Beiträge von MuZ

    Hallo lieber Oldtimer-Liebhaber,


    wer sich schon länger mit Oldtimern beschäftigt, kennt die Probleme, die bei der Restauration solcher alten Fahrzeuge auftreten. Das Fahrzeug ist fast fertig und es fehlen nur noch ein paar kleine Teile. Sei es ein Rücklicht oder das schon lang gesuchte Firmenemblem. Die Suche beginnt. Es werden die verschiedensten Teilemärkte besucht, Freunde und Bekannte werden gefragt und es wird sich in den unterschiedlichsten Foren angemeldet, um endlich etwas passendes zu finden.


    Ich habe mir zum Ziel gesetzt, dieses Problem zu lösen. Die Idee: ein Marktplatz, auf dem sich hauptsächlich Oldtimerfreunde tummeln und welcher speziell für unsere Bedürfnisse eingerichtet ist. Alle Teileanzeigen bleiben bis zu 365 Tage bestehen. So ist sichergestellt, dass das Teil sicher und in gute Hände verkauft werden kann. Denn eines ist unser Hobby nicht: kurzlebig. Beispielsweise kann ein Sattel mehrere Wochen unbeachtet verweilen, bis jemand genau diesen sucht. Oldtimerteile sind nicht wie Handys oder andere schnelllebigen Gegenstände.


    Das Konzept hinter dieser Seite: Nehmen Sie ihre Digitalkamera und gehen damit in Ihren Keller oder in Ihre Garage. Machen Sie dort eine "Inventur" aller nicht mehr benötigten Teile und Fahrzeuge und stellen Sie diese kostenlos in die passenden Kategorien im Marktplatz ein. Andere Benutzer können nun die Datenbank durchsuchen und die lang ersehnten Teile finden.


    Sie finden das Portal unter www.my-Oldies.de


    Da ich mir keine große Werbekampagne leisten kann, freue ich mich über eine Empfehlung Ihrerseits am Freunde oder Bekannte.




    Vielen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Marcel Nakoinz

    Ersteinmal: ACAB stellt nicht den Tatbestand der Beleidigung dar. Du darfst es dranschreiben. In manchen Gegenden wird allerdings eine OWi geschrieben (Verstoss gegen die oeffentliche Sicherheit und Ordnung).


    Allerdings kannst du dich auch ausgedehnte Kontrollen einstellen, bei denen das Ermessen gegen 0 tendiert. Meine letzte Kontrolle, wo ACAB auf der Heckscheibe riesig draufgedruckt wurde, endete bald in einem Widerstand. ;)


    Meine Meinung: Entweder du bist geistig noch nicht reif genug oder du bist wirklich "so ein Typ". Mach was du denkst, aber weine nicht, wenn man nicht sehr nett zu dir ist.


    Verstoss schreibt man mit "sz"; bin mit dem Handy online ;)

    In dem man in der Schule ein wenig aufpasst und sich weiter bildet. Solltest du, als diejenige die es Hauptberuflich betreibt, wissen. Da kann man nur hoffen das du deine Kunden besser informierst.

    Du hast hier aber teilweise auch Müll geschrieben ... und Rechtschreibfehler waren auch drin. Desshalb würde ich mich an deiner Stelle mit manchen Aussagen zurückhalten.

    So, kleine Korrektur. Ich habe vom Schwiegerpapa, der Anwalt ist jetzt die Information erhalten, dass an gestohlenen Sachen in keinster Weise Eigentum erworben werden kann. Klingt auch gerechter, als das, was ich vorher geschrieben hatte.
    So stand es aber mit einer tollen Geschichte mal in einem "Rechtsirrtümer-Buch" und als Rennleitung braucht einen das nicht zu interessieren. Tolle Scheiße :D



    Fazit: gestohlene Simson gekauft -> Diebstahl wird aufgeklärt -> Beschlagnahme der Simson -> Schaden beim Verkäufer/Dieb (muss nicht immer der selbe sein) einklagen .... ja, und das der keine Kohle hat, dürfte klar sein :|

    Folgendes möchte ich noch anmerken:


    - S50, Schwalbe, etc. sind keine Mofas. Die o.g. Beispiele gelten desshalb nicht.
    - Bei vorsätlich begangenen Ordnungswidrigkeiten kann der Regelsatz verdoppelt werden
    - Bei mehreren Tathandlungen in Tateinheit kann folgende Rechnung gemacht werden:
    -> teuerstes Bußgeld zu 100% + andere geringeren Verwarn- und Bußgelder zu 50% dazu.


    (Diese Regelungen sind aber von Bußgeldstelle zu Bußgeldstelle unterschiedlich und nur Richtwerte!)

    Eben Auslegungssache.
    Und das ist mir bei den Herr`n in Grün/Blau zu heikel.Dafür gerate ich im Berufsleben zu oft an diese Leute und bis jetzt waren erst ne Handvoll dabei die Ahnung hatten.
    Sorry an die "Kollegen" die hier mitlesen, ist aber leider Tatsache.


    Gruß Enrico :b_wink:

    Ist keine Tatsache, sondern ganz allein dein subjektives Empfinden. :roll:

    So, er rief zurück. Tatsächlich ist es nicht gesetzlich geregelt. Der Sozius darf an sich stock besoffen sein. Allerdings wird das Bein dicke, wenn er runter fällt. In diesem Falle ist der Fahrzeugführer schuld. Argumentiert wird "Ladungssicherheit".

    Bei dem Typen würde ich keine Fahrerlaubnis erwerben wollen. Wer mich als Ladung beschreibt, hat verloren. Ich zähle als Besetzung, wenn ich im Fahrzeug mitfahre. :D


    Richtig ist, dass ein Beifahrer kein Fahrzeugführer ist. Somit gelten 24a StVG, 316 oder 315c StGB schon mal nicht.
    Wenn der Beifahrer/Sozius das Fahrverhalten des Mopeds oder Autos in keinster Weise behindert, kann so viel getrunken werden, wie will. Sollte aber dies nicht mehr gegeben sein, dann fängt der Spaß bei einer Ordnungswidrigkeit an und geht bis bis hin zu einer Straftat (§315b StGB). Natürlich ist die Weiterfahrt mit dem Betrunkenen untersagt. Aber Pauschal an o/oo-Grenzen kann man das Ganze auch nicht festmachen. Es hängt hier von der Beobachtung des Beamten vor Ort ab und wie der RIchter so etwas letztenendlich würdigt.

    Er brauch auch nicht an das Geld von dem Verkäufer, da die Schwalbe SEIN Eigentum ist (siehe mein Beitrag im anderen Thread). Wenn die Kollegen klingeln, einfach den Erwerb des Mopeds schildern, Kaufvertrag evtl. als Kopie mitgeben und keine Sicherstellung, sondern eine Beschlagnahme daraus machen lassen.