Beiträge von MuZ

    Nö, aber die Fahrschule hat das damals so gesagt (sogar mit Paragraphen, der mich damals aber nicht interessierte^^).
    Ich denke du bist bei der Polizei? Wie würdest du denn reagieren wenn du einen Zweiradfahrer in einer solchen Situation sehen würdest?


    mfg Paul

    Fahrschulen pauschalisieren zu gern irgendwelche Urteile. Fakt ist, dass es von so vielen Faktoren abhängt, ob später der Richter die Ordnungswidrigkeit fallen lässt oder nicht.
    Ich würde aber zu 99% der Fälle erst einmal eine Anzeige schreiben. Besonders bei Kreuzungen. Eine Ausnahme würde ich vielleicht bei einer Baustelle machen, die komplett einsehbar ist, der Verkehr gegen 0 tendiert und die Ampel sehr lange (Gefühlssache) auf Rot geschaltet war.


    Hier wird es aber keine pauschale Antwort geben. Immer Einzelfallabhängig.

    Du bist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu den verlangten technischen Daten zu machen. Wenn du das nach bestem Wissen und Gewissen amchst und dir das KBA darauf eine nicht ganz korrekte Betriebserlaubnis ausstellt, dann hast du Glück gehabt.


    Stichwort "begünstigender Verwaltungsakt". Aber mal ehrlich. Macht euch doch nicht wegen solchen ganz banalen Dingen heiß, die eh keinen interessieren ...

    Also Leute, tut mir ja leid, aber ich verstehe ja nicht wie man über solch ein Unfug, wie ohne Licht und ohne Versicherung und schlechter Bremsen, mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil nehmen möchte, schon 2 Seiten in einem Thread voll bekommt. Aber fakt ist, dass fahren ohne Licht in der DUNKELHET oder bei Nacht, einen Straftatbestand erfüllt. Es wird nicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Ähnlich verhält es sich mit fahren ohne Versicherung in beiden Fällen erhält der Fahrer und auch der Halter auf dem das Fahrzeug zugelassen ist auch eine nette Anzahl von Punkten und eine Anzeige von den Cops(!!!).


    Also wo ist das Problem, wer Fahren will muß sich versichern und sollte schon gar nicht mit nem Schrotthobel auf öffentlichen Straßen fahren.
    Ist eigentlich normaler Menschenverstand. :doofy:


    Also im bestem Sinne.

    Bei Dunkelheit ohne Licht fahren ist ne Straftat .... mein Gott, lasst doch nicht immer solchen rechtlichen Quark ab. Das ist ne OWi, die 10 € kostet ...

    Noch mal zum Thema öffentlicher Verkehrsraum:


    Auch wenn der Feldweg einem Bauern gehört und er auch seine Erlaubnis hat, darauf zu fahren, handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum und es gelten alle straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.


    Als "Faustformel": Wenn die Verkehrsfläche für beliebige (keine Vorauswahl zB durch eine Schranke) Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger) nutzbar und auch dafür vorgesehen ist, dann handelt es sich um ÖVR.

    Unverschämt ist es sich vom Unfallort zu entfernen bevor die Sache geklärt ist. Das nennt man Unfallflucht und das ist kein Kavaliersdelikt! Wenn du ne Anzeige machst wird die gute Dame ihre Flepper wohl erstmal ne Weile los sein - dingend zur Arbeit müssen ist kein ausreichender Grund sich vom Unfallort zu entfernen.

    Schutzgut des §142 StGB ist die Sicherstellung privater Rechte. D.h. dass beide Parteien ihre Ansprüche geltend machen können. Da er ihre Adresse hat und sie seine, können beide zur Versicherung gehen und das alles einreichen.
    Weiterhin wurde am Unfallort von keiner Partei eine Aufnahme durch die Polizei gewünscht. Fazit: kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.


    @TE du bist aus Magdeburg, cool ^^ In welchem Stadtteil wohnst du dennß Gerne auch per PN.

    Nee, das nennt sich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und hat mich erst 450€ fürn Anwalt gekostet da unbehelligt rauszukommen. Da kommt dir nämlich ruckzuck innerhalb von Stunden die komplette Staatsmacht mit 3 Beamten inkl. Staatsanwaltschaft an den Hals. Allerdings muss sich der Kratzer schon auf 2000 Euro schätzen lassen (die mittlerweile magische Grenze zur erheblichen Sachbeschädigung), aber da ist man sehr großzügig und schon gehts im Turbomodus innerhalb von ein paar Stunden los. Da kannste lieber einen vor die Bahn schubsen oder ne (einheimische) Oma ausrauben ;)


    Beim Moped wird das allerdings schwer zu erreichen sein, da freuen die sich ja eher wenn wieder eins weg ist :k_frust:

    oh man ... Halbwissen vom Feinsten ...


    1.) IN DIESEM FALL LIEGT KEIN §142 StGB VOR. Punkt!
    2.) Das ist ne normale Straftat, genau so wie eine Sachbeschädigung oder ein Raub ... nur das manchmal schnell ne Täterfahndung erfolgen muss ... (wobei die Staatsanwaltschaft da noch nicht viel mit zu tun hat)
    3.) Sache von bedeutendem Wert = über 1000€
    4.) "Da kannste lieber einen vor die Bahn schubsen oder ne (einheimische) Oma ausrauben ;)" -> Kindergartengerede
    5.) "Beim Moped wird das allerdings schwer zu erreichen sein, da freuen die sich ja eher wenn wieder eins weg ist :k_frust:" -> WARUM?

    Hat die Fahrerin nach dem Unfallangehalten? Habt ihr direkt danach miteinander geredet? Habt ihr eure Personalien ausgetauscht? Wenn ja, dann liegt in diesem Sachverhalt kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor.


    Sollte sie sich querstellen zu zahlen, brauchst du auch nicht zur Polizei rennen, da das auch wieder nur ein zivilrechtliches Problem ist. Melde den Schaden deiner Versicherung und die kümmern sich um alles weitere!

    Einmal gibt es einen Zeugen, zum anderen gibt es ja schließlich auch Beweismittel (Lack am Auto etc.)
    Es kann nie schaden eine Anzeige aufzugeben, da man diese auch noch zurückziehen kann (Achtung: wenn eine Anzeige zurückgezogen worden ist weil sie dir z.B. 5000€ angeboten hat und diese dann nicht zahlt, ist es nicht möglich diese Anzeige wieder aufzugeben. Also: einmal zurückgezogen ist sie dafür nicht wieder anzeigbar)


    EDIT: gut den Lack am Auto gibt es nicht :) zu langsam getippt :D

    Naaaa, nichts durcheinander bringen! Das was du hier erzählt ist imgrunde ne Art Beschreibung von einem Strafantrag; hat mit einem Unfall gar nichts zu tun.


    Bei einem Verkehrsunfall gibt es immer 2 Seiten. Einmal die zivilrechtliche Seite, d.h. dass deine Schadenersatzansprüche durch die gegnerische Versicherung beglichen wird und Verfolgung und Ahndung durch die Bußgeldstelle/Staatsanwaltschaft.


    Wie ich es gelesen habe, geht es dir eigentlich nur um ersteres. Und da bringt eine Verkehrsunfallanzeige im Nachgang so gut wie gar nichts, da der Polizist nur das aufschreibt, was du ihm erzählst. Das wiederum hat mit den Versicherungen gar nichts zu tun, da es wie oben geschrieben nur die repressive Seite betrifft.
    Das einzige, was passiert ist, dass die Unfallgegnerin ein Bußgeld bekommt. Ob aber damit jemanden geholfen ist, ist fraglich.


    Die Verfahrensweise bei euch:


    Personalienaustausch, Fotos der Schäden machen und den Sachverhalt jeweils der eigenen Versicherung mitteilen und fertig ist alles. Gegebenenfalls noch einen Gutachter den Schaden schätzen lassen. Und lasst die Polizei da aus dem Spiel, das ist in diesem Fall (!) sinnlos, da die Beamten rein gar nichts bezeugen können.