Beiträge von MuZ

    anderes beispiel: giovani darf in italien mit dem normalen autoführerschein auch motorroller bis 125 ccm fahre. so hat uns das giovani zumindest erklärt. deswegen fahren da auch alle mit solchen teilen rum. setzt giovani sich nu in milano auf seinen roller und fährt nach münchen und wird angehalten, hat er keinen motorradführerschein! ;( macht das sinn in europa :panic: ?


    Jopp, da er eine nationale Schlüsselzahl haben wird. A1 sozusagen nur im Inland.

    Der Händler macht sich keineswegs strafbar...
    Wenn du übers MZA-Portal auf die onlinshops gehst und dann Teile für die Beleuchtungseinrichtung kaufst, so wie ich das Parklicht, wirst du an der "Kasse" und auf deiner Rechnung darüber aufgeklärt/hingewiesen, dass dieses Teil nicht der STVO entspricht, da es keine Zulassung besitzt...
    so zieht sich MZA da aus der Schlinge.... :b_fluester:


    Nicht ganz, siehe dazu das Urteil vom OLG Hamm vom 17.12.2012



    Rossi


    Zitat

    Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden ausgeführt.


    ;) ... ich prüfe mal nach.

    sehe ich das richtig das sich damit die meisten Händler strafbar machen!? 8|


    Der Händler macht sich nicht strafbar. Er begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. Das Problem ist aber, dass bei einer Mitteilung an die zuständige Behörde die Produktion und der Vertrieb recht schnell eingestellt wird.
    Rossi, kannst du mir sagen, wer in diesem Fall sachlich Zuständig ist? KBA?


    Sie sollten aber eigtl. Das sind die Verkehrsministerien der jeweiligen Länder :lol:


    Zweiradfan: Das ist mal ne super Information. Damit sollte es tatsächlich möglich sein.


    Nein, sinngemäß steht bloß formuliert, dass die Führerscheinklassen nicht in irgendeiner Weise beschränkt werden. Vielleicht schaffen ein paar Beispiele Klarheit (frei erfunden und ohne Anspruch auf Realitätsnähe)


    Italiener Giovanni hat die Klasse M, welche in seinem Land nur auf die Kubikzahl begrenzt ist. Also kann er in Polen einen Roller fahren, welcher nicht gedrosselt ist, während es dem Polen Andrej nicht erlaubt ist, da er nur bis maximal 45 km/h fahren darf. Diesen Fall schützt diese Vereinbarung. Ähnlich ist es mit den Teenagern, welche in den USA ihren Führerschein erwerben.


    Anders sieht es bei folgendem Sachverhalt aus:


    Russe Iwan hat Klasse B gemacht und darf nur Fahrzeuge bis 3,5t zGG fahren. In Russland gibt es aber kleine LKWs, welche 4,9t wiegen und zu Sowjetzeiten als PKW galten (dolle gepanzert :D ). Da das heutige Russland auch den Bestandschutz kennt, legt es fest, dass dieser spezielle Fahrzeugtyp auch mit der Klasse B gefahren werden darf.
    Iwan denkt sich nichts dabei und macht eine Europatour. In Deutschland wird er angehalten und schwupp, hagelt es eine Strafe, da der LKW nur im Geltungsbereich Russlands mit der Klasse B gefahren werden darf. In Deutschland bräuchte er die Klasse C1. Anders wäre es, wenn Russland mit der Klasse B schon von Grund auf 7,5t als zGG festgelegt hätte


    Das letzte Beispiel ist identisch mit dem der Simsons, nur aus anderer Sicht gesehen.

    Die Versicherungen werden ihre Beiträge schon mit dieser 80km/h-Trennung beibehalten. Warum sollte man dies auch ändern? Es sind lukrative Einnahmen. Und dass die Drosselung aus der Klasse A1 verschwunden ist, muss die Versicherung nicht interessieren.