Kurz zur rechtlichen Einordnung:
Wenn der Rahmen geklaut gewesen wäre und du den gelauft hättest, könnte man dir den wegnehmen. Egal ob bezahlt oder nicht, weil der "Dieb" keine rechtliche Verfügungsgewalt hatte. Der Rahmen war rechtlich nie sein eigentum, was er auch nicht verkaufen kann deswegen. Ob der Käufer nen Kaufvertrag odert sonstiges hat ist da eigentlich egal. Aber man wird selbst nicht bestraft. Man muss nur gucken, dass man über den zivilrechtlichen Weg seine Kohle wiederbekommt.
Falsch. Man kann an gestohlener Ware Eigentum erwerben. Nennt sich irgendwas mit gutwilliger Zueignungsabsicht (Zivilrecht, nicht mein Bereich ). Sollte beim Kauf nicht offensichtlich erkennbar gewesen sein, dass der Rahmen/das Moped entwendet wurde, da z.B. der Preis stimmig war, erwirbt der Käufer Eigentum an der gestohlenen Ware. Sollte das ganze aufgeklärt werden, müsste der Dieb Schadenersatz an den ursprünglichen Eigentümer zahlen. Eine Enteignung ist nicht zulässig.
Das ganze ändert aber nichts daran, dass das Moped zur Sicherung privater Rechte ersteinmal sichergestellt wird.