Ja, liegst falsch. Ab 50 müssen die Fahrerlaubnisinhaber aller 5 Jahre ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Ob gewerbliche oder private Nutzung, ist unerheblich.
Beiträge von MuZ
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47 bist du also

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Ich finde es gut, dass es mehr Klassen geworden sind. Oteka darf Züge bis zu einer Gesamtmasse von 18.500 kg fahren! Seinen FÜhrerschein hat er aber vielleicht nur auf einem Trabi gemacht. Wenn man bedenkt, das der Verkehr so enorm zugenommen hat macht es Sinn, dass man die Fahrzeuge mehr unterteilt.
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Dann gibt es ein dickes ZONG für mich...
Unwissenheit wird nunmal bestraft

Da der Warenwert über 40€ liegt, ist der Rückversand für dich kostenlos. Ist aber für den Händler unfair

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mit 15 Mofa - maximal 50ccm und max 25km/h - es gibt /gab Drosselsätze für diverse Simson (serienmäßig bei S53M)
mit 16 wird aus dieser Fahrberechtigung dann 50ccm mit 45km/hoder mit 16 den kleinen Motoradführerschein (125ccm / 80km/h) damit darfst du dann fast jede Simson legal fahren so lange das Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung / Zulassungsbeingungen der BRD oder den Bedingungen im Einigungsvertrag entspricht.
Da es im Führerscheinrecht sehr oft änderungen gibt, solltest du bei einer Fahrschule nachfragen.
Mit 16 wird aus einer Mofaprüfbescheinigung keine Klasse M.
Mofaprüfbescheinigung:
ZitatAlles anzeigen
Mindesalter 15
wenn vor 1. April 1965 geboren, dann ist keine Mofaprüfbescheinigung erforderlich
max 50ccm
max 25km/h
Merkmale der EinsitzigkeitKlasse M
Zitat
Mindesalter 16
max. 50ccm
max 45 km/h
bestimmte Fahrzeuge (u.a. Simson bis 29.02.1992) 60 km/h, weitere Ausnahme 50 km/hKlasse A1
Zitat
Mindesalter 16
max 125ccm
bis 18 Jahre max 80km/h
maximal 11kw/15PSBegleitetes FAhren ab 17
Zitat
Mindestalter 17
mehrspurige KFZ bis 3,5t zGG
Klasse M eingeschlossenedit: haha Wettkampf im Spamen
... man merkt, das Sonntag ist -
Mit 15 kannste Mofa machen.
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Die Begrifflichkeit "Fahreigenschaften" ist vom ADAC hinzugefügt worden. DEr §2 StVO spricht nur von EIgenschaften.

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Die rechtliche Herleitung:
Zitat(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Definition Kraftfahrzeug
ZitatKraftfahrzeuge sind alle Fahrzeuge auf dem Land, die nicht an das Schienennetz gebunden sind und deren Antrieb mit Motorkraft erfolgt. Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel, die keine besonderen Fortbewegungsmittel nach §24 StVO sind.
Richtlinie 92/23/EWG Seite 16
ZitatAlles anzeigen
„M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die
Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem
oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten
als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist
im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen
gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume
getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall istaktuelle Rechtsprechung:
- noch keine vorhanden -
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Welches Profil ohne "M+S"-Kennzeichnung konkret den Anforderungen genügt, kann keiner sagen ... zum Schluss müsste ein Richter darüber entscheiden. Ob dieser aber Ahnung hat?

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Kann man den Artikel vom ADAC nicht irgendwie anpinnen? Der ist vollkommen rrichtig und gut nachvollziehbar geschrieben. So ersparen wir uns das jährliche im Kreis drehen.
Danke Mainzer! -
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Stimmt. Klasse L gilt nur für Land-und Forstwirtschaft.
Sollte der ZT nicht für solche Zwecke angemeldet sein (grünes Kennzeichen) sondern normal auf privat oder auch als H brauchts den "kleinen" LKW-Schein C1 und für Anhängerbetrieb bis 12 Tonnen Zuggewicht C1E. Wenn du die Anhängelast von 24t ausnutzen willst brauchst du dann sogar CE. Und bei landwirtschaftlicher Anmeldung solltest du dich icht erwischen lassen, wenn du außerlandwirtschaftliche Fahrten machst, z.B. nen Bauwagen anhängen und damit meinetwegen nach Wacken zum Festival fährst. Das kann dir dann schnell als Steuerhinterziehung angelastet werden.MfG
Matze
Ein was Kleines: Die Führerscheinklassen sind nicht abhängig von der Zulassung, sondern von der tatsächlichen Nutzung.
§6(5) FEV
ZitatAlles anzeigen
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst. -
Macht dem Jungen doc keine Angst. Er hat nichts verwerfbares getan. Und wenn am Möpp etwas nicht okay ist, wird der Sheriff es schon sehen (oder auch nicht) , ganz losgelöst vom Typenschild. Mein Typenschild ist auch neu.