1.) Selbstverständlich ist das Aufschreiben des Kennzeichens möglich und auch rechtskräftig.
2.) Wer hat geblitzt? Polizei oder Ordnungsamt/Stadt? Welches Bundesland? Jedes Bundesland hat andere Verkehrsüberwachungserlässe und für die Polizei oder die Gemeinden gibt es auch noch unterschiedliche. Desshalb finde ich deine geplante "Anzeige" mehr lustig, als Ernst zu nehmend.
3.) Ein Widerspruch hätte schon Erfolg, da der Fahrer erst einmal ermittelt werden müsste. Aber wie du schon gesagt hast. Der Aufwand dafür ist zu groß. So was sollte man sportlich nehmen