aber aufpassen das das Möp versichert ist, hab mal nenAnhänger aus der Garage geschoben um aufzuräumen, da kamen die an und haben mir nen Zettel verpasst weil der unversichert(ohne schild) auf dem Fußgängerweg stand ... wenn du also nen unversichertes Möp durch die gegend bzw im Straßenverkehr schiebst, wird es dir dann ähnlich ergehen oder irre ich mich? 
Nicht ganz ...
Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kann man nur mit einem Kraftfahrzeug begehen, welches gefahren (siehe oben, was fahren ist!) wird. Stehende Fahrzeuge oder geschobene Fahrzeuge fallen nicht darunter.
Es stellt aber eine Ordnungswidrigkeit dar, zulassungspflichtige (zulassungsfreie Fahrzeuge nicht!) Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr stehen zu lassen (40€ 1P). Das hat man dir vorgeworfen.
Mit einem Anhänger kann man nie gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, da eine Versicherung beim Stehen nicht erforderlich ist und beim Ziehen ist er über das Zugfahrzeug versichert.