Ich weiß nicht, was ihr fürn Sinn für Recht und Unrecht habt? Nur weil das Ding da rumsteht ist das noch lange keine herrenlose Fundsache.
grob kann man drei Szenarien konstruieren:
1.) Die Sache ist herrenlos, d.h. der frühere Eigentümer hat das Eigentum an seiner Sache aufgegeben. Ein Diebstahl ist bei herrenlosen Sachen nicht möglich, d.h. eine Wegnahme ist straffrei.
2.) Die Sache ist verloren und eine Wegnahme und eine Zueignung ist rechtswidrig (Unterschlagung). Das BGB gibt aber die Möglichkeit, trotzdem rechtmäßig Eigentum daran zu begründen, falls bestimmte Vorraussetzungen gegeben sind. Siehe dazu die §§965 ff BGB. Eine Fund muss gemeldet werden.
3.) Die Sache ist nicht verloren und Eigentum kann nicht erworben werden.
Aufgabe der Behörde ist es nun zu prüfen, ob die Sache verloren ist, oder nicht. Der Eigentümer hat 6 Monate Zeit sein Recht am Eigentum der Sache anzumelden. Wenn er dies nicht macht, wird ihm unterstellt, dass die Sache verloren ist.