Beiträge von MuZ

    Kurz zur rechtlichen Einordnung:
    Wenn der Rahmen geklaut gewesen wäre und du den gelauft hättest, könnte man dir den wegnehmen. Egal ob bezahlt oder nicht, weil der "Dieb" keine rechtliche Verfügungsgewalt hatte. Der Rahmen war rechtlich nie sein eigentum, was er auch nicht verkaufen kann deswegen. Ob der Käufer nen Kaufvertrag odert sonstiges hat ist da eigentlich egal. Aber man wird selbst nicht bestraft. Man muss nur gucken, dass man über den zivilrechtlichen Weg seine Kohle wiederbekommt.

    Falsch. Man kann an gestohlener Ware Eigentum erwerben. Nennt sich irgendwas mit gutwilliger Zueignungsabsicht (Zivilrecht, nicht mein Bereich ;) ). Sollte beim Kauf nicht offensichtlich erkennbar gewesen sein, dass der Rahmen/das Moped entwendet wurde, da z.B. der Preis stimmig war, erwirbt der Käufer Eigentum an der gestohlenen Ware. Sollte das ganze aufgeklärt werden, müsste der Dieb Schadenersatz an den ursprünglichen Eigentümer zahlen. Eine Enteignung ist nicht zulässig.


    Das ganze ändert aber nichts daran, dass das Moped zur Sicherung privater Rechte ersteinmal sichergestellt wird.

    rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen bedarf es schon. Die Versicherungsbestätigung alleine reicht nicht.


    Man will vom Gesetzgeber her, dass jedes Fahrzeug einer Person zugeordnet werden kann. Das war bei dir nicht der Fall. Bei einem Anhänger, wie in der Eingangsfrage braucht es kein solches Kennzeichen. Da reicht ein einfaches Wiederholungskennzeichen (auf Pappe geschrieben wär auch noch ok).


    2 Punkte müssen einfach erfüllt sein:


    1- Haftpflichtversicherung muss bestehen
    2- der Halter muss ermittelbar sein

    Ey MuZ, warst du das letzte Woche in N. bei der Blockade Sedanstr./Güterbahnhofstraße, der zweite von links (von euch aus gesehen)? Der Typ da sah aus wie du auf den Fotos im .net.

    Was? Auf was spielst du an? Letzte Woche war ich in Salzwedel.

    Ein vergessener Stempel macht den Führerschein, bzw. die Fahrerlaubnis nicht ungültig. Im allerschlimmsten Falle könnte (!) man dir eine Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorwerfen, was dann aber nach einer Prüfung eingestellt werden würde. Aber auf sowas guckt eigentlich keiner.


    Wenn du aber auf Nummer sicher gehen willst, ruf bei der zuständigen Behörde an und frag nach. Aber nicht, dass man dir dann auferlegt, dir einen Kartenführerschein ausstellen zu lassen 8| .... ich würde gar nichts machen und ihn einfach benutzen ...

    Genial! Also eher nicht genial, aber einzigartig... Ich hätte gern mal die Gesichter der Polypen gesehen,die müssen gedacht haben, sie seien bei der versteckten Kamera oder so :a_zzblirre:

    Quark, so was ist gar nicht so selten. Was meinste, wie vielen der liebe Gott ins Hirn gesch... hat? :pinch:


    Da bist Du aber übel penibel und wirst Dir mit dieser Dienstauffassung nicht viele Freunde unter den nichtbeamteten Verkehrsteilnehmern (Volk) machen.
    Andere Kollegen sehen das realistischer. Wenn man "ewig lang" sinnlos vor einer roten Ampel gestanden hat und dabei irgendwann registrierte, daß diese keine Anstalten mehr macht, jemals ohne Technikernachhilfe wieder grün zu werden, dann fährt man irgendwann los.
    Das ist menschlich und absolut nachvollziehbar.

    Nur ein übel penibler Zeitgenosse wird hier auf das Gesetz pochen und eine Anzeige schreiben. Die anderen Kollegen belassen es bei einer "mündlichen Verwarnung", weil sie ganz genau wissen, daß es Schwachsinn wäre, nun bis zum Eintreffen eines Technikers tage- oder wochenlang vor dieser Ampel stehen zu bleiben ...

    Zitiere mich bitte komplett. Der Satz ist aus dem Zusammenhang gerissen.


    Die Frage bezog sich auf eine Ampelkreuzung, deren Ampel durch das Moped nicht ausgelöst wird. Hier ist nun aber mal davon auszugehen, dass ein normaler Verkehrsablauf besteht; und in diesen würde sich der TE hineindrängeln wollen 8| Ich will nicht auf eine Kreuzung zufahren, auf der plötzlich ein Moped steht. Die Wartezeit ändert auch rein gar nichts an der Gefährlichkeit einer solchen Aktion. Oder nimmt nach 10min der Verkehr ab?


    Außerdem kannst du dann den Sachverhalt gerne dem Richter erzählen. Vielleicht drückt dieser ein Auge zu. Letztenendlich nimmt doch die Polizei nur Tatsachen auf. Andere Behörden entscheiden über eine Ahndung des Verstoßes.

    Das liegt meines Wissens daran, dass nicht genug Metall vorhanden ist am Fahrzeug, um die Ampel zum
    Umspringen zu bringen., obwohl man eigentlich sagen sollte, dass an einer Simson genug Metall dran ist - im Gegensatz
    zu den Plastikrollern von heute.

    totaler Quatsch.