Beiträge von MuZ

    Vielleicht eine doofe Frage, aber worfür genau ist denn das Typenschild? Die Rahmennummer ist ja (wie der Name schon sagt) sowieso auf dem Hauptrahmen.


    Um Angaben zum Baujahr und zur zulässigen Gesamtmasse zu haben, falls die Datenbestätigung mal nicht mitgeführt wird.

    Ja darfste


    Schwierig wirds erst dann, wenn du sie im anderen Land zulassen willst (mit 60 kmh)


    Nicht nur zulassen, auch fahren dürfte schwierig sein. Eine Simson zählt grundsätzlich zu den Leichtkrafträdern. Und diese erfordern die Klasse A1. Deutschland macht wegen dem Bestandsschutz eine Ausnahme. Aber die gilt nur im Geltungsbereich der BRD und nicht in der EU. Die Klasse M ist nur bis 50ccm / 45km/h gültig!


    Eure Antworten sind so einfach dahergeschrieben. Das Reiseland muss die Simson als Kleinkraftrad anerkennen. Sonst wird es nix. Am besten in der Botschaft anfragen und hoffen, dass die Mitarbeiter Bescheid wissen. Bei so einer speziellen Frage wäre ich mir nämlich nicht so sicher.

    Die StVZO gilt aber nur für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind. In anderen Staaten kann es ganz anders sein. Und meistens sind doch die LKWs aus dem osteuropäischem Raum (oder noch weiter weg) eh nicht gedrosselt...


    Eure Diskussion um die Autobahn halte ich aber für sinnlos, da fast keiner auf die Idee kommen wird, diese mit einem 50er zu befahren. So viel Grips traue ich den Leuten schon zu ;)

    Jetzt will ich noch wissen was daran falsch sein soll. ;)


    Die Versicherung wird da in den seltensten fällen ohne zu murren zahlen. Vorallem weil es hier Teile sind die durchaus als "Unfallverursachend" eingestuft werden können. ;)


    mfg
    :b_wink:


    Jetzt konstruier mal einen Unfall, bei dem das Fehlen der Streben kausal als Unfallursache zu sehen ist :rolleyes:

    Du kannst ohne fahren. Die normalen Rahmen haben die auch nicht drin und sind aber auch nicht anders aufgebaut.


    Wenn du allerdings einen Unfall verursachst wird die Versicherung nicht mehr zahlen.


    mfg
    :b_wink:


    Erzähl dem Jungen doch nicht so einen Mist, er glaubt es am Ende noch. :wacko:

    Ich vermute, weil es nicht unbedingt ein Telefon sein muss, was man sich da ans Ohr führt. ;)


    MfG
    Christian


    Rüschtüsch. Nur ein Mobiltelefon halten ist verboten. Den mp3-Player kann man sich so lange an den Kopf halten, wie man will ;)


    Unkonsequent, aber ist eben so.

    Er wollte nicht googeln, da er sonst nur Halbwahrheiten findet ... aber das hier ist auch nichts anderes :D


    1.) Die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Handy ist als Tateinheut zu betrachten. Bei tateinheitlich begangenen Verstößen wird nur der höherwertige geahndet.
    2.) Handy TB-Nummer 123624 40€/1P
    3.) deine Geschwindigkeitsüberschreitung: 35€ innerorts/30€ außerorts; sollte es ein LKW gewesen sein, wirds teurer
    4.) man wird das Mobiltelefon nicht ahnden, da die Beweisführung nur mittels des Fotos unmöglich ist

    Was wurde am Motor bereits gemacht, bzw. was wurde noch nicht erneuert?


    Ich tippe auf die Wellendichtringe. Durch die Wärme im Motor dehnt sich alles etwas aus, die harten Dichtungen aber nicht. Ergo wird Getriebeöl mit verbrannt, welches in den Kurbelwellenraum gelangt und der Motor läuft zu fett. Erst nach längerer Standzeit, wenn alles abgekühlt ist, kann man das Moped wieder ankicken.

    Zitat


    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.