenendlich hat so etwas der Richter zu würdigen, wenn es hart auf hart kommen sollte.


    @SteffiliSR50


    Wie alt bist du? :huh: Ich glaube, du hast zu viel Krimis gesehen. Ob ein Beamter echt ist oder nicht sollte man eigentlich schon sehen. Und wenn ein Funkwagen daneben steht, sollte es wohl keine Probleme geben ...