Puh, so richtig weiß ich nicht, was ich schreiben soll ...
Hast du denn am Telefon formuliert, dass die Täter noch vor Ort sind und du die nicht namentlich kennst? Meistens werden Anzeigenerstatter auf die Dienststelle verwiesen, wenn eine Streife vor Ort nichts bringen würde und/oder es aufgrund von mangelnden Kräften nicht möglich ist, zu solch einer eher doch geringen Straftat (so schlimm sie für das Opfer persönlich sein mag) zu fahren.
Zum Thema Notaufnahme kann ich nur vermuten, dass deine Verletzungen keinen Notfall darstellten. Es ist normal, jemanden an den Hausarzt zu verweisen. Was hätte der Arzt auch vor Ort machen sollen?
Wenn ich beide Seiten, die der Polizei und die des Krankenhauses, so ansehe, vermute ich, dass es entweder doch nicht so schlimm war, oder dass du dich gaaanz ünglücklich ausgedrückt hast, so dass ersteres zu vermuten ist.
Selbstverständlich hast du die Möglichkeit, gegen beide Strafanzeige zu erstatten. Aber das wäre schon wieder eine Rechtsberatung und damit verdienen sich Anwälte ihre Brötchen. Desshalb gehe ich hier nicht drauf ein. Ich glaube nur, dass diese Maßnahme nichts bringt.