Beiträge von MuZ

    Ich finde es gut, dass es mehr Klassen geworden sind. Oteka darf Züge bis zu einer Gesamtmasse von 18.500 kg fahren! Seinen FÜhrerschein hat er aber vielleicht nur auf einem Trabi gemacht. Wenn man bedenkt, das der Verkehr so enorm zugenommen hat macht es Sinn, dass man die Fahrzeuge mehr unterteilt.

    mit 15 Mofa - maximal 50ccm und max 25km/h - es gibt /gab Drosselsätze für diverse Simson (serienmäßig bei S53M)
    mit 16 wird aus dieser Fahrberechtigung dann 50ccm mit 45km/h


    oder mit 16 den kleinen Motoradführerschein (125ccm / 80km/h) damit darfst du dann fast jede Simson legal fahren so lange das Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung / Zulassungsbeingungen der BRD oder den Bedingungen im Einigungsvertrag entspricht.


    Da es im Führerscheinrecht sehr oft änderungen gibt, solltest du bei einer Fahrschule nachfragen.


    Mit 16 wird aus einer Mofaprüfbescheinigung keine Klasse M.


    Mofaprüfbescheinigung:


    Klasse M

    Zitat


    Mindesalter 16
    max. 50ccm
    max 45 km/h
    bestimmte Fahrzeuge (u.a. Simson bis 29.02.1992) 60 km/h, weitere Ausnahme 50 km/h


    Klasse A1

    Zitat


    Mindesalter 16
    max 125ccm
    bis 18 Jahre max 80km/h
    maximal 11kw/15PS


    Begleitetes FAhren ab 17

    Zitat


    Mindestalter 17
    mehrspurige KFZ bis 3,5t zGG
    Klasse M eingeschlossen



    edit: haha Wettkampf im Spamen ^^ ... man merkt, das Sonntag ist

    Die rechtliche Herleitung:



    §2(3a) StVO


    Zitat

    (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.


    Definition Kraftfahrzeug

    Zitat

    Kraftfahrzeuge sind alle Fahrzeuge auf dem Land, die nicht an das Schienennetz gebunden sind und deren Antrieb mit Motorkraft erfolgt. Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel, die keine besonderen Fortbewegungsmittel nach §24 StVO sind.


    Richtlinie 92/23/EWG Seite 16



    aktuelle Rechtsprechung:


    - noch keine vorhanden -


    Ein was Kleines: Die Führerscheinklassen sind nicht abhängig von der Zulassung, sondern von der tatsächlichen Nutzung.


    §6(5) FEV


    Macht dem Jungen doc keine Angst. Er hat nichts verwerfbares getan. Und wenn am Möpp etwas nicht okay ist, wird der Sheriff es schon sehen (oder auch nicht) , ganz losgelöst vom Typenschild. Mein Typenschild ist auch neu.