Beiträge von MuZ

    1.) Selbstverständlich ist das Aufschreiben des Kennzeichens möglich und auch rechtskräftig.


    2.) Wer hat geblitzt? Polizei oder Ordnungsamt/Stadt? Welches Bundesland? Jedes Bundesland hat andere Verkehrsüberwachungserlässe und für die Polizei oder die Gemeinden gibt es auch noch unterschiedliche. Desshalb finde ich deine geplante "Anzeige" mehr lustig, als Ernst zu nehmend. :popcorn:


    3.) Ein Widerspruch hätte schon Erfolg, da der Fahrer erst einmal ermittelt werden müsste. Aber wie du schon gesagt hast. Der Aufwand dafür ist zu groß. So was sollte man sportlich nehmen :pilot:

    Die Frage ist doch, was für Stoßdämpfer original verbaut waren. Sollte er beispielsweise eine S51b fahren und er baut dort die Dämpfer der Comfort an, dann muss er einen Nachweis über die Zulässigkeit liefern, nicht die Polizei. So etwas zu ahnden ist zwar sehr kleinkariert, aber möglich.


    Der Nachweis der Zulässigkeit ist möglich durch:
    Unbedenklichkeitsbescheinigung
    e-Nummer
    KBA-Nummer
    Teilegutachten (muss aber eingetragen sein)
    ABE/ABG
    Einzelabnahme und Eintragung in den Papieren


    Sollte der Nachweis im Nachhinein erbracht werden, ist es immer noch möglich, ein Verwarngeld in Höhe von 10€ zu erheben, da die Zulässigkeit nicht vor Ort erbracht werden konnte. Das solche Bußgeldbescheide bei Widerspruch (kein Einspruch ...) meist eingestellt werden, liegt größtenteils nicht an kuschenden Beamten, sondern einfach nur an der Verhältnismäßigkeit. Für 25€ oder 10€, lohnt es sich einfach nicht mehr. Die Bußgeldstelle stellt das Verfahren einfach ein.


    Also das würde ich nicht sagen. Wenn das Moped auf der Straße auch nur geparkt steht muss es nach StVO zugelassen sein. Man darf ja auch kein KfZ bzw Moped ohne Kennzeichen auf der Straße abstellen!!!


    Doch, darf man ... suche mal den Tatbestand raus, dann weißt du warum ;)